Rap Gossip

Quelle: https://www.instagram.com/ralfhoecker/?hl=de

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https://www.handelsblatt.com/untern...ml?ticket=ST-9538521-nKakVpBuGr631idOCFCJ-ap2
 
hm wenn man bedenkt, dass nika irani ursprünglich behauptet hat für alles beweise zu haben, ist es doch merkwürdig und widersprüchlich, dass sie jetzt anscheinend gar nichts beweisen konnte.
 
Mal der Vollständigkeit halber auch das statement ihrer Anwältin posten, anstatt von swjs und anderem buzzwords zu faseln:

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ich feier wie das ein statement von nikas anwaltskanzlei ist und der teil dass das alles nix heiße zwar auch von der selben kanzlei kommt und einfach ein normaler absatz sein könnte, aber als zitat einer bestimmten angestellten dieser kanzlei in anführungsstriche gesetzt wurde damit es für flüchtige leser so aussieht als sei das ein teil des gerichtsbeschlusses oder sonstwie offiziell-objektive ausführung einer anderen instanz als der kanzlei selbst

ansonsten halt mal kucken was am ende bei rumkommt
 
Zuletzt bearbeitet:
falsch

les nochmal das Statement von Hoecker
ja da steht dass sie es nicht glaubhaft machen konnte .... mit beweisen hätte man es doch glaubahft machen können, was genau ist daran also falsch? bzw. was habe ich überlesen?

selbst ihre anwältin sagt, dass sie keine beweise erbringen konnte
wo steh ich da jetzt auf dem schlauch?
 
gute frage tatsächlich: muss sich das mutmaßliche opfer selbst zurückhalten, bis es vor gericht gewonnen hat? dass letzteres nicht so schnell geht, kann man sich denken.

kann das ehrlich gesagt null einordnen
 
@Murmel Beweislast liegt beim Opfer

da steht halt nur das nicht der Beweis erbracht werden konnte das sie ihn so nennen darf ("Äußerungen")
das hat nicht zu heißen das die Beweise die sie eventuell hat ihn nicht vor Gericht dennoch dazu bringen können verurteilt zu werden
Da gabs schon ganz andere Fälle...
 
hm er hat mich ja direkt zitiert einen post bevor es ihm zu blöd wurde

nee, ich hab das letzte mal als es um das thema ging genau diesen satz zu muhn gesagt

also so wie ich das deuten würde, ist der prozess an sich noch nicht so richtig los gegangen, also wurden noch keine beweise ausgewertet. aber samra wollte unterbinden, dass nika ihn vergewaltiger nennt, deshalb hat das gericht erstmal eidesstattliche erklärungen beider parteien eingeholt und samra sagt kein rape, nika sagt rape, gericht sagt: pattsituation, deshalb darf bis auf weiteres nika erstmal nicht öffentlich verkünden, dass samra sie vergewaltigt hat.

samras anwälte tun jetzt so, als sei das schon ein sieg für samra, während nikas anwälte das ganze als formalität gesehen haben wollen, die überhaupt nix aussage.

ob es jetzt beweise gibt und überhaupt geben könnte, die diese aktuelle situation anders aussehen liessen (also ob das quasi in irgendeiner form eine art "zwischenergebnis" darstellt), kann ich nicht sagen.
 
@Murmel Beweislast liegt beim Opfer

da steht halt nur das nicht der Beweis erbracht werden konnte das sie ihn so nennen darf ("Äußerungen")
das hat nicht zu heißen das die Beweise die sie eventuell hat ihn nicht vor Gericht dennoch dazu bringen können verurteilt zu werden
Da gabs schon ganz andere Fälle...
ne da steht dass es ihr nicht gelungen ist ihren vorwurf glaubhaft zu machen
 
@D.U.T47

die entscheidung zur einstweiligen verfügung ist ja noch nich der vergewaltigungsprozess selbst so weit würde ich mich aus dem fenster lehnen das verstanden zu haben
 
nein natürlich nicht aber sie hatte die möglichkeit sich zu äußern und hätte dabei die richtigkeit ihrer tatsachenbehauptung untermauern können
 
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