Und ob "Sekte" oder "Glaubensgemeinschaft" oder "Religion". Mir ist das alles bumbel und alles sollte genau in dem Moment in die Irrelevanz verdammt werden, wenn sie einen Machtanspruch erheben. Wenn mir hier so eifrig das Studieren von Geschichtsbüchern nahe gelegt wird, so möchte ich diese Empfehlung gerne weitergeben: Je mehr Einfluss eine Religion auf eine Gesellschaft, ein Land hatte, desto mehr Unterdrückung, Blut und Leid hat sie erzeugt.
Nochmals. Was du denkst ist in diesem Zusammenhang kein Argument. Du kannst es gebetsmühlenartig wiederholen, es interessiert aber keinen und du kannst damit auch nicht rechtlich Argumentieren. Das Problem ist, dass du leider bisschen mit den rechtlichen Punkten durcheinander kommst. Du verwechselst halt ständig etwas und versuchst dann aus der Unwissenheit heraus ein emotionales Argument zu konstruieren. Das kannst du ja ruhig machen, aber es fehlt an Substanz um das ganze etwas ernsthafter zu diskutieren.
Zum zweiten (fett formatierten Teil): Das ist falsch. Religionen, egal welche, waren de facto die ersten Gesetzestexte und haben eine gewisse Ordnung in das Zusammenleben gebracht. Da fehlt es schon wieder an Geschichtswissen. Wir nehmen jetzt mal als Beispiel den Islam, damit du da auch mal bisschen Input bekommst. Lies dir das mal bitte durch:
https://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_Golden_Age
Falls dir das englische zu kompliziert ist, kannst du gerne auch auf die deutsche Wikipedia-Seite wechseln. Punkt ist, dass auch der Islam eine sehr fortschrittliche Religion war und ist. Dazu solltest du dir auch die Geschichte des osmanischen Reichs durchlesen. Das mit Blut und Leid und Unterdrückung ist Quatsch. Ich weiß zwar nicht wo du das her hast, aber wie gesagt, bisschen nachlesen und dann passt scho'
Man muss sich schon die Frage stellen, warum eine Gemeinschaft, deren einzige Berechtigung die Zahl der Mitgliedschaft, sowie ein altes Buch, im höheren Maße als beschützenswürdig gilt, wo doch, wie im Falle Frankreich, keine Verfolgung dieser Religion vorherrscht.
Da muss ich dich wieder etwas korrigieren: Muslime sind in Frankreich eine Minderheit. Schau dir mal die Zahlen an:
https://de.wikipedia.org/wiki/Islam_in_Frankreich#Gesch.C3.A4tzte_Anzahl
Der deutsche „Taschenatlas Europäische Union“ gibt den Anteil der Muslime an der Gesamtbevölkerung Frankreichs mit 8,2 % an, bei etwa 60,5 Millionen Einwohnern wären das etwa 4,96 Millionen Muslime.[3] Inzwischen scheint die Schätzung von ungefähr 5 Millionen Muslimen auch in Frankreich Konsens zu sein.
[4] In der Wahrnehmung vieler nichtmuslimischer Franzosen werden jedoch Zuordnungen wie Maghrebiner, Algerier,
Araber, Muslime und
Nordafrikaner synonym verwendet, obwohl z. B. libanesische, syrische und ägyptische Araber z.T. Christen sind oder 1,5 bis 2 Millionen Maghrebiner eher
Berber als Araber sind. Daher entsteht gelegentlich der falsche Eindruck, dass die Mehrheit der muslimischen Einwanderer Algerier seien.
Aber die Zahl der Mitgliedschaft sollte nicht ausschlaggebend sein. Es geht darum, dass eine Religionsgemeinschaft (also nicht Sekte, wie du das falsch verstanden hast) ihre Religion ohne Hindernisse ausüben darf.
Und wenn die Religionsausübung das gesellschaftliche Leben stört, dann kann man die Ausübung einschränken. Das ist die exakte EUGH Rechtsprechung, die auch, so rd fern das zitierte GG überlebt (was zu bezweifeln ist) in angewandt wird und dann für Deutschland gilt. Das mag man mögen, aber das muss man nicht. Deutschland ist nicht Frankreich und eine abschließende Meinung habe ich für hier nicht, ob gleich ich eine gewisse Sympathie hege
Hehe..da änderst du aber deine Argumentation und denkst, wir würden es nicht merken was
. Schauen wir mal genauer auf die Entscheidung:
http://www.fr-online.de/politik/eug...duerfen-burka-verbieten,1472596,27670566.html
Vor Gericht wurde die junge Frau von mehreren Anwälten aus Großbritannien vertreten. Die Richter wiesen deren Argumentation zurück. Die Burka errichte eine Barriere zwischen ihrer Trägerin und der Umwelt und untergrabe damit das Gefühl des Zusammenlebens in einer Gesellschaft, erklärten sie. Das Verbot sei daher angemessen.
Das ist durchaus die Meinung der Richter die man nachvollziehen kann. Das hast du ja auch zum Teil verstanden zu haben, jedoch kann man natürlich diese Entscheidung auch kritisieren.
Aber deine Argumentation am Anfang war ja die Sicherheitsfrage, da du ja die Muslime allesamt als Terroristen deklarierst. Lies dir mal bitte das durch:
Das Gesetz verstoße auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da es lediglich auf die Tatsache der Verschleierung des Gesichts ziele und nicht auf die religiösen Gründe dafür. Ein Sicherheitsrisiko stellt der Schleier hingegen nach Auffassung des Gerichtshofes nicht dar, da er bei einer Kontrolle abgenommen werden könne. (FR/rtr/afp/epd)
Und. Wichtiger Punkt, den du anscheinend auch durcheinander bringst: Das EuGH Urteil erlaubt ein solches Gesetz, zwingt es aber den Ländern nicht auf. Da gibt es für das GG nichts zu "überleben"... komische ausdrucksweise nebenbei.