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Montagsfrage 08.01.24 (anonym)

  • SPD

  • Union

  • DIE GRÜNEN

  • FDP

  • AfD

  • DIE LINKE

  • BSW

  • Sonstige

  • Nichtwähler


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.
Dort steht doch nicht, dass er kein Richter mehr ist oder habe ich das überlesen?
Er ist noch Richter, aber nach 20 Jahren ausschließlich Strafrecht darf er sich demnächst mit Sicherheit in ein neues Rechtsgebiet einarbeiten und eine abgesoffene Baukammer übernehmen oder ähnlich spannendes.
 
Als Richter sollte man schon ein wenig aufpassen, welch vermeintlich lustigen Humbug man grad wieder treibt. Aber Leute, ein bisschen Spaß muss doch auch sein, oder?
 
#lügenpresse.

Manchmal weiß man gar nicht, ob die Compact machen nicht einfach nur trollen wollen.

Cover_COMPACT_Magazin_2016_03_web.jpg
 
Als Richter sollte man schon ein wenig aufpassen, welch vermeintlich lustigen Humbug man grad wieder treibt. Aber Leute, ein bisschen Spaß muss doch auch sein, oder?

Ja klar. Die Frage ist, ob du als Angeklagter vor einer großen Strafkammer darauf vertrauen müssen wolltest, dass der Vorsitzende trotz solcher Facebookaktivitäten unbefangen und nicht von vornherein mit dem Anspruch, jemanden wegzusperren an die Sache herangeht.

Es kommt ja nicht einmal darauf an, ob das wirklich nur harmlose Späße sind und er eigentlich die Justizia in Person ist, sondern ob ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit zu rechtfertigen, wobei es auf die Sicht des Angeklagten bzw. eines Dritten ankommt.

Ob er tatsächlich befangen ist, ist erstmal unerheblich.

Kannst dir ja auch einfach die BGH-Entscheidung mal durchlesen, die erklärt das ganze doch recht nachvollziehbar.
 
Peter Lustig ist tot !

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Ja klar. Die Frage ist, ob du als Angeklagter vor einer großen Strafkammer darauf vertrauen müssen wolltest, dass der Vorsitzende trotz solcher Facebookaktivitäten unbefangen und nicht von vornherein mit dem Anspruch, jemanden wegzusperren an die Sache herangeht.

Es kommt ja nicht einmal darauf an, ob das wirklich nur harmlose Späße sind und er eigentlich die Justizia in Person ist, sondern ob ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit zu rechtfertigen, wobei es auf die Sicht des Angeklagten bzw. eines Dritten ankommt.

Ob er tatsächlich befangen ist, ist erstmal unerheblich.

Kannst dir ja auch einfach die BGH-Entscheidung mal durchlesen, die erklärt das ganze doch recht nachvollziehbar.
Ja natürlich, das ist mir ja auch bewusst.
Wie gesagt, die Aktion von ihm bewegt sich irgendwo zwischen naiv und dumm.
Nur ist die Vorstellung, dass wir hier einen lebenslustigen Herren haben, der seine Karriere hindurch gewissenhaft gearbeitet hat, um sich dann an Fastnacht beim rum albern mit der Familie dieses T-Shirt überzustülpen und nun von den Hyä...ähm Herren Journalisten zerrissen zu werden, schon ziemlich traurig.
Natürlich muss das nicht die Wahrheit sein und Konsequenzen sind ungeachtet des Hintergrunds gerechtfertigt.
 
Ja natürlich, das ist mir ja auch bewusst.
Wie gesagt, die Aktion von ihm bewegt sich irgendwo zwischen naiv und dumm.
Nur ist die Vorstellung, dass wir hier einen lebenslustigen Herren haben, der seine Karriere hindurch gewissenhaft gearbeitet hat, um sich dann an Fastnacht beim rum albern mit der Familie dieses T-Shirt überzustülpen und nun von den Hyä...ähm Herren Journalisten zerrissen zu werden, schon ziemlich traurig.

:thumbsup:

Natürlich muss das nicht die Wahrheit sein und Konsequenzen sind ungeachtet des Hintergrunds gerechtfertigt.

finde schon, dass der hintergrund da eine rolle spielen muss. schließlich geht es ja doch hoffentlich darum, ob der typ die richtige einstellung hat, und nicht, ob er sein amt angemessen repräsentiert. der kerl ist (war) am AG, nicht am BGH.
 
:thumbsup:



finde schon, dass der hintergrund da eine rolle spielen muss. schließlich geht es ja doch hoffentlich darum, ob der typ die richtige einstellung hat, und nicht, ob er sein amt angemessen repräsentiert. der kerl ist (war) am AG, nicht am BGH.

Es geht um keins von beiden, sondern nur darum ob es für den Angeklagten den nachvollziehbaren Anschein machen kann, dass der Richter in seiner Urteilsfindung befangen ist. Weiter ist der "Kerl" auch nicht am AG, sondern Vorsitzender der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Rostock. Was auch immer es zur Sache tun soll, ob der Richter am BGH oder am Amtsgericht Buxtehude Recht spricht.
 
Es geht um keins von beiden, sondern nur darum ob es für den Angeklagten den nachvollziehbaren Anschein machen kann, dass der Richter in seiner Urteilsfindung befangen ist. Weiter ist der "Kerl" auch nicht am AG, sondern Vorsitzender der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Rostock. Was auch immer es zur Sache tun soll, ob der Richter am BGH oder am Amtsgericht Buxtehude Recht spricht.

es würde etwas zur sache tun, wenn es darum ginge, ob der kerl sein amt angemessen repräsentiert, was ja dir zufolge nicht der fall ist, da ein BGH-richter natürlich stärker im licht der öffentlichkeit steht als ein richter an AG oder LG.

kann es denn grundsätzlich sein, dass, wenn jetzt leben und wirken des richters durchleuchtet werden und abgesehen von t-shirt und fb-post keinerlei hinweise auf "spaß am verurteilen" offenbar werden; z.b. wenn es sich zeigt, dass nicht überproportional viele urteile höherinstanzlich gemildert wurden, dieser nachvollziehbare anschein nicht mehr gegeben ist?
 
1 km geht ja noch. Bei der Bahn waren es glaub mehrere. Teilweise ist das Personal im NV so dermaßen unterqualifiziert...
 
Ein Busfahrer hat bei Osnabrück ein 12 Jahre altes Mädchen abends an einer Haltestelle auf einer Landstraße ausgesetzt. Sie war auf dem Weg zu einer Freundin und konnte ihr benötigtes Anschlussticket nicht bezahlen. Das Kind musste einen Kilometer zu Fuß gehen, bis sie bei Bekannten ankam.

http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Busfahrer-setzt-12-Jaehrige-auf-Landstrasse-aus

Samma, geht's noch...

Fällt unter die "typisch Deutsch" Kategorie

Der Bastard verdient definitiv eine Facesitting Session mit Cindy aus Marzahn. Oder Rabbis Mutter.
 
Ich als Dorfjunge verstehe da die Aufregung nicht. 12 Jahre alt und und 1 km zu laufen
manny.png

In dem Alter bin ich jeden morgen um 5 barfuß durch 1 m hohen Schnee zur Schule gelaufen. Über einen See aus Feuer.

Vor 20 Jahren warst du froh, daß dir der Busfahrer keine aufgestrichen hat, wenn er dich mit dem Edding an den Sitzen erwischt hat.
 
hehe, hab auch eine bus-edding-ghetto story. wurde auch mal erwischt, wie ich scheibe und sitz mit blauen montana marker vollgemalt habe. busfahrer hat extra auf dem halben weg zu endhaltestelle angehalten und ist zu mir hintergekommen. hab gesagt die taggs waren da schon vorher, da hat der bastat einfach in meine hoddytasche gegriffen und den marker rausgeholt. hat dann riesen tohuwabohu gemacht und polizei und eltern verständigt. ende vom lied. die reinigung hat 50 euro gekostet. 50 euro ey, das ist nix. hab da mit 300 oder so gerechnet.

paar wochen später hatten wir einen anderen busfahrer. der war voll korrekt und hat uns bier trinken lassen in der letzten reihe. ausserdem hat er unsere pfandflaschen mitgenommen. war voll der nette. gruß an dieser stelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
es würde etwas zur sache tun, wenn es darum ginge, ob der kerl sein amt angemessen repräsentiert, was ja dir zufolge nicht der fall ist, da ein BGH-richter natürlich stärker im licht der öffentlichkeit steht als ein richter an AG oder LG.

kann es denn grundsätzlich sein, dass, wenn jetzt leben und wirken des richters durchleuchtet werden und abgesehen von t-shirt und fb-post keinerlei hinweise auf "spaß am verurteilen" offenbar werden; z.b. wenn es sich zeigt, dass nicht überproportional viele urteile höherinstanzlich gemildert wurden, dieser nachvollziehbare anschein nicht mehr gegeben ist?

Der Befangenheitsantrag ist einfach ein prozessuales Instrument der Strafverteidigung. Da wird nicht die allgemeine Eignung für den Beruf in Frage gestellt und da wird auch nichts im Nachhinein klar gestellt, sondern es geht NUR darum, ob irgendwas an dem Verhalten des Richters geeignet ist, in dem Verfahren nachvollziehbares Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit gegenüber dem Angeklagten zu rechtfertigen.

Über so einen Antrag müssen dann andere Richter entscheiden, vorliegend wurde er zurückgewiesen. Danach geht das Verfahren ganz normal weiter, am Ende steht ein Urteil. Und im Rahmen der Revision gegen dieses Urteil kann man dann vorbringen, dass das Urteil auf dieser fehlerhaften Zurückweisung des Befangenheitsantrages beruht, was vorliegend Erfolg hatte, weshalb der BGH dann das Urteil aufgehoben und zur neuen Verhandlung an ein anderes Gericht zurückverwiesen hat.
 
Der Befangenheitsantrag ist einfach ein prozessuales Instrument der Strafverteidigung. Da wird nicht die allgemeine Eignung für den Beruf in Frage gestellt und da wird auch nichts im Nachhinein klar gestellt, sondern es geht NUR darum, ob irgendwas an dem Verhalten des Richters geeignet ist, in dem Verfahren nachvollziehbares Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit gegenüber dem Angeklagten zu rechtfertigen.

Über so einen Antrag müssen dann andere Richter entscheiden, vorliegend wurde er zurückgewiesen. Danach geht das Verfahren ganz normal weiter, am Ende steht ein Urteil. Und im Rahmen der Revision gegen dieses Urteil kann man dann vorbringen, dass das Urteil auf dieser fehlerhaften Zurückweisung des Befangenheitsantrages beruht, was vorliegend Erfolg hatte, weshalb der BGH dann das Urteil aufgehoben und zur neuen Verhandlung an ein anderes Gericht zurückverwiesen hat.

ich drück mich anders aus: kann dieses nachvollziehbare misstrauen, selbst wenn es einmal unzweifelhaft bestanden hatte, im nachhinein ausgeräumt werden, sodass der prozess wieder aufgenommen werden kann?

abgesehen davon: gehe ich recht in der annahme, dass -- falls dieses misstrauen nicht ausgeräumt werden kann -- der typ seine richterkarriere an den nagel hängen kann, weil er dann jedem angeklagten gegenüber als befangen gilt, bzw. ein befangenheitsantrag gestellt werden kann?
 
ich drück mich anders aus: kann dieses nachvollziehbare misstrauen, selbst wenn es einmal unzweifelhaft bestanden hatte, im nachhinein ausgeräumt werden, sodass der prozess wieder aufgenommen werden kann?

Du versteht da was grundsätzliches falsch, der Prozess ist damit nicht beendet, muss also nicht wieder aufgenommen werden.

Es gibt die Möglichkeit, dass dem Ablehnungsgesuch stattgegeben wird, dann beginnt der Prozess mit neuem Richter von vorn. Oder es wird abgewiesen, dann wird der Prozess unverändert fortgeführt und die Entscheidung kann dann am Ende zusammen mit dem Urteil angegriffen werden, was dann bei Erfolg dazu führen kann, dass das Urteil in der Revision aufgehoben und ggf. zurückverwiesen wird. Bei einer Zurückverweisung wird auch mit neuem Richter in der Vorinstanz neu verhandelt.

Der Entscheidung, ob dem Ablehnungsgesuch stattgegeben wird oder nicht, geht ein Nebenschauplatz voraus, bei dem der abgelehnte Richter eine dienstliche Stellungnahme abgibt, der Angeklagte hierauf nochmal rechtliches Gehör bekommt und sodann die Entscheidung (durch andere Richter) gefällt wird. Der Richter hat also die Möglichkeit, etwas aus der Welt zu räumen, ob das begründet und ausreichend ist, ist halt immer die Frage des Einzelfalles und der Bewertung, sowohl durch die Kollegen am gleichen Gericht, als auch durch die Revisionsgerichte.

abgesehen davon: gehe ich recht in der annahme, dass -- falls dieses misstrauen nicht ausgeräumt werden kann -- der typ seine richterkarriere an den nagel hängen kann, weil er dann jedem angeklagten gegenüber als befangen gilt, bzw. ein befangenheitsantrag gestellt werden kann?

Nein, der muss seine Richterkarriere nicht an den Nagel hängen. Durch die besondere Konstellation, dass vorliegend ein öffentliches und eher abstrakt auf Angeklagte im Allgemeinen gegenüber auf eine bestimmte Person bezogenes Verhalten Grund für die Ablehnung war (meistens geht es eher um direktes Verhalten im Rahmen des Gerichtsverfahrens gegen den Angeklagten speziell) geht man derzeit vielerorts davon aus, dass die Kammer jetzt mit unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung erfolgreichen Befangenheitsanträgen überzogen werden wird.

Es liegt daher nahe, dass er aus der Strafjustiz raus in einen anderen Rechtsbereich versetzt werden könnte, um dem zu entgehen.

Das liegt aber an der besonderen Konstellation des Falles und ist nicht die zu verallgemeinernde Folge solcher Ablehnungsgesuche.
 
Du versteht da was grundsätzliches falsch, der Prozess ist damit nicht beendet, muss also nicht wieder aufgenommen werden.

ne, ich bin laie und benutz deshalb die falsche terminologie. ich gehe davon aus, dass der prozess gerade ruht, bis über den befangenheitsantrag entschieden ist, oder? mit "wiederaufnahme" meine ich die "erweckung" aus diesem ruhezustand.

Es gibt die Möglichkeit, dass dem Ablehnungsgesuch stattgegeben wird, dann beginnt der Prozess mit neuem Richter von vorn. Oder es wird abgewiesen, dann wird der Prozess unverändert fortgeführt und die Entscheidung kann dann am Ende zusammen mit dem Urteil angegriffen werden, was dann bei Erfolg dazu führen kann, dass das Urteil in der Revision aufgehoben und ggf. zurückverwiesen wird. Bei einer Zurückverweisung wird auch mit neuem Richter in der Vorinstanz neu verhandelt.

Der Entscheidung, ob dem Ablehnungsgesuch stattgegeben wird oder nicht, geht ein Nebenschauplatz voraus, bei dem der abgelehnte Richter eine dienstliche Stellungnahme abgibt, der Angeklagte hierauf nochmal rechtliches Gehör bekommt und sodann die Entscheidung (durch andere Richter) gefällt wird. Der Richter hat also die Möglichkeit, etwas aus der Welt zu räumen, ob das begründet und ausreichend ist, ist halt immer die Frage des Einzelfalles und der Bewertung, sowohl durch die Kollegen am gleichen Gericht, als auch durch die Revisionsgerichte.

Nein, der muss seine Richterkarriere nicht an den Nagel hängen. Durch die besondere Konstellation, dass vorliegend ein öffentliches und eher abstrakt auf Angeklagte im Allgemeinen gegenüber auf eine bestimmte Person bezogenes Verhalten Grund für die Ablehnung war (meistens geht es eher um direktes Verhalten im Rahmen des Gerichtsverfahrens gegen den Angeklagten speziell) geht man derzeit vielerorts davon aus, dass die Kammer jetzt mit unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung erfolgreichen Befangenheitsanträgen überzogen werden wird.

Es liegt daher nahe, dass er aus der Strafjustiz raus in einen anderen Rechtsbereich versetzt werden könnte, um dem zu entgehen.

Das liegt aber an der besonderen Konstellation des Falles und ist nicht die zu verallgemeinernde Folge solcher Ablehnungsgesuche.

also gehst du davon aus, dass er als zivil- oder sozialrichter nicht mit befangenheitsanträgen überhäuft würde? könnte man nicht argumentieren, dass jemand, der gerne leute wegsperrt, auch gerne anderweitig existenzen zerstört?
 
ne, ich bin laie und benutz deshalb die falsche terminologie. ich gehe davon aus, dass der prozess gerade ruht, bis über den befangenheitsantrag entschieden ist, oder? mit "wiederaufnahme" meine ich die "erweckung" aus diesem ruhezustand.

Meinst du jetzt dieses Verfahren im speziellen oder den allgemeinen Ablauf bei so einem Ablehnungsverfahren?

Also das spezielle Verfahren befindet sich nicht im Ruhezustand. Der ganze Vorfall liegt schon ein ganzes Jahr zurück, die Instanz vor dem Landgericht ist wie gesagt ganz normal zu Ende gegangen und jetzt im Rahmen der Revision gegen das Urteil vor dem BGH wurde das Urteil aufgrund dieses fehlerhaften Zurückweisungsbeschlusses aufgehoben und zurückverwiesen. Das Verfahren geht also quasi vor einem anderen Landgericht nochmal von vorn los.

Im Allgemeinen läuft es auch so ab, dass das Verfahren nicht wirklich ruht, sondern nur der abgelehnte Richter darf im Verfahren sobald das Ablehnungsgesuch gestellt ist, bis über dieses entschieden ist, nicht mehr mitwirken bzw. nur unaufschiebbare Handlungen vornehmen. In der Praxis sieht das in der Regel so aus, dass der Ablehnungsantrag von der Verteidigung in der Hauptverhandlung gestellt wird und dann das Verfahren meist auf einen neuen Termin vertagt wird, wobei in der Zwischenzeit über den Ablehnungsantrag entschieden wird. Teilweise wird die Hauptverhandlung auch einfach nur unterbrochen und ein paar Stunden später dann weiter geführt, sobald entschieden wurde.

Nochmal: Wenn hier das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird, ist diese Entscheidung nicht isoliert anfechtbar, sondern ausschließlich später mit dem Urteil.

Bei sogenannter Konfliktverteidigung werden solche Anträge bspw. oft in einem Verfahren mehrfach wegen verschiedener Vorkommnisse gestellt, um die Chancen einer erfolgreichen Revision zu erhöhen.

also gehst du davon aus, dass er als zivil- oder sozialrichter nicht mit befangenheitsanträgen überhäuft würde? könnte man nicht argumentieren, dass jemand, der gerne leute wegsperrt, auch gerne anderweitig existenzen zerstört?

Das ist ein bisschen zu weit hergeholt.

Das LG Rostock sieht der potentiellen Flut an Befangenheitsanträgen scheinbar auch eher gelassen entgegen, wie ich heute morgen gelesen habe. http://www.lto.de/recht/nachrichten...ook-post-befangener-richter-bleibt-im-dienst/
 
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