Der Polizei & Justiz Thread

Hab gerade mal in Polizeiaufgabengesetz von Bayern nachgeschaut.
§ 67 I Nr. 4 a) Alt. 1 PAG erlaubt den Schusswaffengebrauch für die Festnahme aufgrund von Haftbefehlen wegen Verbrechen und § 67 I Nr. 4 b) Alt. 1 PAG unter der Voraussetzung, dass der Festzunehmende Waffen oder Sprengstoff bei sich führt, auch bei Vergehen.
Drogenhandel ist an sich gemäß § 29 I Nr. 1 BtMG ein Vergehen; da der Typ hier offenbar keine Waffen mit sich geführt hat, wäre der Schusswaffengebrauch also eigentlich nicht gerechtfertigt gewesen. Gemäß § 29a I Nr. 1 BtMG ist aber der Handel mit Drogen in nicht geringen Mengen ein Verbrechen, wird hier also wohl der Fall gewesen sein. Grundsätzlich durfte der Polizist also Schusswaffengebrauch üben.
§ 66 I S.1 PAG nimmt dahingehend jedoch die Einschränkung vor, dass unmittelbarer Zwang (hier also der Schusswaffengebrauch) nur angewendet werden darf, wenn sonstige Maßnahmen keinen Erfolg versprechen. Im vorliegenden Fall ist der Täter geflüchtet und trotz des Warnschusses nicht stehen geblieben, die Polizisten hatten in der konkreten Situation keine Chance mehr, den Täter anders festzunehmen, als ihn durch einen Schuss fluchtunfähig zu machen (nehmen wir mal an, die beiden waren fett und konnten ihn nicht mehr einholen). Das mag hart klingeln, ist aber juristisch betrachtet nun mal so, da der Haftbefehl scheinbar wegen eines Verbrechens war und somit juristisch auch kein Unterschied mehr zwischen einem Haftbefehl wegen beispielsweise Mord besteht. Man könnte höchstens noch über § 66 IV nachdenken (Gefahr für Unbeteiligte), da im Artikel von spielenden Kindern die Rede war. Diese haben wohl zum Zeitpunkt des Schusswaffengebrauchs nicht dort gespielt bzw. jedenfalls wären diese nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden, weswegen mir das nicht einschlägig erscheint.

Das alles ändert natürlich nichts daran, dass gegen den Polizist mit absoluter Sicherheit wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird und er wahrscheinlich auch deswegen vor Gericht kommen wird.

schön grus
 
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Willkommen in Deutschland:

Erst fassten sie einer Frau zwischen die Beine, dann attackierten sie ihren 27-jährigen Begleiter: In der Linie M29 in Berlin-Neukölln haben drei Jugendliche einen Mann verprügelt. Als dieser sich wehrte, schlugen sie mit Nothämmern auf ihr Opfer ein.

Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 15-jährigen Intensivtäter aus Kreuzberg, gegen den bereits ein Haftbefehl besteht, sowie seinen 16-jährigen Komplizen aus Prenzlauer Berg, der wegen gleichgelagerter Taten der Polizei bekannt ist. Die beiden sollen sich innerhalb der vergangenen Wochen nach Polizeiangaben sehr gewaltbereit gezeigt haben und insgesamt wegen mindestens sechs Taten aufgefallen sein, darunter Raub und vor allem Körperverletzung.

U-Haft? Nö, sollen die tickenden Zeitbomben lieber weiter rumlaufen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/p...-nothammer-auf-m29-fahrgast-ein/10976830.html
 
U-Haft? Nö, sollen die tickenden Zeitbomben lieber weiter rumlaufen.

Insgesamt 6 (vorgeworfene) Taten von 2 Leuten über einen Zeitraum von mehreren Wochen sind nicht wirklich das, was unter Wiederholungsgefahr iSd. § 112a StPO fällt, zumal die einzige Tat die - wenn man nach dem Bericht geht - wiederholt begangen wurde, die einfache Körperverletzung war, die bereits nicht zu den in Abs. 1 Nr. 1 + 2 katalogisierten Taten gehört.

Mit den jetzigen Erkenntnissen ist es aber natürlich denkbar einfach, sich hinzustellen und zu sagen "Die hätten schon vor Wochen weggesperrt gehört".
 
Insgesamt 6 (vorgeworfene) Taten von 2 Leuten über einen Zeitraum von mehreren Wochen sind nicht wirklich das, was unter Wiederholungsgefahr iSd. § 112a StPO fällt, zumal die einzige Tat die - wenn man nach dem Bericht geht - wiederholt begangen wurde, die einfache Körperverletzung war, die bereits nicht zu den in Abs. 1 Nr. 1 + 2 katalogisierten Taten gehört.

Mit den jetzigen Erkenntnissen ist es aber natürlich denkbar einfach, sich hinzustellen und zu sagen "Die hätten schon vor Wochen weggesperrt gehört".


Sorry, aber jemand der über Wochen hinweg andere Menschen verletzt gehört für mich in Untersuchungshaft.

PS: Der Typ ist mittlerweile im Knast, nachdem er aus dem Transport zu einem geschlossenen Heim geflohen ist. Am besten lebenslang wegsperren.



http://www.tagesspiegel.de/berlin/p...brochen-gepruegelt-festgenommen/10976830.html
 
Sorry, aber jemand der über Wochen hinweg andere Menschen verletzt gehört für mich in Untersuchungshaft.


Wenn einer am Wochenende weggeht und 3 verschiedenen Leuten eine Ohrfeige gibt, dann gehört dem deiner Meinung nach auf Kosten des Steuerzahlers für ein paar Monate mit erheblichen Haftbeschränkungen die Freiheit entzogen?

Oder weisst du irgendwie mehr Details von den vorhergehenden Taten, die du bislang für dich behalten hast?
 

Zeilen, die wütend machen: Freunde von Senal schreiben, dass ihr „Bruder“ betrunken gewesen sei, es könnte jeder Gruppe Jugendlicher passieren, „wenn eine Frau die Ehre beschmutzt“.

darunter "medien vallah"

die welt ist ein großer haufen scheiße

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chillige typen :thumbsup:
 
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