Original geschrieben von Styler aka M-S
Man darf in Notfällen (entschuldigenden Notständen) sogar einen anderen Menschen töten, um sein Leben oder das eines anderen zu retten.
In dem Fall ist es kein entschuldigender Notstand, denn Du darfst eines nicht vergessen:FOLTER IST VERBOTEN!!!
Zum anderen kommt hinzu, daß in unsererm Rechtssystem der Beschuldigte und sogar ein Täter ein AussageverweigerungsRECHT hat!!!
Der Anspruch, nach Gutsherrenart Foltern zu dürfen, verletzt geltendes Recht und ist durch keine Notsituation geregelt.
Notwehr ist in akuten Situationen erlaubt, aber wenn Du erst nach Stunden einen Folterplan zurechtlegst, diesen sogar noch mit anderen Personen, die über entsprechendes Fachwissen verfügen, besprichst, von denen sogar noch gewarnt wirst, so kannst Du nicht von einem Notstand sprechen.
Von daher find ich die Argumentation des Gerichtes nicht so abwegig. Wenn sogar das Töten in Ausnahmesituationen erlaubt ist, dann erst Recht die bloße Androhung von Gewalt.
Ich finde dieses Urteil nicht gut, nehme es aber als Bichtbetroffene hin.
Was Du schilderst, ist keine Notwehrsituation, die das Töten oder eine Androhung zur Folter berechtigt. Etwas anderes wäre die Situation, wenn der Kidnapper das Kind in seiner Gewalt hat, er dann droht, das Kind zu töten, dann ist ein gezielter Schuß, der den Täter töten könnte, gerechtfertigt.
Immerhin ging es darum, diesem perversen Schwein eine Information zu entlocken, die unschuldiges menschliches Leben retten hätte können.
Ich verachte Gewalt grundsätzlich. Wer Gewalt anwendet, disqualifiziert sich selbst. Man hat kein Recht, Straftaten zu begehen, weil ein anderer es auch gemacht hat, schon gar nicht die, die als Hüter von Recht und Ordnung aktiv sein sollen und sind.
@Toorima: verurteilt war zu diesem Zeitpunkt (bis jetzt) keiner, von daher diente es der bloßen Sicherheit der Polizisten.
Es dient der Sicherheit der Polizisten, wenn sie Löcher in den Teppich ballern und Möbel demolieren? Und weshalb, glaubst Du, ermittelt die Statsanwaltschaft gegen diese Polizisten???
Das Missverständnis hat sich dann, nachdem ihn einer wiedererkannt hat, sowieso von selbst aufgelöst.
Klar, die Hunde erheben sich und wedeln mit dem Schwanz, die BMöbel sind plötzlich wieder ok und die Löcher in den Teppichen schließen sich auch wieder.
Was meinst Du wohl, was aus einem schwerhörigen Rentner geworden wäre? Der läge jetzt da, wo die Hunde lagen. Mißverständnis? offentlich bleibt Dir so ein Mißverständnis erspart.
Aber sonst war das Verhalten der Polizisten dem Verhafteten gegenüber hart, aber gemäß den Vorschriften (die Geschichte mit den Hunden könnte was anderes sein....)