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"Die Beweisaufnahme ergab nun aber, dass der Kundenbetreuer nach der ersten Attacke auf ihn auch seinerseits auf einen der Brüder losgegangen sein soll. Er habe sich das nicht gefallen lassen wollen, meinte er. Das war einer der Gründe, warum das Schöffengericht am Ende keine Verurteilung aussprach, sondern das Verfahren - gegen die Auflage der Sozialstunden - einstellte. Der Fall sei „eine nicht komplett einseitige Geschichte“ gewesen, sagte der Richter. Außerdem war die Beweislage, was die Tritte betrifft, unklar."
Das ist der Hammer.
Kann ja wohl nicht sein, dass die Opfer sich auch noch wehren.