Staubklopfa MC
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- Registriert
- 29. September 2003
- Beiträge
- 1.938
Ahoi Matrosen.
Beim Durchstöbern des Forums hab ich die These gefunden dass, wenn man "geklaute" beats auf seinem Tonträger hat (also beats die nicht 100 % gecleared sind) ein "For Promotion only" reicht um den Folgen einer strafrechtlichen Verfolgung aus dem Weg zu gehen.
Stimmt das ?
Wie sieht es rechtlich aus mit Beats die zum öffentlichen Download angeboten werden, darf man diese für unkommerzielle Produktionen verwenden ?
Beim Durchstöbern des Forums hab ich die These gefunden dass, wenn man "geklaute" beats auf seinem Tonträger hat (also beats die nicht 100 % gecleared sind) ein "For Promotion only" reicht um den Folgen einer strafrechtlichen Verfolgung aus dem Weg zu gehen.
Stimmt das ?
Wie sieht es rechtlich aus mit Beats die zum öffentlichen Download angeboten werden, darf man diese für unkommerzielle Produktionen verwenden ?