Grundrechte
Die Rechte von Frauen, Kindern, Rentnern und Behinderten werden gestärkt. Der Staat erkennt eine besondere Fürsorgepflicht den Kindern gegenüber an. Öffentlich Bediensteten wird das Recht zugesprochen, einer Gewerkschaft beizutreten. Sowohl die Bewegungsfreiheit als auch der Schutz persönlicher Daten wird gestärkt. Durch die Einrichtung der Stelle eines Ombudsmanns erhalten die Bürger ein Instrument, sich gegen rechtswidriges Handeln und staatliche Willkür zu wehren.
Parteienrecht
Parteiverbote werden erschwert. Ein Parteiverbot kann nicht mehr durch die Generalstaatsanwaltschaft initiiert werden, wie es 2008 Abdurrahman Yalçınkaya gegen die AKP versucht hatte, sondern muss durch eine Kommission des Parlaments erfolgen.
Justizreform
Die Zahl der Richter beim Verfassungsgericht wird von derzeit 11 auf 17 erhöht, gleichzeitig wird deren Amtszeit auf zwölf Jahre begrenzt. 3 der Richter sollen nicht mehr durch den Staatspräsidenten, sondern durch das Parlament berufen werden. Auch der Hohe Richter- und Staatsanwälterat soll von derzeit 7 auf 22 Mitglieder aufgestockt werden. Der Rat wird zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben die Arbeit der Richter und Staatsanwälte auf ihre Rechts- und Gesetzeskonformität hin überwachen.[10]
Den türkischen Bürgern wird das Recht gewährt, das Verfassungsgericht anzurufen (Individualbeschwerderecht).
Militärwesen
Die politische Immunität für Mitglieder der Militärjunta von 1980 wird aufgehoben. Die Rechte der Militärgerichte werden eingeschränkt. So können hohe Generäle auch vor zivilen Gerichten verurteilt werden. Handlungen gegen die Sicherheit des Staates, die Verfassung und das Funktionieren der verfassungsmäßigen Ordnung der Strafverfolgung werden nicht mehr vor Militärgerichten verhandelt.