alram van grest: dass "unschuldige opfer vermieden werden" sollten ist nur dann richtig, wenn mit einem für jeden in dieser gesellschaft zugänglichen beruf wie staatsanwalt oder verbandsvorsitzender, ganz zu schweigen von zufällig anwesenden polizisten oder sicherheitsbediensteten, per se "schuldig" macht. dieser definition nach kann man aber auch "schuldig" sein, wenn man im symbol kapitalistischer weltherrschaft schlechthin arbeitet, oder die moralrelativistische gottlose gesellschaft unterstützt indem man in ihr lebt.
also nur weil du die einen terroristen besser nachvollziehen kannst (klar, die negativen seiten des kapitalismus mussten die meisten schon miterleben, unbändigen willen zur vernichtung der ungläubigen unterstell ich mal den wenigsten schon mal verspürt zu haben) ist das eine nicht weniger schlimm. der einzige relevante unterschied sind die opferzahlen.
Sheek schrieb:
in der tat ist das ein grundsätzliches problem in deutschland wie mit verbrechern umgegangen wird die eine derartige tat begangen haben. In anderen rechsstaaten werden mitglieder einer terroristischen vereinigung anders behandelt als hier. Speziell im fall mohnhaupt stellt sich mir die frage wieso eine 5mal Lebenslange + 15 Jahre Haftsstrafe ausgerufen wird? Nur um die gemüter zu beruhigen jener zeit? die gemüter die jetzt vor den fernsehern sitzen und gerne hineinspringen würden? Warum lässt man sie dann nich gleich 1998 frei wo die RAF ihre auflösung verkündet? eine ziemliche farce, wie immer wenn deutsche gerichte mit schwerverbrechern überfordert sind.
Und wenn du sagst das es keine geRECHTigkeit geben kann dann ist ein RECHTSsystem ja tatsächlich ziemlich fehl am platz.
"gerechtigkeit" kann es eh nicht geben, wenn du einem 10 mark klaust kannst du sagen na gut hier hast du sie wieder, jetzt sind wir quitt, aber wenn der andere unter der erde liegt kann man nur noch ein maß festsetzen, dass den schuldigen für sein verhalten bestraft, mit wiedergutmachung hat das nix zu tun.
ich weiß gar nicht wie die 5x lebenslänglich und so nen quatsch kriegen konnten, waren das notstandsverordnungen oder wie? soviel ich weiß ist l.l. mit anschließender sicherheitsverwahrung das höchste, aber nicht "fünf mal", wir sind doch nicht in amerika wo's heißt "540 jahre gefängnis für dich".
von dem her, es wurde ja bereits gesagt dass ein rechtsstaat nicht mit unterschiedlichem maß messen darf. ich bin gegen eine vorzeitige entlassung, aber da es das strafmaß meines erachtens nach gar nicht gibt spricht nichts dafür sie weiter gefangen zu halten