Der Polizei & Justiz Thread

Und was willst du mir jetzt mit deiner kleinen Geschichte sagen?

Du scheinst ja zwischen dem zitierten Teil meines Beitrages und deinem Hirngespinst irgendeinen Zusammenhang zu sehen.
Wenn Der schon so abgeht, weil die sich schminkt, dann wird Händchenhalten vorm 30. Geburtstag wohl die totale Apokalypse für Ihn darstellen. Ich würde mal behaupten, dass sein Weltbild jetzt nicht völlig umgekrempelt ist, durch das Urteil oder ein paar mahnende Worte von der Richterin.
Das wird einfach so weiter gehen: Verprügeln --> "Hab disch doch lüüüüüb, Schwesterherz!" --> Verprügeln --> Versöhnung --> Verprügeln ...
 
Hab vorhin die Glotze angemacht und es lief grade über den Todschläger. Hab nur die Aussage des Verteigers gehört und es klang für mich als ob er es nicht gewesen war. Anschliessend habe ich mit der Frau eines Verwanten gesprochen und ihr GENAU DAS erzählt "Freispruch" o_O
 
3 jahre... hätte nich gedacht dass der so lange kriegt, krass...

Naja, ist ja die Mindeststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge, wenn kein minder schwerer Fall vorliegt. Die Erwägungen des Gerichts hierzu würden mich aber auch interessieren, weil nach der Berichterstattung, dass wechselseitige Provokationen und Beleidigungen vorausgegangen waren, ein solcher ja durchaus in Frage kam und damit eine geringere Strafe möglich gewesen wäre.
 
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer

http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...-a-1039058.html#js-article-comments-box-pager

Gute Nacht mzee :D
Hab ich mir auch gedacht :D

Dann hilft es, die Entscheidung bzw. Pressemitteilung des ECHR zu lesen.

Pressemitteilung:
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-5110487-6300958#{"itemid":["003-5110487-6300958"]}

Entscheidung:
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/Pages/search.aspx#{"languageisocode":["ENG"],"appno":["64569/09"],"documentcollectionid2":["GRANDCHAMBER"],"itemid":["001-155105"]}

Geht hier allein um Newsportale mit Kommentarbereichen und in dem speziellen Fall um die Besonderheit, dass Kommentatoren ihre Kommentare nicht bearbeiten oder löschen konnten, sondern nur das Newsportal, was vorliegend wohl 6 Wochen gedauert hat, in denen die Beleidigungen weiter öffentlich waren.

Keine Diskussions-Foren oder Social-Media-Plattformen werden von der Entscheidung berührt. Wird sogar ausdrücklich klar gestellt.
 
Ich bin schon gespannt wie ein Flitzebogen.



Das mag sein, verwundert aber jetzt nicht sonderlich, da Du ohnehin nicht gerade für ein ausgeprägtes Judiz bekannt bist.



Bei der Frage, ob zur Bewährung ausgesetzt wird, kommt es auf die sogenannte Sozialprognose an, d.h. es sind die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind (§ 56 Abs. 1 Satz 2 StGB)

Was sind deine Argumente gegen die Koppelung der Strafaussetzung an die positive Sozialprognose?

Nach allem, was wir mitgeteilt bekommen, hat da ein 24-jähriger Typ vor 3 Jahren in irgendeiner offenbar nicht allzu erheblichen Art und Weise an einem Raubüberfall mitgewirkt und nun seine Schwester mehrfach geschlagen und geschubst. 2 Straftaten hat er also in seinem Leben nach unserem Kenntnisstand begangen, gleichzeitig Reue gezeigt, sich mit dem Opfer versöhnt und steht offenbar kurz vor dem Beginn eines Studiums.

Was erhoffst Du dir dadurch, wenn dieser Typ statt sein Studium zu machen zu anderen Verbrechern gesperrt wird? Meinst du wirklich, der Umgang mit Mitinhaftierten ist der Charakterbildung zuträglicher als der Umgang mit Kommilitonen an einer Hochschule?



Spekulation ohne Hand und Fuß.

Natürlich hab ich verstanden, worauf Du hinaus willst. Du meinst zu wissen, dass es hier um irgendwelche Kanacken geht und da setzt dein allseits bekannter Beissreflex mit all seinen Projektionen ein.

Das ist natürlich dein Ding und das kann man machen, wie du so schön sagst. Aber wenn Du dir deine Meinung nicht anhand von Fakten bildest, sondern fast ausschließlich anhand von reinen Spekulationen, dann erwarte aber auch nicht, dass man dir abkauft, dass du dich auf den ganzen Aluhutseiten nur rumtreibst, weil du es angeblich lustig findest.

Halten wir fest: Wir spekulieren beide, da unsere einzige Quelle der Artikel ist. Darüber hinaus vermittelst du (wenigstens) den Eindruck dich intensiver mit Rechtswissenschaft auseinandergesetzt zu haben. Habe ich persönlich außer in gewissen Bezug auf Völkerrecht nicht.

Ich persönlich sehe Strafe nicht nur als ein Mittel, um mittelfristig das Verhalten eines Täters zu ändern, sondern sie sollte beispielsweise auch eine abschreckende Dimension enthalten. Für mich und wahrscheinlich für ein Großteil der Bevölkerung ist die Rechnung "Schwester verprügelt" vs "1 Jahre Bewährung + mickrige Geldstrafe + Anti-Aggressionstraining" nicht gegeben.

Am Hauptbahnhof holte er sie ein. Er versetzte ihr eine kräftige Ohrfeige, schlug ihr einen Aktenordner ins Gesicht, ergriff auf der Rolltreppe ihre Haare und schleuderte sie herum und trat sogar auf sie ein. Nach einer gemeinsamen U-Bahn-Fahrt schlug er sie zu Hause erneut – mit der Faust – und schubste sie so stark, dass sie mit dem Hinterkopf auf den Wohnzimmertisch fiel. Sie erlitt Schwellungen und große Blutergüsse.


Darüber hinaus finde ich es lächerlich, dass du mir Xenophobie vorwirfst. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung nutzt, ist höher, wenn ihm dieses in seinem Elternhaus vorgelebt worden ist. Und häusliche Gewalt kommt beispielsweise in Familien mit türkischem Migrationshintergrund öfter vor als in deutschen Familien. Im Text ist übrigens noch beschrieben, dass das Opfer selber keine Anzeige erstattet hat. Wenn es also schon in dem Moment nach der Tat den Bruder nicht anzeigen kann. Wird sie dann in der Verhandlung ihrem Bruder widersprechen, wenn er erzählt, dass die Sache geklärt ist? Natürlich nicht.


By the Way das Tugce Urteil finde ich relativ fair. :thumbsup:
 
Halten wir fest: Wir spekulieren beide, da unsere einzige Quelle der Artikel ist. Darüber hinaus vermittelst du (wenigstens) den Eindruck dich intensiver mit Rechtswissenschaft auseinandergesetzt zu haben. Habe ich persönlich außer in gewissen Bezug auf Völkerrecht nicht.

Und den Unterschied zwischen

a) spekulieren, indem man den vorhandenen Sachverhalt beliebig weiterspinnt und das Denkergebnis in seine Meinungsbildung einbezieht​

und

b) spekulieren, indem man nur den vorhandenen Sachverhalt bemüht und darüber hinaus gehende Unterstellungen (seien sie nun naheliegend oder nicht) mangels hinreichender Belege nicht berücksichtigt bzw. als unzutreffend unterstellt​

willst Du ernsthaft nicht erkennen?

Dafür muss man sich nicht mit Rechtswissenschaft auseinandersetzen, es reicht - sofern vorhanden - seinen gesunden Menschenverstand zu bemühen. Du sagst es selbst: Unsere einzige Quelle ist der Artikel.

In dem Artikel steht weder, dass die Zeugin unter Druck gesetzt wurde, dass die Versöhnung fake ist, dass der Vater gewalttätig gegenüber der Zeugin ist, dass der Vater gewalttätig gegenüber der Mutter ist oder dass den Täter die Bewährungsstrafe nicht interessiert oder beeindruckt.

All das entspringt erstmal nur deiner Phantasie und ist wahrscheinlich einer gewissen Überheblichkeit geschuldet, die dich denken lässt, eine halbe Seite schlecht geschriebener Zeitungstext in Verbindung mit deiner Nachbereichsempirie würde dich in die Lage versetzen, ein psychologisches und soziologisches Profil über einen Menschen erstellen zu können.

Fakt ist aber: Du empörst dich im Endeffekt in erster Linie über deine eigene Phantasie.

Ich persönlich sehe Strafe nicht nur als ein Mittel, um mittelfristig das Verhalten eines Täters zu ändern, sondern sie sollte beispielsweise auch eine abschreckende Dimension enthalten. Für mich und wahrscheinlich für ein Großteil der Bevölkerung ist die Rechnung "Schwester verprügelt" vs "1 Jahre Bewährung + mickrige Geldstrafe + Anti-Aggressionstraining" nicht gegeben.

Mit Strafzwecktheorien werde ich hier jetzt nicht anfangen, das sprengt den Rahmen. Dass Abschreckung durch Strafe aber ein Modell ist, dass eher mäßig funktioniert, dürfte dir der Umstand zeigen, dass bspw. auch in Ländern mit der Todesstrafe keine geringe Kapitalverbrechensrate vorhanden ist.

Wenn Du eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung für das mehrmalige Schlagen und Schubsen der Schwester (und die Vorstrafe beziehst du ja nicht einmal ein) als zu milde ansiehst dann mach auch mal einen Vorschlag, wie mit den 33349834 Beteiligten an Schlägereien jedes Wochenende verfahren werden soll? Sollen wir Land von Nachbarstaaten pachten, damit wir Platz für die ganzen Gefängnisse, die wir bei dir noch bauen müssten, um alle unterzubringen, haben?

Darüber hinaus finde ich es lächerlich, dass du mir Xenophobie vorwirfst. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung nutzt, ist höher, wenn ihm dieses in seinem Elternhaus vorgelebt worden ist. Und häusliche Gewalt kommt beispielsweise in Familien mit türkischem Migrationshintergrund öfter vor als in deutschen Familien.

Die Wahrscheinlichkeit ist höher. Kommt öfter vor.

Dass eine Wahrscheinlichkeit höher ist (aber noch immer weit entfernt von Gewissheit), führt für dich also dazu, dass Du etwas als Fakt annimmst? Lass dir das doch selbst mal auf der Zunge zergehen. Merkst du es wirklich nicht?

Im Text ist übrigens noch beschrieben, dass das Opfer selber keine Anzeige erstattet hat. Wenn es also schon in dem Moment nach der Tat den Bruder nicht anzeigen kann. Wird sie dann in der Verhandlung ihrem Bruder widersprechen, wenn er erzählt, dass die Sache geklärt ist? Natürlich nicht.

Die Möglichkeit, dass man sich tatsächlich innerhalb der Familie ernsthaft und ohne Druck versöhnt, steht für dich gar nicht erst zur Debatte? Ist deine Familie so zerüttet? Wenn Du einen älteren Bruder hättest und ihr streitet euch - wie das unter Geschwistern ja manchmal so ist - und irgendwann tickt er mal aus und haut dir aufs Maul. Dann würdest Du zur Polizei gehen und deinen Bruder anzeigen, anstatt den Konflikt erstmal mit ihm selbst zu regeln? Und du würdest ihm nicht verzeihen und ihm seine Reue nicht abnehmen?

Natürlich nicht. Ok.

By the Way das Tugce Urteil finde ich relativ fair. :thumbsup:

Das freut mich.
 
3 Jahre Jugendhaft (Kiffen, chillen, Tischtennis spielen) für ein Menschenleben!
WOW!
Danke Deutschland!!!
facepalm.gif
o_O ist das dein ernst? soll ich dich mal mitnehmen zu einem 2stündigen besuchstag? dann kannst du dir mal anhören, wie lässig die in einer jugendstrafanstalt "chillen", besonders die jungs, die hübsche türkische frauen schlagen.
 
hallo?
es schrieb mettdemon natürlich meint der das ernst (psychose)

SHAME (klingeling)

o_O ist das dein ernst? soll ich dich mal mitnehmen zu einem 2stündigen besuchstag? dann kannst du dir mal anhören, wie lässig die in einer jugendstrafanstalt "chillen", besonders die jungs, die hübsche türkische frauen schlagen.

OK also ist deiner Meinung nach Jugendknast eine zu harte Strafe, weils da kein Zuckerschlecken gibt für den Mörder? ;)
 
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