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Montagsfrage 08.01.24 (anonym)

  • SPD

  • Union

  • DIE GRÜNEN

  • FDP

  • AfD

  • DIE LINKE

  • BSW

  • Sonstige

  • Nichtwähler


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.
Richtig.

Es korrigiert doch sowieso so gut wie kein Prof persönlich, da wird ein Mitarbeiter das gemeldet haben.
Eine Entgleisung bei einer beschissenen Klausur kann ich schon nachvollziehen, Sicherungen durchgebrannt halt weil das Studienende in Panik geistig vor einem auftaucht, aber das war einfach eine Dummheit auf Klausurenblätter hingekritzelt, dass hat doch eine andere Stufe als wenn Sie ihm persönlich eine Email/Brief verfasst hätte und direkt beleidigt.

Sehr dünnhäutige Reaktion. Auch das Argument dass er das Gesicht verliert damit wenn er nicht reagiert, dass ist Geschreibe auf einem Klausurblatt, kein großes Ding dass ohne Reaktion nie jemand mitbekommen hätte.
 
Eine Klage finde ich ebenfalls ziemlich unsouverän seitens des Prof. Allerdings muss man sich nicht alles gefallen lassen und die Studentin sollte überlegen, ob Jura das richtige Fach für sie ist, wenn sie eine hohe Arbeitsbelastung offensichtlich nicht aushalten kann.
 
Welche der beiden genannten Sätze betrachtet ihr denn als eine so schlimme Beleidigung, dass man da eurer Meinung nach klagen muss?
"Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich so sehr in den Arsch ge****t haben" oder "Falls wir uns dann in irgendeinem Puff wiedersehen, wissen Sie warum"?
Ich kann ehrlich nicht erkennen, was daran so beleidigend sein soll. Ich hätte vermutlich kurz gelacht, 0 Punkte neben geschrieben, und weiter korrigiert.
Als respektlos kann man das ja vielleicht noch auffassen, wenn man unbedingt will, aber als Beleidigung die einer Klage bedarf? Da muss man imho schon arg dünnhäutig sein.

wie soll die gute denn später im arbeitsleben klar kommen, wenn sie schon bei prüfungsversagen so austickt? ich finde ihr übertreibt es auch ein wenig euch so auf die klage zu stürzen. er ist nunmal jura professor und hat sich mit dem ihm gegebenen mitteln zur wehr gesetzt, um ihr eine lektion zu erteilen.

klar, hätte er sie auch zu nem gespräch bitten können, aber hat er nun mal nicht, sondern er hat geklagt. ist in dem fall auch ok, da er ja selbst gesagt hat, dass er sie zurück nimmt, wenn sie sich entschuldigt. das hat einfach was mit respekt zu tun und das muss die studentin lernen. bei der bundeswehr hätte ich für solche aussagen früher ganz anderen sanktionen erwarten dürfen, als ne simple entschuldigung.

der prof muss sich doch sowas nicht gefallen lassen. das nächste mal artet es noch mehr aus und er ist der clown, der sich das gefallen lässt. ich bleib dabei, ich finde es richtig, dass der richter geklagt hat und so eine entschuldigung und ein gespräch mit der studentin erzwingt. dadurch wird sie und andere abgeschreckt und er lässt sich nicht von vorlauten studenten verarschen.
 
Richtig.

Es korrigiert doch sowieso so gut wie kein Prof persönlich, da wird ein Mitarbeiter das gemeldet haben.
Eine Entgleisung bei einer beschissenen Klausur kann ich schon nachvollziehen, Sicherungen durchgebrannt halt weil das Studienende in Panik geistig vor einem auftaucht, aber das war einfach eine Dummheit auf Klausurenblätter hingekritzelt, dass hat doch eine andere Stufe als wenn Sie ihm persönlich eine Email/Brief verfasst hätte und direkt beleidigt.

Sehr dünnhäutige Reaktion. Auch das Argument dass er das Gesicht verliert damit wenn er nicht reagiert, dass ist Geschreibe auf einem Klausurblatt, kein großes Ding dass ohne Reaktion nie jemand mitbekommen hätte.

die studentin hätte es sich germerkt und beim nächsten mal wieder so gehandhabt. das ist doch keine entschuldigung, nur weil man unter belastung steht, dass man gleich ins vulgäre umschwenkt. das ist so eine verweichlichte einstellung, die ich einfach nicht nachvollziehen kann. wenn sie das nicht gebacken bekommt mit den aufgaben, dann hat sie einfach den falschen studiengang gewählt und muss der wahrheit ins auge sehen. eventuell sich auch selber klar werden, dass es beim nächsten versuch besser läuft, aber das ist rumgeheule auf ganz hohem niveau und wer die leistung nicht bringt, der soll lieber still sein und sich fragen, warum es nicht geklappt hat, anstatt das ganze an dem prof auszulassen.
 
Die Einstellung Survival of the fittest und wenn sie zu schwach ist, soll sie halt nicht studieren ist aber auch krass.
Bei wem konkret die Schuld lag ist jetzt in dem Fall nicht zu ermitteln, aber ich kann euch sagen falls es wirklich so ist dass der Prof in der Klausur nur Randthemen und eigentlich mündlich vorher ausgeschlossene Themen dranbringt dann ist dass ein Riesenabfuck für Studenten, da man sich natürlich auf die Hauptthemen der Vorlesung konzentriert und nicht einfach mal alles komplett perfekt lernen kann.

Wie Sie ihren Unmut geäußert hat ist natürlich das absolut falsche Mittel, dafür hat Sie durchaus eins auf den Deckel verdient, aber direkt so arrogante Aussagen bringen wie: "Ey wenn die nicht lernt soll sie sich verpissen!" von Leuten die nie eine Uni von Innen gesehen haben... naja.

Aber wie gesagt die Alte ist halt dumm so vulgären Scheiß da drauf zu schreiben, ihren Ärger kann man aber meiner Meinung nach vollziehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Welche der beiden genannten Sätze betrachtet ihr denn als eine so schlimme Beleidigung, dass man da eurer Meinung nach klagen muss?
"Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich so sehr in den Arsch ge****t haben" oder "Falls wir uns dann in irgendeinem Puff wiedersehen, wissen Sie warum"?
Ich kann ehrlich nicht erkennen, was daran so beleidigend sein soll. Ich hätte vermutlich kurz gelacht, 0 Punkte neben geschrieben, und weiter korrigiert.
Als respektlos kann man das ja vielleicht noch auffassen, wenn man unbedingt will, aber als Beleidigung die einer Klage bedarf? Da muss man imho schon arg dünnhäutig sein.

es geht nicht darum, dass man da klagen muss, sondern darum, dass man da klagen KANN. das ist ein juraprofessor, da muss man halt damit rechnen, dass der alles erdenkliche auf dem rechtsweg klären will. so ticken die.
 
es geht nicht darum, dass man da klagen muss, sondern darum, dass man da klagen KANN. das ist ein juraprofessor, da muss man halt damit rechnen, dass der alles erdenkliche auf dem rechtsweg klären will. so ticken die.

Natürlich kann man das, darum ging es mir nicht. Ich habe lediglich gesagt, dass ich persönlich das unpassend und überzogen finde.
 
man weiß ja auch nich was das für ne trulla war....wenn die die ganze zeit schon so behindert drauf war, und ihm vllt noch anderweitig mit irgendwas gedroht hat, vllt selbst mit ner anzeige wegen irgendwas erfundenem, dann hat der schon richtig gehandelt.
 
man weiß ja auch nich was das für ne trulla war....wenn die die ganze zeit schon so behindert drauf war, und ihm vllt noch anderweitig mit irgendwas gedroht hat, vllt selbst mit ner anzeige wegen irgendwas erfundenem, dann hat der schon richtig gehandelt.

Das ist jetzt alles aber höchst spekulativ.

Wenn Sie ihm eine erfundene Vergewaltigung angedroht hat, dann hat der Prof natürlich recht. Wenn aber der Prof sie schon 3 mal sexuell belästigt hat, dann hat sie natürlich recht. :rolleyes:
 
Glaubt ihr nicht dass sich auch andere Studenten zu Wort gemeldet hätten, falls die Klausur wirklich so unfair gewesen war. Jetzt nicht unbedingt mit einer Beleidigung.
 
Glaubt ihr nicht dass sich auch andere Studenten zu Wort gemeldet hätten, falls die Klausur wirklich so unfair gewesen war. Jetzt nicht unbedingt mit einer Beleidigung.

THIS!

sie hat einfach nicht gelernt oder hat sich falsch drauf vorbereitet und dafür die quittung bekommen. dann soll sie es halt das nächste mal probieren. und klar geht es nach dem motto survival of the fittest, ansonsten hat man doch nur noch rumheulende führungskräfte, die sich ihre eigenen fehler nicht eingestehen können. ich musste meinen ersten studiengang auch abbrechen, weil ich einfach nix gerafft habe, aber deshalb geb ich doch dem prof nicht die schuld dafür. hätte sie sich sachlich beschwert, dann wäre das ganze eventuell noch halbwegs positiv ausgegangen, aber so geht ja auf beiden seiten gar nix mehr.

Wenn Sie ihm eine erfundene Vergewaltigung angedroht hat, dann hat der Prof natürlich recht. Wenn aber der Prof sie schon 3 mal sexuell belästigt hat, dann hat sie natürlich recht.

selbst dann hätte sie nicht recht. dann hätte sie sich beschweren sollen oder anzeige einreichen.

an sich finde ich ja die anzeige auch hart, aber nicht unfair. man muss sich auch zusammenreißen können und seine wut in den begriff bekommen. und wie schon geschrieben, sobald sie sich entschuldigt ist doch alles halbwegs geregelt. wenn sie nicht ganz blöde ist, dann versucht sie, mit dem vorwand einer entschuldigung, nochmal mit ihrem prof zu reden und die beiden können dann irgendwie ne lösung finden. der typ ist ja auch nur nen mensch uns lässt bestimmt auch mit sich reden.
 
Vielleicht hat der Prof sie ja sogar wirklich in den Arsch ge****t. Dann wäre es einfach eine Tatsachenbeschreibung. :D
 
THIS!

sie hat einfach nicht gelernt oder hat sich falsch drauf vorbereitet und dafür die quittung bekommen.

Was für eine selten behinderte Ferndiagnose. Weiß doch keiner, ob sich nicht auch andere Studenten beschwert haben. Und wie oft regen sich Studenten über Klausurinhalte auf, ohne dass an die Univerwaltung oder die Professoren weiterzugeben?
 
Was für eine selten behinderte Ferndiagnose. Weiß doch keiner, ob sich nicht auch andere Studenten beschwert haben. Und wie oft regen sich Studenten über Klausurinhalte auf, ohne dass an die Univerwaltung oder die Professoren weiterzugeben?

Zwischen sich Aufregen und Beleidigungen via Klausurbogen gibt es einen Unterschied.
 
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