The Great Saiyaman
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normalen Amerikaner hahaha
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haha wenn aoc sowas gepostet hätte wärst du der erste der hier den stuhl für sie gefordert hätteKein Fake. Selbstverständlich völlig daneben, aber er wird einem nicht geringen Teil der normalen Amerikaner aus dem Herzen sprechen.
haha wenn aoc sowas gepostet hätte wärst du der erste der hier den stuhl für sie gefordert hätte
Kein Fake. Selbstverständlich völlig daneben, aber er wird einem nicht geringen Teil der normalen Amerikaner aus dem Herzen sprechen.
naja seh da jetzt kein problem, "victim" impliziert nun mal ein verbrechen. herauszufinden, ob es ein solches gab, ist aber gegenstand des verfahrens.
das gericht ist aber kein ort für mutmaßungen, deshalb hat diese rhetorik da nix verloren. und die toten dürfte man ebenfalls nicht räuber oder plünderer nennen, wenn sie auf der anklagebank sitzen würden. das hat doch auch gar nix mit dem fall selbst zu tun, das sind grundsätzliche dinge, die hier medial zu einer spezifischen eigenart dieses falls gedreht werden, weil es die empörten bedient.Nunja, aber die Toten Räuber, Aufsässige und Plünderer zu nennen ist gucci oder wie?
Mutmaßliche Opfer ist schon der korrekte Wortlaut, so wie er der mutmaßliche Täter ist.
Lies dich Mal in den Fall hinein und du erkennst vllt das kleine Problemchen.
das gericht ist aber kein ort für mutmaßungen, deshalb hat diese rhetorik da nix verloren. und die toten dürfte man ebenfalls nicht räuber oder plünderer nennen, wenn sie auf der anklagebank sitzen würden. das hat doch auch gar nix mit dem fall selbst zu tun, das sind grundsätzliche dinge, die hier medial zu einer spezifischen eigenart dieses falls gedreht werden, weil es die empörten bedient.
du meinst die verbindung, die nach allem, was man weiß, erst nach dem vorfall in kenosha zustandekam, als rittenhouse auf kaution draußen war. find ich ebenfalls richtig. wer auf kaution frei ist, ist zunächst mal eben frei. das bist du aber nicht, wenn deine aktuellen handlungen in einem bereits laufenden verfahren gegen dich verwendet werden können. so einem vorgehen würde in deutschland wohl art. 2 abs. 1 gg (allg. handlungsfreiheit) entgegenstehen.Anhang anzeigen 46682
Der Richter möchte auch nicht das die Verbindung des Jungen zu den proud boys thematisiert wird. Es ist schon ganz klar, woher da der Wind weht.
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