40.000 Euro für Kriminalprävention im Stadtteil
...Der Innensenator hob außerdem hervor, dass alle Projekte von den lokalen Koordinierungskreisen – bestehend aus Ortsamt, Polizei, Amt für Soziale Dienste und Landesinstitut für Schule – befürwortet wurden. „Vernetzung ist ein weiteres Ziel unseres Programms, das aus Mitteln des Schwerpunkts ‚Stopp der Jugendgewalt‘ finanziert wird. Wir möchten gerne, dass Polizei, Sozialarbeiter und Schule vor Ort in enger Kooperation sind. Nur so kann Prävention langfristig erfolgreich sein“, so der Innensenator abschließend...
http://www.cop2cop.de/2011/11/28/40-000-euro-fur-kriminalpravention-im-stadtteil/
Polizisten dürfen zu Straftaten nicht schweigen und müssen diese, nach Kenntnisnahme, auch verfolgen.
Die Frage stellt sich, ob man diese Polizisten von der Pflicht zur Strafverfolgung befreit hat oder nicht.
Ebenso stellt sich die Frage, welcher Pädagoge hebelt freiwillig seine Schweigepflicht aus und bildet mit der
Polizei ein Duo, mit Pech sogar gegen den Willen des Jugendlichen. Eine vertrauensbildende, pädagogische
Maßnahme sieht anders aus.
Es würde mehr Sinn machen, wenn die Staatsanwaltschaft dann, wenn Jugendliche im Vorfeld bemüht sind
ihren Bockmist in Ordnung zubringen, den Bonus der Milde erfahren. Derartige Maßnahmen können auch unter
Mitwirkung der Polizei erfolgen, wenn der Jugendliche vorher dem Pädagogen seine Zustimmung gegeben hat.
Beschuldigte haben ein Aussageverweigerungsrecht. Wenn durch Mitwirkungspflicht Pädagogen im Ausschuss
die anvertrauten Kenntnisse preis geben müssen, so wird wohl kaum noch ein Jugendlicher sich solchem Pädagogen
anvertrauen.