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CHIKONINO
Gast
man könnte auch argumentieren dass das töten eines Babys immer heimtückisch ist.
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nun das kann man sicherlich, es hat sich aber die argumentation durchgesetzt, dass babys ihre wahrnehmungsfähigkeiten noch nicht geügend ausgebildet haben, um argwohn hegen zu können und sie somit auch nicht arglos sein könnenman könnte auch argumentieren dass das töten eines Babys immer heimtückisch ist.
Naja,wie willst du das unterteilen? In Mord 1. und 2. Grades? Körperverletzung mit Todesfolge ist halt etwas zu lasch für Amigos, die Jumpstyle auf den Köpfen von Studentenbjörns tanzen.
Ich finde das Problem liegt einfach darin, dass die Entschädigungszahlungen für Opfer in der BRD viel zu niedrig angesetzt sind.
man könnte auch argumentieren dass das töten eines Babys immer heimtückisch ist.
da bleibt ja dann nur lebenslänglich wenn sie die üblichen 2/3 absitzt sind das 10 jahre..so einfach verteilt aber kein richter lebenslänglich, außerdem kennt hier keiner die umstände die zu dem urteil geführt haben..peace
Wieso sollte der unschuldig sein? Laut sachverhalt hat der 23 babies und kleinkinder umgebracht. Das ist mordDa schaut man einmal in den RDW und dann gleich so ein downer. Fickt euch doch ihr Respektspersonen
Aber bitte Thread zumachen bevor Todesstrafe gefordert wird ogeh
Brudi kennst du Hat McCullough der war ja auch unschuldig oder wie siehst du das
Wieso sollte der unschuldig sein? Laut sachverhalt hat der 23 babies und kleinkinder umgebracht. Das ist mord
sofern sie nicht fähig sind die feindliche willensrichtung eines angeifers zu erkennen gilt das gleicheWie ist das mit geistig Behinderten die nicht weiter als ein Baby sind?
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 45-Jährige an einem Septemberabend 2015 gegen 21.30 Uhr in erheblich alkoholisiertem Zustand Einlass in die Wohnung einer 28-jährigen Frau und ihres zweijährigen Kindes verschafft hat, in der sich auch eine 18-jährige Bekannte aufgehalten hat. Zunächst hat der Angeklagte unter Anwendung von Gewalt die Herausgabe von 8000 Euro verlangt, die sich die junge Mutter zuvor bei einem Bekannten des 45-Jährigen geliehen hatte. Als die Frau ihm mitgeteilt hatte, dass sie über kein Bargeld verfüge, hat der Mann sie mit einer Vielzahl von Faustschlägen ins Gesicht traktiert. Die 28-Jährige erlitt einen Nasenbeinbruch, einen doppelten Jochbeinbruch sowie massive Hämatome. Auch der 18-jährigen und dem Kleinkind hat der 45-Jährige Schläge in Aussicht gestellt, zudem drohte er der 28-jährigen, sie an der Deckenlampe aufzuhängen. Er erzählte seinen Opfern, dass er in ähnlichen Situationen bereits drei Menschen umgebracht habe.
Schließlich ist der Angeklagte umgeschwenkt und hat die Frauen dazu aufgefordert, sich zu entkleiden. Aus panischer Angst heraus sind die Geschädigten der Aufforderung gefolgt. Der 45-Jährige hat daraufhin beide Frauen am ganzen Körper berührt und ist mit den Fingern in sie eingedrungen. Bevor der Angeklagte schließlich die Wohnung verließ, hat er den Frauen gedroht, sie umzubringen, sollten sie die Polizei informieren. – Bewährungsstrafe für Emsländer: Zwei Frauen vor Augen eines Kindes vergewaltigt | noz.de - Lesen Sie mehr auf: http://www.noz.de/lokales/lingen/artikel/830003/zwei-frauen-vor-augen-eines-kindes-vergewaltigt-1
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