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ich verweise nochmal hier drauf
punkt c trifft genau auf die geschehnisse im osmanischen reich zu.
fazit:
hundertausende menschen sind gestorben, da diese aller einer ethnie angehören und laut un konvention:
Zitat:
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:
a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe
der punkt c völkermord ist, ist es ein genozid an den armeniern.
punkt c trifft genau auf die geschehnisse im osmanischen reich zu.