Original geschrieben von SURA
@seltsamurai...es kann einem nichts geschehen wenn man zB beim rauchen einer tüte erwischt wird....VORRAUSGESEZT ist das man die erlaubte menge dabei hat(wenn ich in baWü 0,5gr dbaei hab passiert mir GARNIX!!!)...sie werden dem fall vielleicht näher betrachten aber als "kleiner kiffer"(ich hasse eigentlich diesen ausdruck hört sich so abwertend anch junkie an) erwischt wird passiert nix!
die polizei würde zwar gerne etwas unternehmen aber geschen wird nix...
das ist so nicht ganz richtig, und glaub mir ich weis es
kleinstmengen gehen in der regel straffrei aus, allerdings heist das nicht das die polizei nichts macht wenn sie dich damit erwischt!
eine anzeige erstatten sie auf jedenfall, allerdings ist das wahrscheinlichste das das ganze vom staatsanwalt als zu geringfühgig eingestuft wird und somit fallen gelassen wird.
das kannst du aber nie sicher sagen!
weiterhin besteht damit der verdacht das du auch regemäßig konsumierst und sie können dich zu einem bluttest schicken bzw. auch bei dir zu hause ,sofort oder erst n paar monate später, einmarschieren und alles auseinander nehmen........
die dürfen schon einiges wenn sie dich nur mit etwas erwischen...
aber ich halte die großen schwankungen zwischen den bundesländern ,was kleinst mengen betrifft für sehr umstritten,denn wieso geht einer in schleswig holstein noch mit 30gramm straffrei aus, da es noch unter eigenbadarf zählt , und einer in sachsen kann schon betsrfat werden bei nur 2 gramm oder weniger................
diese schwankung zwischen 0 -30 gramm gibt es wirklich
ich denke das sollte wenigstens mal einheiltich geregelt werden