Gronka Lonka
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Daffy, beschäftige dich doch mal mit dem, was da veröffentlicht wurde, ich geb dir hiermit die erforderliche Klassifizierung.
Ach komm. Das ist doch lächerlich.
Aha, es ist nicht mal so krass das man es mitkriegt, aber dein Urteil über einen etwaigen Landesverrat steht bereits. Habe glaube keine weiteren Fragen an dichinteressiert mich null...
wahrscheinlich irgendwelche "mimimimi die überwachen uns im internet!!!!"-grütze... ja. hoffentlich.
wenns was krasses wär würd mans ja mitkriegen.
Aha, es ist nicht mal so krass das man es mitkriegt, aber dein Urteil über einen etwaigen Landesverrat steht bereits. Habe glaube keine weiteren Fragen an dich
ja, dieser armselige einschüchterungsversuch ist ziemlich lächerlich.
und du hast offenbar nicht besonders viel phantasie.
Paragraph 1: es muss Landesverrat sein
für die einleitung einer ermittlung ist ein anfangsverdacht notwendig. irgendwie hat man es wohl so hingedreht, dass dieser vorliegt, aber dass dieser sich erhärten könnte, glaubt so ungefähr niemand. aber es ging wie gesagt auch einfach nur darum, informationen über quellen zu erlangen bzw. mal auf die pauke zu hauen und potenzielle neue quellen einzuschüchtern. dass es zur anklage gegen netzpolitik kommen würde, war mmn von anfang an nicht geplant. und unter diesen vorzeichen ein ermittlungsverfahren einzuleiten, ist de facto ein eingriff in pressefreiheit und gewaltenteilung. dass der vorgang formaljuristisch möglicherweise sauber war, ändert nix daran, dass er einen politischen skandal darstellt.
Soweit wir wissen, haben zwei Gutachten diesen Anfangsverdacht artikuliert. Warum sollte dann also nicht ermittelt werden? Alles andere was du darstellst sind deine Vermutungen. Und wie bitte wird die Gewaltenteilung verletzt?
dadurch, dass die ermittlungsergebnisse auf dem kurzen dienstweg bei den geheimdiensten landen, die interne schritte gegen die quellen einleiten. was erst mal keiner beweisen kann, was aber auch als nicht vollzogene drohung einschüchternd wirkt. red ich eigentlich gegen die wand oder was?
Auch Generalbundesanwalt Harald Range stellte bereits am Sonntag in einer Presseerklärung klar: Wegen des "hohen Guts" der Pressefreiheit habe er als Behördenchef am 13. Mai angeordnet, dass "keine Maßnahmen gegen die in den Strafanzeigen des BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) namentlich genannten Journalisten ergriffen werden". Konkreter will die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage nicht werden.
Ob das tatsächlich so war, "werden wir spätestens dann aber mit Gewissheit erfahren, wenn das Verfahren eingestellt oder wenn Anklage erhoben wird", sagt Gazeas. "Spätestens dann können die Beschuldigten Akteneinsicht verlangen. Und aus den Akten wird hervorgehen, ob der Generalbundesanwalt eine Überwachung nur erwogen oder auch beantragt hat und ob sie ein Richter gestattet hat."
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