Sickless
Altgedient
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- 24. September 2004
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ich hab erst vor 2 wochen drüber klausur geschrieben
also sein geschäft ist IMMER unwirksam selbst bei "geschäfte des täglichen lebens" oder vorteilhaften verträgen da er erst 5 ist. mit 7 siehts anders aus.
4. Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit? Welche drei Fallgruppen sind – je nach welchem Alter - bei natürlichen Personen zu unterscheiden?
Zivilrecht I, S. 37 – 40
Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen. ( insbesondere Verträge abzuschließen )
Fallgruppen:
1. Geschäftsunfähige:
-Kinder unter 7 Jahren
-Geisteskranke
-Willenserklärungen ( insb. Verträge ) sind immer unwirksam
2. beschränkt Geschäftsfähige
-Minderjährige von 7-17 Jahren
-Willenserklärungen sind wirksam mit:
• Zustimmung der Eltern
• bei Zahlung mit Taschengeld
• bei „nur“ rechtlich vorteilhaften Geschäften z.B. Schenkung von Geld
3. unbeschränkt Geschäftsfähige
- ab dem 18. Lebensjahr
-Willenserklärungen sind immer wirksam
also sein geschäft ist IMMER unwirksam selbst bei "geschäfte des täglichen lebens" oder vorteilhaften verträgen da er erst 5 ist. mit 7 siehts anders aus.