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Montagsfrage 08.01.24 (anonym)

  • SPD

  • Union

  • DIE GRÜNEN

  • FDP

  • AfD

  • DIE LINKE

  • BSW

  • Sonstige

  • Nichtwähler


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.
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was


hätte ich vllt. gefeiert wenn die einschusslöcher wenigstens echt gewesen wären
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Und jetzt koaliert das Riesenbaby Ludwig einfach mit der österr. FDP (Neos) und wirft all das weg, was die Grünen hier mitgestaltet haben, nur weil er sich von Radwegen und Konzepten zur autofreien Innenstadt getriggert fühlt, was ein Clown. 11 Jahre in Folge weltweit die Stadt mit der höchsten Lebensqualität zu sein, war wohl zu viel.
 
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Halleluja


Und das alles nur weil du als mafiöser Kommunalpolitiker abgetreten bist um iwelchen Fins und Leons beizubringen, was die Hauptstadt von Nigeria ist.

1 tfffu auf dich, verdammtnochma
 
beides wurscht, 4,4 promille ist jenseits der grenze zur unzurechnungsfähigkeit

Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
 
Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

soll das widerlegung oder ergänzung sein
 
widerlegung von "wurscht", ergänzung zu "unzurechnungsfähigkeit" würde ich sagen

nee, das fahren ohne führerschein mit dem 2ten wagen ist safe wurscht, weil der da längst volltrunken war.

ansonsten eher komisch, dass die den einfach laufen lassen; mit 4, 4 promille offenbar schwerstalkoholiker der dringend einen geregelten entzug braucht.
 
nee, das fahren ohne führerschein mit dem 2ten wagen ist safe wurscht, weil der da längst volltrunken war.

ansonsten eher komisch, dass die den einfach laufen lassen; mit 4, 4 promille offenbar schwerstalkoholiker der dringend einen geregelten entzug braucht.
Oder wie wir hier sagen: ganz normaler Schichtarbeiter
 
nee lies den absatz danach
§ 323a
Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.


worauf willst du hinaus?
 
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