Es kommt darauf an, wie die Rechtslage in Spanien aussieht, ob es z. B. eine gesamtschuldnerische Haftung gibt, wie in Deutschland, ebenso stellt sich die Frage, mit welchen Reinigungsmitteln gereinigt wird, was diese kosten und ob es dort die Verpflichtung einer Schadensminderungspflicht gibt. Auch fehlen Angaben über die qm- Größe der Graffiti.
Eine Zuordnung per Schriftsachverständigengutachten ist nicht möglich und wurde Mitte der 90iger Jahre auch beim Lüneburger Mammutprozess in Lüneburg von der Soko Graffiti der der Bahnpolizei bestätigt und das BKA zitiert.
Wenn es Zeugen gibt, die andere Sprayer belastet hatten, so hat das nur Wert, wenn sie selbst auch an einer entsprechenden Straftat mitgewirkt haben und wären somit, nach deutschem Recht, gesamtschuldnerisch haftbar.
Wer als Deutsche/r einen Strafverteidiger benötigt, sollte sich einen wählen, der mit internationalem Strafrecht vertraut ist. Es gibt deutsche Kanzleien, die mit spanischen Anwälten zusammenarbeiten und umgekehrt.
Wie die Hilfe durch die deutsche Botschaft aussieht, hängt von deren Mitarbeiter ab, aber kontaktieren wäre sinnvoll, wenn man festgenommen wurde.