karabiner
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Ist ein Skandal. Der Justizminister wird hier Aufklärungsarbeit leisten müssen.
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Ist ein Skandal. Der Justizminister wird hier Aufklärungsarbeit leisten müssen.
Warum?
Die Argumentation der Partei war, dass das die Opfer des Messerattentats in Würzburg darstellen soll und die drei Kanzlerkandidaten als die Schuldigen präsentiert werden. Ist natürlich völlig lächerlich, aber afaik hieß es ihm Rahmen dieser Wahlplakate von denen auch, dass man in solchen Fällen dazu angeleitet ist, von der vorteilhaftesten Auslegung auszugehen, kann das hier auch zutreffen (weil beides ja eine Form von Wahlwerbung)? Ps i han gar keine Ahnung sorry und sind natürlich trotzdem tolle TypenWeil es Schranken der Meinungsfreiheit gibt, die hier nicht überschritten sondern quasi gesprengt werden. Kann mal später was zur strafrechtlichen Relevanz sagen.
Nur so viel: Paragraph 30 I StGB könnte hier schonmal einschlägig sein. Dass hier der Vertreter der Staatsanwaltschaft quasi beim Drübergucken keine strafrechtliche Relevanz erkennt, ist entweder ein abgekartetes Spiel oder Inkompetenz.
Über Ethik/Moral zu diskutieren ist ja sowieso eher überflüssig.
Ja geil, nimmst einen Kredit auf, den du über Jahrzehnte abstotterst und steckst noch richtig viel Arbeit rein, um die Annehmlichkeiten eines Einfamilienhauses zu genießen und dann sollst du in eine kleine Wohnung oder gar ein Seniorenheim ziehen?
Wenn ich ein Haus hätte, würde ich das meinen Kindern vererben bzw. es für sie zu einem Zweifamilienhaus umbauen, aber einfach verkaufen würde ich auch nicht wollen.
Das Problem beim privaten Wohnungsbau ist halt auch, dass in erster Linie hochpreisige Wohnungen entstehen, da dadurch der größte Gewinn erzielt werden kann, aber das verbessert die Situation für Leute, die weniger Geld für eine Wohnung haben, ja nicht merklich. Gerade im niedrigeren Segment wäre halt sozialer Wohnungsbau sinnvoll und bei teureren Wohnungen kann das ja gerne der Markt regulieren...
Aber es wird zu keiner Straftat aufgefordert. Die Installation mit den Leichen weist auf die Opfer des Attentats hin, wobei die drei Politiker als typische Multikultipolitiker als indirekt Schuldige dargestellt werden. Die Bilder der drei Kandidaten über den drei Leichen ist dadurch entschärft.Weil es Schranken der Meinungsfreiheit gibt, die hier nicht überschritten sondern quasi gesprengt werden. Kann mal später was zur strafrechtlichen Relevanz sagen.
Nur so viel: Paragraph 111 StGB könnte hier schonmal einschlägig sein. Dass hier der Vertreter der Staatsanwaltschaft quasi beim Drübergucken keine strafrechtliche Relevanz erkennt, ist entweder ein abgekartetes Spiel oder Inkompetenz.
Über Ethik/Moral zu diskutieren ist ja sowieso eher überflüssig.
LdN Hörer detectedDie Argumentation der Partei war, dass das die Opfer des Messerattentats in Würzburg darstellen soll und die drei Kanzlerkandidaten als die Schuldigen präsentiert werden. Ist natürlich völlig lächerlich, aber afaik hieß es ihm Rahmen dieser Wahlplakate von denen auch, dass man in solchen Fällen dazu angeleitet ist, von der vorteilhaftesten Auslegung auszugehen, kann das hier auch zutreffen (weil beides ja eine Form von Wahlwerbung)? Ps i han gar keine Ahnung sorry und sind natürlich trotzdem tolle Typen
Im Bereich der Äußerungsfreiheit ist das halt eine Sache des Abwägens. Sollte man nun alle Äußerungen verbieten, die möglicherweise als Aufforderung zur Straftat interpretiert werden können?Na dann ist ja alles tutti, wenns noch genug gesetzliche Schlupflöcher gibt, die Nazis erlauben, Nazischeiße zu machen
Ja aber wo soll da die Grenze gezogen werden, wer entscheidet das, auf welcher Grundlage? Ich finde den 3.Weg auch zum kotzen, aber in dubio pro reo trotzdem einen wichtigen und richtigen Grundsatz.Ich bin kein Rechtsexperte, aber mir will nicht in den Kopf, dass man sich im Jahr 2021 von diesem Pack dermaßen auf der Nase rumtanzen lassen muss. Das kann mit irgendeiner Auslegung, die im Leben nicht das wiedergibt, was sie damit bezwecken wollen, schon rechtmäßig sein, aber man muss doch auch nicht für jeden Scheißdreck Advocatus Diaboli spielen.
Ich kann das machen auf Grundlage meiner Meinung.Ja aber wo soll da die Grenze gezogen werden, wer entscheidet das, auf welcher Grundlage? Ich finde den 3.Weg auch zum kotzen, aber in dubio pro reo trotzdem einen wichtigen und richtigen Grundsatz.
Das kannst du ja gerne tun. Ich möchte aber keine allgemeine Rechtsprechung die auf deiner Meinung basiert, genauso wenig wie ich eine möchte die auf meiner basiert.Ich kann das machen auf Grundlage meiner Meinung.
freie richterliche beweiswürdigung ist ebenfalls ein wichtiger und richtiger grundsatz unseres rechtssystems. wenn das gericht zur überzeugung kommt, dass eine straftat vorliegt, dann kommt es zur verurteilung. in den worten des bgh:Ja aber wo soll da die Grenze gezogen werden, wer entscheidet das, auf welcher Grundlage? Ich finde den 3.Weg auch zum kotzen, aber in dubio pro reo trotzdem einen wichtigen und richtigen Grundsatz.
BGH schrieb:Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil oder andere Möglichkeiten denknotwendig ausschließende – oder wie das Landgericht mehrfach formuliert „zwingende“ – Gewissheit. Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt.
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