Fraglich ist nun, wie diese „schnelle Hilfe“ aussieht. Sollte Armin Laschet entgegen seiner Absichten aus dem Jahr 2019 Gelder freimachen, um allen zu helfen, könnte ihm dies als Griff in die Staatskasse zur Förderung des eigenen Wahlkampfes ausgelegt werden. Schließlich will der CDU-Chef im Herbst eine Bundestagswahl gewinnen und Bundeskanzler werden. Sollte die unionsgeführte Bundesregierung einspringen, könnte das leicht als Wahlkampfhilfe für den eigenen Parteichef verstanden werden.
Armin Laschet steckt nun also in einer Zwickmühle. Zahlt er freigiebig Soforthilfen, könnte die Frage aufkommen, ob eine Soforthilfe nur vor einer Bundestagswahl gezahlt werden soll, wohingegen es künftige Flutopfer bedeutend schwerer haben könnten, an finanzielle Unterstützung zu gelangen. Bleibt Laschet bei der Härtefallregelung und Steuererleichterungen für Besserverdienende, könnte ihm dies als Klientelpolitik oder Herzlosigkeit ausgelegt werden. Armin Laschet wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob der Beschluss 2019 die richtige Entscheidung war.