Eine Strafanzeige im Zusammenhang mit dem Hanau-Anschlag hatte schwere Vorwürfe gegen die Polizei erhoben: Sie hätte das Verschließen eines Notausgangs mutmaßlich angeordnet. Die Staatsanwaltschaft lehnt neue Ermittlungen jedoch ab.
Ihre Begründung: Es komme strafrechtlich nicht darauf an, ob ein Polizist eventuell rechtswidrig angeordnet habe, den Notausgang zu verschließen. Denn: Es könne nicht hinreichend sicher geklärt werden, ob die Barbesucher tatsächlich zum Notausgang gelaufen wären - wenn der Notausgang in der Tatnacht offen gewesen wäre.
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