TonyYayYo
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Klarer Fall von Notwehr
http://img.pr0gramm.com/2015/05/18/4b43616475ac78ee.webm
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Ja man du bist krass...
Die haben sich ja laut Artikel inzwischen "wieder vertragen". Da wird der "Strafdruck" wohl eher gering ausgefallen sein + die Schwester wird ihn dann wohl in Schutz genommen + nur das Nötigste gesagt haben. In 1 Jahr kriegt Die wieder eine auf die Fresse und er bekommt dann nochmal Bewährung.Auf Bewährung Schwester verprügeln, weil sie zu stark geschminkt ist. Und wieder Bewährungsstrafe bekommen. Läuft in Deutschland.
http://www.derwesten.de/staedte/boc...ester-14-wegen-ihrer-schminke-id10782592.html
Auf Bewährung Schwester verprügeln, weil sie zu stark geschminkt ist. Und wieder Bewährungsstrafe bekommen. Läuft in Deutschland.
http://www.derwesten.de/staedte/boc...ester-14-wegen-ihrer-schminke-id10782592.html
Die Staatsanwaltschaft, also die Behörde, die Anklage erhebt, weil sie den Täter für schuldig hält und trotz § 160 Abs. 2 StPO tendenziell eher Anti-Angeklagter auftritt, fordert nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme selbst eine Bewährungsstrafe. Also die Person, die im Gerichtssaal von Juristenseite wohl am ehesten gegen den Angeklagten - und dazu gerade in einem Verfahren das häusliche Gewalt gegen Frauen betrifft, auch noch weiblich - ist, findet - genau wie eine weitere Frau in Richterrobe mit vollständiger Aktenkenntnis und Anwesenheit bei der Beweisaufnahme - dass eine einjährige Haftstrafe zur Bewährung ausreicht und angemessen ist.
Weisst du irgendwas, was sämtliche Verfahrensbeteiligten nicht wussten? Warst du vielleicht anwesend im Saal?
Wenn ja, hab ich da ein paar Fragen, weil dein geposteter Zeitungsbericht lässt einige Sachen im Unklaren, die du bei deinem Besuch im Gerichtssaal dann sicher mitbekommen hast:
1. Handelt es sich bei der Sachverhaltsschilderung nun um den Sachverhalt aus der Anklage, oder um den Sachverhalt, der nach der Beweisaufnahme vom Gericht festgestellt wurde?
2. Wurde bei der Vorstrafe etwas verwechselt bzw. ausgelassen, oder wie kann es sein, dass der nicht mehr heranwachsende Täter zuvor angeblich wegen eines bewaffneten Raubüberfalles zwei Jahre auf Bewährung bekommen konnte, obwohl § 250 I + II StGB Mindestfreiheitsstrafen von 3 bzw. 5 Jahren vorsehen? Hat da etwa ein minder schwerer Fall vorgelegen? Wie ist man damals dazu gekommen, wurde das evtl. bei der Verlesung erwähnt?
3. Hat die geschädigte Zeugin eine Aussage gemacht?
4. Wurde ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt?
Und kann es sein, dass der Besuch auf den ganzen Aluhut-Seiten Spuren hinterlässt oder was willst du mit "Läuft in Deutschland" ausdrücken?
Was du so alles weißt.Natürlich "verträgt" sich seine Schwester mit ihm, da sie höchstwahrscheinlich sonst auch noch einmal von Papa verprügelt wird. Der schließlich seit Jahren Mama zusammenschlägt.
Leider habe ich neben MZEE und Arbeit nicht genug Zeit, um mich neben die anderen Rentner in das Gericht zu setzen. Werde dies aber beizeiten tun - schließlich ist das keinen Kilometer von meiner Wohnung entfernt - und dir Bericht erstatten.
Persönlich vergewaltigt dieses Urteil mein Rechtsempfinden.
Ein Täter verübt einen Raubüberfall und wird zu Bewährung verurteilt - absolut legitim. Aber statt daraus zu lernen, verprügelt er seine Schwester ein einem - laut Richterin - "Gewaltexzess" und wird wieder zu Bewährung verurteilt.
Natürlich "verträgt" sich seine Schwester mit ihm, da sie höchstwahrscheinlich sonst auch noch einmal von Papa verprügelt wird. Der schließlich seit Jahren Mama zusammenschlägt.
Wieso schreibt man denn bei drei Jahren noch groß ohne Bewährung dazu? Bewährung bekommst du doch nur bis zu einer Strafe von zwei Jahren
Weil vom überwiegenden Teil der Menschen, die Zeitungen oder Onlinemedien konsumieren, welche Überschriften in Capslock und mit Ausrufezeichen veröffentlichen, nicht zu erwarten ist, dass sie über auch nur grobe Kenntnis unseres Rechtssystemes verfügen.Wieso schreibt man denn bei drei Jahren noch groß ohne Bewährung dazu? Bewährung bekommst du doch nur bis zu einer Strafe von zwei Jahren
Darmstadt – Das Schicksal von Tugce Albayrak (23) bewegte Deutschland. Heute wurde das Urteil gegen Sanel M. (18) gesprochen:
3 JAHRE GEFÄNGNIS! OHNE BEWÄHRUNG!
Damit bleibt Richter Jens Aßling 3 Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sanel M.s Verteidigung hatte auf Bewährung plädiert. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn nach dem Jugendstrafrecht der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Wenn sie dann in 1 Jahr Ihren ersten Freund hat, wird wohl erstmal das Jochbein zerschmettert. Ist ja nun kein Geheimnis, dass in Deutschland sexistisch motivierte Gewalttaten und häusliche Gewalt, erst im Frauenhaus oder im Grab ein Ende finden. Bewährung, Kontaktverbot, Geldstrafe ... da lacht man doch drüber.Nach allem, was wir mitgeteilt bekommen, hat da ein 24-jähriger Typ vor 3 Jahren in irgendeiner offenbar nicht allzu erheblichen Art und Weise an einem Raubüberfall mitgewirkt und nun seine Schwester mehrfach geschlagen und geschubst. 2 Straftaten hat er also in seinem Leben nach unserem Kenntnisstand begangen, gleichzeitig Reue gezeigt, sich mit dem Opfer versöhnt und steht offenbar kurz vor dem Beginn eines Studiums.
Also ich hab immer gehört, dass der Jugendknast das Schlimmste ist, was einem passieren kann. Die sind da alle wie Tiere (Da will dann jeder der Krasseste sein), während im "normalen" Knast die Insassen einfach Ihren Alltag ruhig hinter sich bringen wollen.3 Jahre Jugendhaft (Kiffen, chillen, Tischtennis spielen) für ein Menschenleben!
WOW!
Danke Deutschland!!!
Wenn sie dann in 1 Jahr Ihren ersten Freund hat, wird wohl erstmal das Jochbein zerschmettert. Ist ja nun kein Geheimnis, dass in Deutschland sexistisch motivierte Gewalttaten und häusliche Gewalt, erst im Frauenhaus oder im Grab ein Ende finden. Bewährung, Kontaktverbot, Geldstrafe ... da lacht man doch drüber.
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