Me and Myself
Gold Status
- Registriert
- 12. August 2005
- Beiträge
- 4.875
es ist eine schande das es soweit gekommen ist.
nur mal als zum gegenüberstellen was ausländer in der türkei so alles dürfen:
Viele Arbeitgeber in der Türkei stehen der Idee, auch ausländische Beschäftigte in ihr Team aufzunehmen, positiv gegenüber. Auch als Kleinunternehmer oder Selbstständiger eröffnen sich interessante Betätigungsfelder. Aber selbst dann, wenn sich faktische Möglichkeiten bieten, sind rechtliche Hindernisse zu überwinden. Man sieht sich mit einer Reihe gesetzlicher Regelungen konfrontiert, die die Ausübung bestimmter Berufe nicht nur an einen hier im Land erworbenen Abschluss, sondern an das Erfordernis türkischer Staatsangehörigkeit oder an den Status des „ehemaligen Staatsangehörigen“ knüpfen. Neben dem Beamtenberuf und den Berufen in der Justiz sind dem Ausländer zahlreiche andere Berufe verschlossen oder ist der Zugang beschränkt, wie etwa der des Zollagenten, des Notars oder des Rechtsanwalts. Auch der medizinische Bereich ist Ausländern grundsätzlich verschlossen, wenn auch mit einigen Ausnahmen. So gibt es nur ausnahmsweise ausländische Ärzte an Krankenhäusern, nirgends jedoch ausländische Krankenschwestern, Hebammen oder niedergelassene Ärzte, Tierärzte oder Optiker. Auch in anderen Bereichen gibt es Hindernisse. Verantwortliche Redakteure bei Periodika, leitende Direktoren von Reisebüros, Mitglieder in Vorständen von Kooperativen, Geschäftsführer von Privatkliniken müssen die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Gleiches gilt für Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten oder Piloten auf Inlandsflügen in Fracht- und Passagierflugzeugen und in der Seefahrt bzw. im Fischereibereich. Soweit Ausländer dann doch in den Arbeitsmarkt integriert sind, dürfen sie keine Gewerkschaften gründen.
quelle: http://www.istanbulpost.net/06/05/02/bemberg.htm
man stelle sich diese situation mal in deutschland vor.