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Original geschrieben von seltsamurai
FALSCH!
die polizei kann sich entscheiden, sich nicht drum zu kümmern...wenn sie dir allerdings was wollen oder du ihnen dumm kommst, können sie dich einfach einbuchten.
ausserdem steht es ihnen frei, dir das gras abzunehmen (auch unter eigenbedarf), wenn sies nicht tun, bist du an korrekte geraten.
GANZ FALSCH!!!
Richtig ist:
Die Polizei MUSS handeln. Wenn ein Beamter nichts macht und Dir den Stoff zurück gibt, so macht er sich schuldig. das wäre Strafvereitelung im Amt!!!
die 'erlaubte menge' ist eigenbedarf und der wird sehr unterschiedlich gehandhabt. geht von 5 gramm oder so (Hamburg) bis 0 gramm (Bayern).
fahr ma nach ulm und lass dich mit 2 gramm erwischen, dann sag den bullen: "is doch eigenbedarf, ihr penner!"
viel spass!
GANZ FALSCH!!!
Wie kann man Eigenbedarf geltend machen, wenn der Besitz von Drogen strafbar ist???
Richtig ist, daß bei einer ganz geringen Menge der Eigenkunsumangenommen wird, daher das Verfahren meist wegen Geringfügigkeit aus "prozeßökonomischen Gründen" eingestellt wird, es trotzdem als Verstoß gegen das BTM- gesetz bei der Polizei registriert wird.
Udu
Original geschrieben von UDU
Original geschrieben von seltsamurai
Richtig ist, daß bei einer ganz geringen Menge der Eigenkunsumangenommen wird, daher das Verfahren meist wegen Geringfügigkeit aus "prozeßökonomischen Gründen" eingestellt wird, es trotzdem als Verstoß gegen das BTM- gesetz bei der Polizei registriert wird.
Udu
ja aber wieso ist diese menge bei der der eigentkonsum angenommen wird
innerhalb deutschlands so verschieden!
ich hatte ja auch immer nicht an so große diffenzen geglaubt, war aber vor kurzen in berlin im hanf museum und da konnt man an einer tafel die mengen für die einzellnen bundesländer sehen.......wurde auch bei der führung gesagt das soetwas ziemlich unverstädnlich ist.
achso seltsamurai: in hamburg sind es ca 10 g.
bayern, sachsen ,thüringen und noch ein viertes land haben allerdings null toleranz!
Original geschrieben von krizzy
und der witz an der ganzen scheiße is:
klauste bei media markt ne anlage für 1000 dm verschwindet der eintarg nach ner zeit wieder...
finden die einmal gras bei dir wirste das nich wieder los...
Original geschrieben von krizzy
süß...
es gibt keine erlaubte menge!
bei meinem freund wurden vor 4 (!!!!) jahren 0,2 g gefunden. die anzeige wurde vor gericht zwar abgewiesen aber jetzt, nach 4 jahren kam n brief, dass er zum drogenscreening soll und keinen führerschein machen kann...
glaubt ihr nur weiter an euer märchen mit "erlaubter menge"
@krizzy
Anbei einige Links zu dem Thema. Ich bleibe dran.
Udu
http://www.ra-kotz.de/gutachten_erforderlich.htm
http://www.cannabislegal.de/medien/artikel/akz/puetz.htm
http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/ask.php
http://www.psychologie.uni-wuerzbur...HS_Fahrtuechtigkeit_Rechtliche Grundlagen.pdf
http://www.psychologie.uni-wuerzbur...erkehrspsychologie/HS_Grundlagen_Recht_02.pdf
http://www.hanflobby.de/recht/fuehrerschein-ade/
http://www.hammerhart.de/floh/politik/fuehrerschein.html
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1993/19931693.1.HTML
http://www.cannabislegal.de/recht/fs-boellinger.htm
Original geschrieben von Wertone
ja aber wieso ist diese menge bei der der eigentkonsum angenommen wird
innerhalb deutschlands so verschieden!
Weil sich bei den Gerichten vermutlich diese Menge irgendwo eingependelt hat und der zuständige
Juzizminister und Innenminister sich einig geworden sind.
Trotzdem gibt es Staatsanwälte oder Richter, die bei der Mindestmenge die "rote Karte" zeigen.
Entscheidend ist: Cannabis ist VERBOTEN!
ich hatte ja auch immer nicht an so große diffenzen geglaubt, war aber vor kurzen in berlin im hanf museum und da konnt man an einer tafel die mengen für die einzellnen bundesländer sehen.......wurde auch bei der führung gesagt das soetwas ziemlich unverstädnlich ist.
achso seltsamurai: in hamburg sind es ca 10 g.
bayern, sachsen ,thüringen und noch ein viertes land haben allerdings null toleranz!
Es sind Richtwerte, aber keine "genehmigten Mengen!" Die Richtung kann sich auch ganz schnell ändern.
Udu
Original geschrieben von krizzy
udu, du bist n schatz!
hab grad mit dem typen von der stadt geschnackt... mein freund hat grad angerufen und seine einverständniserklärung gegeben, dass ich überhaupt über die sache mit dem typen reden darf, jetzt muss es aber alles schriftlich (irgendwo auch verständlich) und er hat ne fristverlängerung bekommen...
und auf einmal labert mich der typ voll mit drogenkonsum! bloß leider is er in dem sinne nich aufgefallen! jertzt krieg ich mit der schriftlichen einverständniserklärung auch akteneinsicht und dann schaun wir mal weiter!
Nimm Dir vorsorglich etwas zu schreiben mit, damit Du den genauen Wortlaut abschreiben kannst oder frage nach, was das Kopieren bestimmter Seiten kosten würde.
ach ja: er muss das bezahlen, auch wenns negativ ausfällt! das hat mir der typ grad eben nochmal versichert!
Frage nach, auf Grund welcher Fakten man Zahlen muß, wenn kein Cannabiskonsum nachgewiesen wurde.
Ruf mich mal heute Abend an
Udu
würde ich auch machenOriginal geschrieben von krizzy
werd ich alles tun...
was zu schreiben mitnehmen (oder eben kopieren) und dich heut abend anrufen
und gleich erstmal in die uni fahren und mich mit den paragraphen n bisschen schlau machen...
Original geschrieben von miss.januar
würde ich auch machen
Original geschrieben von SURA
je nachdem wie man den begriff interpretiert
Original geschrieben von krizzy
und der witz an der ganzen scheiße is:
klauste bei media markt ne anlage für 1000 dm verschwindet der eintarg nach ner zeit wieder...
finden die einmal gras bei dir wirste das nich wieder los...
Original geschrieben von Luder
ganz einfach leute die drogen nehmen und keine kontrolle darüber haben. Und das haben 99% der Kiffer nicht.
Original geschrieben von krizzy
och bitte...
die müssen nur enmal bei dir gras im auto finden! das muss noch nichmal deins sein!
das is echt sowas von kleinlich... du siehst jetzt nur "oh, selbst schuld, scheiß-kiffer" oder wie? denk mal lieber daran wie verquer die gesetzgebung is!!
verstöst übrigens auch gegen den gleichheitsgrundsatz (art. 3, abs.1 GG). weil alkoholkonsumenten nich genauso behandelt werden wie leute, die ab und zu mal kiffen...
und wieso? wegen des "laienwissens" der meisten sesselpuper!
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