spar dir doch den smiley.nein
körperliche strafen sind mit artikel 1 gg unvereinbar egal ob "lebenswichtiges organ oder nicht". eine alternative wäre die chemische kastration (also durch pillen gesenktes sexual verlangen), in polen funktioniert das wohl, wenn der täter dazu die einwilligung gibt.
ich hab nicht gesagt das ich dafür bin.
die chemische kastration ist aber auch ne körperliche strafe !!!