Haschisch- Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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Auch wenn ich gegen eine generelle Legalisierung von Weed bin finde ich diese Entscheidung gut, denn die vorher bestehende Lage war in jedem Fall untragbar und verdammt dumm. War ja fast so, als würde die Polizei sagen: "Sie haben einen vollen Kasten Bier im Auto, sie können in keinem Fall mehr fahrtüchtig sein, besonders wenn sie einen Test ablehnen"...häh?!
Nja Bullen und Logik...:D :D :D
 
interessant...aber ich würd das risiko trotzdem nicht eingehen (also gras im auto rumliegen haben), das macht nur unnötigen ärger, ausserdem weiss man nie ob die polizei einem nicht was anhängen will...naja die neue regelung ist auf jeden fall logischer, wenn man mal den vergleich mit alkohol sieht...
 
auf jeden Fall ein sehr gerechtes Urteil!
denn kiffen ist erlaubt man darf auch eine kleine menge bei sich tragen aber es steht niergends das man sich verpflichtet kein auto mehr zu fahren.
alles andere war schlicht und ergreifend quatsch



~~~~~die legalisierung wird kommen~~~~~
 
`die polizei kann dir nichts anhaben wenn sie dich beim dübeln erwischen.,...man darf nur nicht mehr wie die erlaubte menge bei dir tragen und das ist glaub 2gr
ziemlich perplex
 
Original geschrieben von SURA
~~~~~die legalisierung wird kommen~~~~~

Man muss schon sehr naiv sein um daran zu glauben.

Frühestens in 10 Jahren wenn die Leute die sich mit Kiffen auskennen den Grossteil der Gesellschafft ausmachen und die alten ewigen Vorurteile die durch die Verteufelungspolitik in die Köpfe der Leute eingepflanzt worden sind, langsam ausgestorben sind!
 
Original geschrieben von SURA
`die polizei kann dir nichts anhaben wenn sie dich beim dübeln erwischen.,...man darf nur nicht mehr wie die erlaubte menge bei dir tragen und das ist glaub 2gr
ziemlich perplex


FALSCH!

die polizei kann sich entscheiden, sich nicht drum zu kümmern...wenn sie dir allerdings was wollen oder du ihnen dumm kommst, können sie dich einfach einbuchten.

ausserdem steht es ihnen frei, dir das gras abzunehmen (auch unter eigenbedarf), wenn sies nicht tun, bist du an korrekte geraten.

die 'erlaubte menge' ist eigenbedarf und der wird sehr unterschiedlich gehandhabt. geht von 5 gramm oder so (Hamburg) bis 0 gramm (Bayern).

fahr ma nach ulm und lass dich mit 2 gramm erwischen, dann sag den bullen: "is doch eigenbedarf, ihr penner!"

viel spass! :D
 
@oli gay...es kommt drauf an unter was man legalisierung versteht....so wie in holland wird es hier in deutschlnd sicherlich nie laufen....aber es wird auf jeden fall der durchbruch kommen was medizin angeht....ich glaub daran das die legalisierung so weit in deutschland voranschreitet das man sich ohne gedanken zu machen zum konsum bekennen kann...ich brauche keien coffeshops und ein "kiffer-tourismus" um sagen zu können, dass das konsumieren von thc legal ist!



@seltsamurai...es kann einem nichts geschehen wenn man zB beim rauchen einer tüte erwischt wird....VORRAUSGESEZT ist das man die erlaubte menge dabei hat(wenn ich in baWü 0,5gr dbaei hab passiert mir GARNIX!!!)...sie werden dem fall vielleicht näher betrachten aber als "kleiner kiffer"(ich hasse eigentlich diesen ausdruck hört sich so abwertend anch junkie an) erwischt wird passiert nix!
die polizei würde zwar gerne etwas unternehmen aber geschen wird nix...
 
Original geschrieben von SURA

@seltsamurai...es kann einem nichts geschehen wenn man zB beim rauchen einer tüte erwischt wird....VORRAUSGESEZT ist das man die erlaubte menge dabei hat(wenn ich in baWü 0,5gr dbaei hab passiert mir GARNIX!!!)...sie werden dem fall vielleicht näher betrachten aber als "kleiner kiffer"(ich hasse eigentlich diesen ausdruck hört sich so abwertend anch junkie an) erwischt wird passiert nix!
die polizei würde zwar gerne etwas unternehmen aber geschen wird nix...


das ist so nicht ganz richtig, und glaub mir ich weis es:(
kleinstmengen gehen in der regel straffrei aus, allerdings heist das nicht das die polizei nichts macht wenn sie dich damit erwischt!
eine anzeige erstatten sie auf jedenfall, allerdings ist das wahrscheinlichste das das ganze vom staatsanwalt als zu geringfühgig eingestuft wird und somit fallen gelassen wird.
das kannst du aber nie sicher sagen!
weiterhin besteht damit der verdacht das du auch regemäßig konsumierst und sie können dich zu einem bluttest schicken bzw. auch bei dir zu hause ,sofort oder erst n paar monate später, einmarschieren und alles auseinander nehmen........

die dürfen schon einiges wenn sie dich nur mit etwas erwischen...
aber ich halte die großen schwankungen zwischen den bundesländern ,was kleinst mengen betrifft für sehr umstritten,denn wieso geht einer in schleswig holstein noch mit 30gramm straffrei aus, da es noch unter eigenbadarf zählt , und einer in sachsen kann schon betsrfat werden bei nur 2 gramm oder weniger................



diese schwankung zwischen 0 -30 gramm gibt es wirklich
ich denke das sollte wenigstens mal einheiltich geregelt werden
 
Original geschrieben von SURA
[B@seltsamurai...es kann einem nichts geschehen wenn man zB beim rauchen einer tüte erwischt wird....VORRAUSGESEZT ist das man die erlaubte menge dabei hat(wenn ich in baWü 0,5gr dbaei hab passiert mir GARNIX!!!)...sie werden dem fall vielleicht näher betrachten aber als "kleiner kiffer"(ich hasse eigentlich diesen ausdruck hört sich so abwertend anch junkie an) erwischt wird passiert nix!
die polizei würde zwar gerne etwas unternehmen aber geschen wird nix... [/B]


süß...

es gibt keine erlaubte menge!
bei meinem freund wurden vor 4 (!!!!) jahren 0,2 g gefunden. die anzeige wurde vor gericht zwar abgewiesen aber jetzt, nach 4 jahren kam n brief, dass er zum drogenscreening soll und keinen führerschein machen kann...
glaubt ihr nur weiter an euer märchen mit "erlaubter menge"
 
den führerschein darf er erst nicht machen wenn ihm ein dauerkonsum nachgewiesen werden kann!
stellen sie aber nichts weiter fest, sollte das ganze kein ding sein!!



auch wenn die gesetzeslage zu der zeit der straftat ja noch anders aussah, glaub ich nicht, das jetzt nach dem am freitag dieses urteil gefällt wurde, er noch sowas rein gewirkt bekommt!
 
ja, aber für den drogenscreening-scheiß muss er 3000 dm bezahlen!!! und wenn die auch nur die kleinsten spuren von thc finden kommt er vielleict zur mpu und weißt du, was das kostet???

der typ am freitag hat die einverständniserklärung gar nicht erst abgeschickt, hat jahre geklagt?
ich muss gleich mit dem macker von der stadt telefonieren... und was erzälh ich dem? hast du zufällig grad ne StVZO rumliegen und kannst mir sagen, was in § 15 b drinsteht??
was soll ich dem denn erzählen? die scheißer von der stadt können doch erzählen was sie wollen!
hab mich mit dem urteil von freitag intensiv beschäftigt, aber was erzähl ich dem?
 
so ein test muss nur bezahlt werden, wenn er positiv ausfallen sollte, und auch dann dürfte es noch nicht sicher sein, das der führerschein weg ist.
wie gesagt es muss ein dauerkonsum nachgewiesen werden
um jemanden als fahruntüchtig einzustufen.
was willst du ihnen da groß erzählen.
und mit der stadt hat das eigentlich gar nichts zu tun
 
Ich sehe vorrangig das Problem darin, daß wir schon einen Haufen Probleme mit den legalisierten Drogen haben und man die "Sortenvielfalt" nicht unbedingt vergrößern will.
Ich glaube auch nicht, daß durch die Festsetzung einer "Eigenbedarfsmenge" sich etwas wirklich verändern wird.
Aus meiner Sicht ist es unlogisch, wenn man einen Kiffer, der zu Fuß geht, untersucht, wie einen dauerbreiten Junkie, der hinter dem Steuer saß und einen torkelnden Betrunkenen, der voll, bis Oberkante Unterlippe über die Fahrbahn schwankt, geht straffrei aus, obwohl er im Besitz eines Führerscheins ist.
Der Einwand, ein Kiffer könnte unter back- flash- Attacken leiden und während der Fahrt Unfälle bauen, wird vermutlich geringer sein, als die Unfälle, die unter Einfluß von nicht einschätzbaren Restalkohol- Werten passieren.

Wenn man Personen, die regelmäßig "Suchtmittel"
konsumieren, besonders im Auge behaltebn will, dann bitte alle. Personen mit Medikamentensucht fallen am wenigsten auf und lassen sich am schlechtesten kontrollieren.

Bei diesen Maßnahmen bleibt ein Stück Gleichheit vor dem Gesetz und Gerechtigkeit auf der Strecke.
Udu
 
Original geschrieben von Wertone
so ein test muss nur bezahlt werden, wenn er positiv ausfallen sollte, und auch dann dürfte es noch nicht sicher sein, das der führerschein weg ist.
wie gesagt es muss ein dauerkonsum nachgewiesen werden
um jemanden als fahruntüchtig einzustufen.
was willst du ihnen da groß erzählen.
und mit der stadt hat das eigentlich gar nichts zu tun


wenn jemand von der stadt den scheiß schickt, dann mach ich den auch gleich zur sau! der is nämlich im moment der einzige, der das wiede zurückziehen kann (oder beantragen kann, dass das zurückgezogen wird)
was will ich denen da wohl groß erzählen!
du verstehst es nich! mein freund muss das ding heute oder moren wegschicken! und wenn ers wegschickt, dann zahlt er auch! und in dem schreiben steht NICHTS davon, dass er nichts zahlen muss, wenns negativ ausfällt! da steht, er muss die kosten auf sich nehmen! und du glaubst nich ernsthaft, dass er dasgeld so einfach wiederkriegt? im leben nich!!
und er hat noch ncihmal n führerschein!!! er macht den ja erst! und kriegt er den nic is der job weg und er sitzt auf der straße!

und das, weil einmal vor 7 und einmal vor 4 jahren was bei ihm gefunden wurde!!! das is sowas von lächerlich! unglaublich!


ach ja:
@udu: stimmt... in dem beschluss steht auch, dass an erster stelle (bei unfällen) alkohol steht, an zweiter medikamenre und erst an dritter drogen, und in diese kategorie fällt nicht nur cannabis!
 
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