glaub wir reden aneinander vorbei bruder. mir ging es jetzt nur um die person(en), die mit polizeimarke in der hand von vergeltungsschlag gegen einen einzelnen polizisten sprach. sowas sollte meiner meinung nach nach so einem vorfall nicht passieren.
das es familienangehörige und (nennen wir es mal) freunde gibt, die vor der polizeistation ein wenig krach machen kann ich in einem gewissen maß noch nachvollziehen - hier kenn ich die umstände nicht - wenn das mit trauer und wut, aber halbwegs gesittet ablief, dann okay. kann ich irgendwo verstehen. wenn ein typ aber den polizisten mit vergeltung droht, dann wäre es für mich völlig in ordnung, dass die polizei/der staat da hart durchgreift. solche sachen sollten hier vor gericht geregelt werden und nicht wie im 18. jahrhundert, in dem person a den tod von person b rächt. ich mag bullen auch nicht, aber ich sehe lieber polizisten, die auch mal durchgreifen, anstatt sich auf der nase rumtanzen zu lassen. ansonsten nimmt doch der respekt vor polizisten immer weiter ab. dann können wir den mist auch gleich wirklich selber regeln.
Darüber, dass so etwas nicht passieren
sollte, sind wir uns ja, denke ich, alle einig.
Bezüglich der "Randalierer": Wie du schon sagst, ist der Artikel reichtlich unkonkret (Was heißt "belagern" und "Freilassung verlangen"? Haben sie sich geweigert, das Polizeirevier zu verlassen? Sind sie in Sitzstreik gegangen? Haben sie ebenfalls "Vergeltung" angedroht? Wollten sie mit der Polizei verhandeln? Haben sie ihres toten Bros gedacht? Wollten sie einen "deal" machen?). Angesichts des nebulösen Ablaufs also kein Grund für chavezzsken Reaktionismus.
Bezüglich des "Facebook-Protzers" (Bild): Laut Bild schrieb der Typ "Diesen piç f!ck ich noch" (
massive Bedrohung?). Sollte das überhaupt justiziabel sein, dann wird das, wie du sagst, vor Gericht geregelt und nicht wie im 18. Jahrhundert. Gibt schon mehrere Strafanzeigen gegen den (ausfindig gemachten) Tüpen wegen Missbrauchs von Titeln (Höchststrafe: Freiheitsstrafe von 1 Jahr). Falls der Tüp tatsächlich
polizeibekannter Straftäter sein sollte, wird dies im Strafmaß sicherlich berücksichtigt werden (
wenn man denn nicht, wie einige hier, von der totalen Handlungsunfähigkeit der Berliner Justiz ausgeht).
Ich glaube eine offizielles Statement, dass man sich sowas nicht gefallen lässt, solange die Umstände nicht vollends aufgeklärt werden und die drohende Person festgenommen und für die Aussagen auch bestraft wurde, hätte eine ziemliche Signalwirkung für den weiteren Umgang mit Polizisten... mit Menschen im allgemeinen.
Gab doch, glaube im letzten Jahr, einen Post der Berliner Polizei, in dem sie sich
allgemein über mangelnden Respekt etc. beschwert, der ziemlich
viral ging und großteils gut ankamn. Hingegen fände ich es ziemlich lächerlich, jetzt auf
diesen konkreten Fall per Statement zu antworten, dass man sich das nicht gefallen lässt. Klingt bisschen nach PA Sports.