Gutachten
"Wenn die zutreffenden Informationen allgemein bekannt wären, könnte diese Drogenpolitik nicht fortgeführt werden."
(Wolfgang Nescovic, Richter Lübeck)
Gutachten, das für das Landgericht Lübeck angefertigt wurde
Anfang
Vorstellung der Sachverständigen
a) Auffassung der Kammer
b) Feststellungen der Kammer
(1) Wirkungsweisen des Alkohols:
(a) Körperliche und psychische Auswirkungen
(b) Gesellschaftliche Auswirkungen
aa.) Anzahl der Alkoholabhängigen
bb.) Wirtschaftliche Folgekosten
cc.) Auswirkungen auf dem Arbeitsplatz
dd.) Auswirkungen im Strassenverkehr
ee.) Alkoholtoten
ff.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen
(2) Wirkungsweisen der Cannabisprodukte:
(a) Allgemeine Wirkungen
(b) Körperliche und psychische Auswirkungen
aa.) Körperliche Auswirkungen
bb.) Psychologische Auswirkungen
cc.) Körperliche Abhängigkeit
dd.) Tödliche Dosis
(c) Gesellschaftliche Auswirkungen
aa.) Anzahl der Haschischkonsumenten
bb.) Haschischtherapie
cc.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen
ff.) Einstiegsdroge
Verglichen werden hier die Wirkungen und Auswirkungen von Alkohol und Cannabisprodukten.
Da beide Gutachter und deren Qualifikation am Anfang vorgestellt werden, kann man sich hinsichtlich deren Glaubwürdigkeit ein ganz gutes Bild machen.
Jz. - 713 Js 16817/90 StA Lübeck 2 Ns (Kl. 167/90)
Alkohol und Nikotin sind sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher als Cannabisprodukte. Aus Gründen der Vereinfachung beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen nur auf das Verhältnis des Genußes von Alkohol und Cannabisprodukten. Sie gelten aber auch entsprechend für das Verhältnis von Cannabisprodukten zum Nikotin.
a) Diese Auffassung der Kammer beruht auf den überzeugenden Darlegungen der Sachverständigen deren Meinungen sich die Kammer angeschlossen hat.
Die Kammer hat die Sachverständigen Herrn Dr. Barchewitz und Herrn Prof. Dr. Dominiak gehört.
Herr Dr. Barchewitz ist Facharzt für Psychiatrie und seit 15 Jahren im Therapiebereich tätig. Zwei Drittel seiner fachlichen Tätigkeit hat er in Suchtkliniken zugebracht. Er hat auch fünf Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gearbeitet. Seit 1986 ist er Leiter der Fachklinik für Suchtkrankheiten (Holstein - Klinik in Lübeck).
Dort befinden sich überwiegend Alkohol- und medikamentenabhängige aber auch anderweit drogensüchtige Personen. Herr Dr. Barchewitz verfügt auch über erhebliche Erfahrungen mit Drogenabhängigen. Diese gründen sich auf seine Erfahrungen während seiner gesamten beruflichen Tätigkeit.
Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak ist Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie sowie für klinische Pharmakologie. Er ist Direktor des Instituts für Pharmakologie der Medizinischen Universität zu Lübeck und hat sich insbesondere in jüngster Zeit intensiv mit Wirkungen von Rauschgiften auseinandergesetzt und beschäftigt.
Er hat im Dezember 1991 auf einem Fachkongress von Rechtsmedizinern in Lübeck ein umfassendes Referat zu den toxischen und pharmakologischen Wirkungsweisen von Drogen (auch der Cannabisprodukte) gehalten und dabei die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet analysiert und aufgearbeitet.
b) Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen und unter Berücksichtigung vielfältiger, allgemein zugänglicher Literatur, die mit den Sachverständigen und den Prozessbeteiligten im Termin erörtert worden ist, ist die Kammer zusammenfassend zur Frage der Gefährlichkeit von Alkohol und Cannabisprodukten zu folgenden Feststellungen gekommen:
Die körperlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums erreichen fast alle Organe und Organsysteme und können diese schwer schädigen oder sogar zerstören, während Cannabisprodukte nur geringfügige körperliche Wirkungen herbeiführen.
Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während bei Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen beobachtet werden.
übermäßiger Alkoholkonsum kann schwere psychische Schäden bewirken, während bei Cannabisprodukten keine gravierenden psychischen Störungen zu erwarten sind und allenfalls mit einer geringfügigen psychischen Abhängigkeit gerechnet werden muß.
"Wenn die zutreffenden Informationen allgemein bekannt wären, könnte diese Drogenpolitik nicht fortgeführt werden."
(Wolfgang Nescovic, Richter Lübeck)
Gutachten, das für das Landgericht Lübeck angefertigt wurde
Anfang
Vorstellung der Sachverständigen
a) Auffassung der Kammer
b) Feststellungen der Kammer
(1) Wirkungsweisen des Alkohols:
(a) Körperliche und psychische Auswirkungen
(b) Gesellschaftliche Auswirkungen
aa.) Anzahl der Alkoholabhängigen
bb.) Wirtschaftliche Folgekosten
cc.) Auswirkungen auf dem Arbeitsplatz
dd.) Auswirkungen im Strassenverkehr
ee.) Alkoholtoten
ff.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen
(2) Wirkungsweisen der Cannabisprodukte:
(a) Allgemeine Wirkungen
(b) Körperliche und psychische Auswirkungen
aa.) Körperliche Auswirkungen
bb.) Psychologische Auswirkungen
cc.) Körperliche Abhängigkeit
dd.) Tödliche Dosis
(c) Gesellschaftliche Auswirkungen
aa.) Anzahl der Haschischkonsumenten
bb.) Haschischtherapie
cc.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen
ff.) Einstiegsdroge
Verglichen werden hier die Wirkungen und Auswirkungen von Alkohol und Cannabisprodukten.
Da beide Gutachter und deren Qualifikation am Anfang vorgestellt werden, kann man sich hinsichtlich deren Glaubwürdigkeit ein ganz gutes Bild machen.
Jz. - 713 Js 16817/90 StA Lübeck 2 Ns (Kl. 167/90)
Alkohol und Nikotin sind sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher als Cannabisprodukte. Aus Gründen der Vereinfachung beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen nur auf das Verhältnis des Genußes von Alkohol und Cannabisprodukten. Sie gelten aber auch entsprechend für das Verhältnis von Cannabisprodukten zum Nikotin.
a) Diese Auffassung der Kammer beruht auf den überzeugenden Darlegungen der Sachverständigen deren Meinungen sich die Kammer angeschlossen hat.
Die Kammer hat die Sachverständigen Herrn Dr. Barchewitz und Herrn Prof. Dr. Dominiak gehört.
Herr Dr. Barchewitz ist Facharzt für Psychiatrie und seit 15 Jahren im Therapiebereich tätig. Zwei Drittel seiner fachlichen Tätigkeit hat er in Suchtkliniken zugebracht. Er hat auch fünf Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gearbeitet. Seit 1986 ist er Leiter der Fachklinik für Suchtkrankheiten (Holstein - Klinik in Lübeck).
Dort befinden sich überwiegend Alkohol- und medikamentenabhängige aber auch anderweit drogensüchtige Personen. Herr Dr. Barchewitz verfügt auch über erhebliche Erfahrungen mit Drogenabhängigen. Diese gründen sich auf seine Erfahrungen während seiner gesamten beruflichen Tätigkeit.
Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak ist Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie sowie für klinische Pharmakologie. Er ist Direktor des Instituts für Pharmakologie der Medizinischen Universität zu Lübeck und hat sich insbesondere in jüngster Zeit intensiv mit Wirkungen von Rauschgiften auseinandergesetzt und beschäftigt.
Er hat im Dezember 1991 auf einem Fachkongress von Rechtsmedizinern in Lübeck ein umfassendes Referat zu den toxischen und pharmakologischen Wirkungsweisen von Drogen (auch der Cannabisprodukte) gehalten und dabei die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet analysiert und aufgearbeitet.
b) Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen und unter Berücksichtigung vielfältiger, allgemein zugänglicher Literatur, die mit den Sachverständigen und den Prozessbeteiligten im Termin erörtert worden ist, ist die Kammer zusammenfassend zur Frage der Gefährlichkeit von Alkohol und Cannabisprodukten zu folgenden Feststellungen gekommen:
Die körperlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums erreichen fast alle Organe und Organsysteme und können diese schwer schädigen oder sogar zerstören, während Cannabisprodukte nur geringfügige körperliche Wirkungen herbeiführen.
Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während bei Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen beobachtet werden.
übermäßiger Alkoholkonsum kann schwere psychische Schäden bewirken, während bei Cannabisprodukten keine gravierenden psychischen Störungen zu erwarten sind und allenfalls mit einer geringfügigen psychischen Abhängigkeit gerechnet werden muß.