Beim Strafmaß ist zu berücksichtigen, dass es sich um Mord handelt und um nichts anderes. Nix mit Handlung im Affekt, irgendwelchen emotionalen Hintergründen etc. Die sind zu dritt und bewaffnet mit Tötungsabsicht auf einen einzelnen losgegangen.
Ob es sich um Mord handelt wird GERADE auch durch die emotionalen Hintergründe bestimmt. Das Geile daran ist, dass du zu dummdreist bist, bevor du deine Reden schwingst, zumindest einen laienhaften Überblick über die Thematik einzuholen und dann im Endeffekt so argumentierst, dass die Mordmerkmale (=emotionale Hintergründe, Beweggründe für die Tat) außer Acht gelassen werden sollen.
Mit schaumigen Mundwinkeln und hohem Blutdruck sitzt du also da in bester Stammtischmanier von der höchstmöglichen Strafe am schwadronieren und argumentierst dann in die Richtung Totschlag, statt Mord.
Das hat schon was lustiges.
Ich bin kein Freund von voreiligen Schlüssen, aber ein Messer packt man ja nicht ohne Grund ein. Und wenn man mehrfach auf ein Opfer einsticht, das dann flüchten kann, man es verfolgt und dann mit weiteren 25 Stichen richtig zur Strecke bringt... na wenn das kein Vorsatz ist.
Es ist ja außerdem gar nicht bewiesen, dass die Tochter/Schwester überhaupt vergewaltigt wurde. Es steht eine Behauptung im Raum. Und auf Grund dieser wurde jemand von drei Typen heimtückisch ermordet.
Dazu kommt noch, dass eine Vergewaltigung keinen Mord rechtfertigt, wenn man irgendwie in Richtung Gerechtigkeit argumentieren möchte. Und übrigens gibt es in diesem Land Polizeit und Justiz, die sich um Bestrafung kümmern.
Comedy Gold.
Und rennt dann noch hinterher, um ganz sicher zu gehen, dass der Typ auch stirbt. Ich bleib' dabei: strafmildernd darf in diesem Fall gar nichts ausgelegt werden.
Ja, für was bist du denn jetzt? Du willst, dass sie des Mordes schuldig gesprochen werden? Oder doch wegen Totschlags? Wenn du für Mord bist, weiss ich nicht, warum du von Strafmilderung und -schärfung sprichst, die sind schlicht nicht möglich, da Mord - was ja der Hauptkritikpunkt und Grund für die Forderungen nach einer Änderung ist - keinen Strafrahmen zur Verfügung stellt, sondern bei Erfüllen der Tatbestandsmerkmale nur die absolute Strafe lebenslang.
Wenn du also von Strafmilderungsgründen sprichst, hältst du offenbar etwas anderes als einen Mord, bspw. Totschlag für einschlägig. Dann wiederum macht es keinen Sinn, wenn du von Heimtücke und dergleichen laberst.
Unterm Strich scheinst du einfach nicht geringste Ahnung zu haben, was du überhaupt willst und was du hier laberst.
Man kann mich gerne berichtigen, aber emotional bedingte Taten sind doch meistens davon geprägt, dass sie plötzlich begangen werden. Die Typen sind ja "rational" an die Sache gegangen und haben einen Plan aufgestellt und ihn dann durchgezogen...
Selbstverständlich können Emotionen über einen längeren Zeitraum empfunden werden. Aber, dass du das nicht weisst, erklärt einige andere Verhaltensweisen im Forum. Ich werde von nun an definitiv rücksichtsvoller mit dir umgehen.