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Farmer187
Gast
ja aber wenn es doch ausländer waren?
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Eigentlich sollte man bei Körperverletzung stark differenzieren und Freiheitsstrafen sollten definitiv mitunter Bestandteil des Strafkatalogs sein.Man müsste diesen Quatsch mit dem emotionalen Umständen vor Gericht tatsächlich endlich weglassen und für Straftaten auch den entsprechenden Strafenkatalog anwenden - das würde viele Diskussionen ersparen.
Dennoch sind Gefängnisstrafen bei Körperverletzung und Landfriedensbruch utopisch.
Man müsste diesen Quatsch mit dem emotionalen Umständen vor Gericht tatsächlich endlich weglassen und für Straftaten auch den entsprechenden Strafenkatalog anwenden - das würde viele Diskussionen ersparen.
Dennoch sind Gefängnisstrafen bei Körperverletzung und Landfriedensbruch utopisch.
Es muss bei Körperverlettung schon richtig extrem sein, damit man direkt einfährt. Und in dem von dir geschilderten Fall hätte Knast nur geklappt, wenn man zur Körperverletzung und zum Landfriedensbruch noch weitere Straftaten addiert hätte.Falls das korrekt ist, dann kann sich dieses Land verabschieden. Bewährung wird doch quasi als nicht bestraft wahrgenommen. Wenn ich also im Krankenhaus randalieren und Polizisten angreifen kann, ohne sanktioniert zu werden, dann funktioniert unser Rechtssystem in diesem Fall nicht. Was werden die Täter wohl daraus lernen?
Es muss bei Körperverlettung schon richtig extrem sein, damit man direkt einfährt. Und in dem von dir geschilderten Fall hätte Knast nur geklappt, wenn man zur Körperverletzung und zum Landfriedensbruch noch weitere Straftaten addiert hätte.
Und dann kommt ja noch der gewaltige Spielraum dazu, den Richter bei völlig identischen Vergehen anwenden können. Fakt ist: Strafen fallen hier eher zu gering aus.
In einer Alternativen Tübinger Location gab es wohl eine spontane Antanzparty. Die veranstaltende Fachschaft der Uni steckt natürlich den Kopf in den Sand und warnt lieber vor Rassismus. Auch schön: Boris Palmer pöbelt in den Kommentaren.
Welches Gefahrenpotential derartige Implikationen – insbesondere von Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden – in sich tragen, zeigt sich an der Zunahme rassistisch motivierter Gewalttaten sowie am Erfolg rechtspopulistischer Parteien überall in Europa.
übermorgenwann verstehen leute wie die "Fachschaft Erziehungswissenschaft" endlich mal, dass nich aussagen wie von boris palmer zu erfolgen von ""rechtspopulistischen"" parteien führen sondern zb "antisexistische Arbeit" von Fachschaften!?
halt mals maullol da wird ein tschetschene, der seine auf seinne frau, die ihn vermeintlich betrogen haben soll, 19x einsticht, sie anschließend aus dem fenster wirft und dann nochmal rausgeht und ihr die kehle durchschneidet wegen totschlag verurteilt. den niederen beweggrund können richter und staatsanw. nicht erkennen, weil er moslem ist und eine andere wertevorstellung besitzt, in denen töten wegen eifersucht bzw. das töten einer untreuen gattin legitim ist.
aberr mzee fordert lynchjustiz wenn sowas mal thematisiert wird. ogebannter macht den cezer
wird ja oft vehement abgestritten oder als spinnerei belächelt wenn afdler über kulturrabatte bei gerichtsurteurteilen mokieren. das ist ein solches beispiel.
nach der logik des richters könnte er einen massenmordenden dschihadisten wegen mehrfachen totschlag verurteilen weil er mit dem wahabitischen wertekanon aufgewachsen ist und in seiner religion das töten von ungläubigen erlaubt/erwünscht/gefordert ist/wird (je na theologischer ausrichtung), und er somit keinen niederen bewegrund hatte. wo bin ich
argumentier oder ditohalt mals maul
Ich habe den Artikel nicht gelesen und kenne den Sachverhalt nicht. Selbst wenn, ich habe keine Ahnung von Jura und maße es mir nicht an mir anhand eines vielleicht gar tendenziösen Artikels (soll es ja geben) ein Urteil zu etwas derart komplexem zu fällen.aberr mzee fordert lynchjustiz wenn sowas mal thematisiert wird. ogebannter macht den cezer
wird ja oft vehement abgestritten oder als spinnerei belächelt wenn afdler über kulturrabatte bei gerichtsurteurteilen mokieren. das ist ein solches beispiel
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