Ein PC darf bei einer Durchsuchung mitgenommen werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und eine Staatsanwaltliche (Richterliche) Durchsuchung genehmigt wird bzw. wurde. Im Nachhinein kann sich Mr. Grün auch eine Ausweisung holen und damit viel Ärger haben oder Glück, wenn der Durchsuchte keinen Plan hat.
Aber wichtig ist (gehen wir vom Normalfall aus) die Vorlage mit den Begründungen der Durchsuchung. Handelt es sich um ein Delikt im Telekommunikationsbereich, so kann auch ein PC beschlagnahmt werden.
Dagegen verwehrt bleiben Berufliche Aktivitäten, heisst Arbeitsmittel (Selbständiger mit PC z. B.), folglich darf einer Mitnahme der Festplatten, PCs gegengestimmt werden. Auch einer Beschlagnahme oder Sicherstellung darf dann nicht Folge geleistet werden. Eine Datensicherung wohl, da sonst vom "Täter" wichtige Beweise beseitigt werden können.
Eine Überprüfung der Festplatte kostet den Steuerzahler zunächst etwa 1000 Euro, die bei Beweisaufnahme und folgender Anklage auch vom "Täter" eingefordert werden können.
Zusammenfassend kann man also sagen das es nur mit einer genauen Beschreibung der Durchsuchung möglich ist, was durchsucht werden darf oder nicht.
Datenschutzrelevante Archive dürfen nicht eingesehen werden. Passwörter dürfen auch nicht auf Zwang herausgegeben werden. Diese müssen von der Staatsanwaltschaft mit Abstimmung des Datenschutzgesetzes angefordert werden.
Wie im Einzelnen Fälle aussehen, kann und will ich hier nicht näher erleutern, das macht bitte mit Euren Anwälten aus.
Noch ein Tipp: Das Internet ist keine Schutzmauer hinter der man sich verstecken kann. Auch OHNE IP kann man den Anschlussteilnehmer ausfindig machen. Ist zwar bei DSL schwieriger, aber es geht