vor allem ist deine aussage erstmal faktisch falsch...ab der grenze dieser freibeträge kriegt man nicht automatisch "kein bafög", sondern das darüber hinausgehende gehalt wird halt aufs bafög angerechnet und man bekommt entsprechend weniger..außerdem gibt es für geschwister, die ebenfalls noch in der ausbildung sind nochmal freibeträge undsoweiter...(dein wert von 1100€ ist darüber hinaus für alleinstehende eltern...da man üblicherweise 2 eltern hat, wären wir in dem fall schon bei 2200€ freibetrag)
nachlesen kannst du das alles hier ->
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/378.php
edit: ach ja, und zu dem verklagen...laut der von mir verlinkten seite muss man das nichtmal selber machen, wenn die eltern solche geizigen arschlöcher sind...