Beat-Demo-CD an Labels schicken

ich bin grad selber dabei ne demo-cd für ein label zu erstellen.

Über den das läuft (connection) braucht
5-10 beatz und nur ausschnitte davon, am besten bei den stellen ansätzen wo s dem zuhörer schwer fällt auf den nächsten beat zu wechseln, der erste eindruck zählt.

die rechtliche lage, schütz deine beatz beim notar, damit dir kein "beatdiebstahl" widerfahren kann.
 
Digital Clue schrieb:
ich bin grad selber dabei ne demo-cd für ein label zu erstellen.

Über den das läuft (connection) braucht
5-10 beatz und nur ausschnitte davon, am besten bei den stellen ansätzen wo s dem zuhörer schwer fällt auf den nächsten beat zu wechseln, der erste eindruck zählt.

die rechtliche lage, schütz deine beatz beim notar, damit dir kein "beatdiebstahl" widerfahren kann.
genau sowas wollte ich hören...danke dir ;)
 
Hab auch mal ne Frage in die Richtung: interessiert sich jemand, der die beats anhört und vielleicht später auf ne cd knallt, dafür ob die programme (mit denen man die beats gemacht hat) gekauft sind oder ob man die von jemanden hat oder runtergeladen..? Oder ist das völlig Wurscht?
Danke für die Antwort,,,
 
Völliger unsinnn....keinen interessiert das. obwohl es scheisse ist, aber fragen wird dich niemand.
 
es geht nicht um mich, sondern um den bruder eines kumpels meines besten freundes seiner freundins cousin,,,
 
klar geht das klar. also zumindest was seine frage betrifft. Aber aus ethnischen gründen nicht so ganz :D Sag deinem cousin deines bruders deiner oma einfach er soll nicht drüber reden, weil er sonst den internetopferstempel aufgedrückt bekommt.
 
k das wär geklärt...zurück zum thema bitte :rolleyes:

gibts hier jemand der sowas schonma gemacht hat?
weiß jemand wie die rechtliche lage bei sowas aussieht?
wie schützt man sich vor sachen wie "beatdiebstahl"?
wie soll man die cd aufbauen (nur n snippet mit den ganzen beats, ne audio-cd mit den kompletten beats drauf,ne audio-cd aber nur ausschnitte von den beats...)
hat jemand noch irgendwelche tips?
 
wie schützt man sich vor sachen wie "beatdiebstahl"?

du nimmst die ganze cd die du verschickst, packst sie in ein päkchen und schickst sie (mit der Post) an dich selbst... (natürlich dann nicht öffnen)

somit ist eindeutig am Poststempel zu sehen wann du das ganze abgeschickt hast und das das zu dieser Zeit schon "Dein Beat" war... ist rechtlich gesehen das günstigste (auf jeden fall) und sicherste (<-vom notar abgesehen)...

Verpackung sollte natürlich so sein das zu sehen wäre wenn das paket geöffnet wurden wäre...

hoffe du verstehst was ich sagen will ;-)

...sonst noch viel Glück...
 
Hardest_Dick schrieb:
du nimmst die ganze cd die du verschickst, packst sie in ein päkchen und schickst sie (mit der Post) an dich selbst... (natürlich dann nicht öffnen)

somit ist eindeutig am Poststempel zu sehen wann du das ganze abgeschickt hast und das das zu dieser Zeit schon "Dein Beat" war... ist rechtlich gesehen das günstigste (auf jeden fall) und sicherste (<-vom notar abgesehen)...

Verpackung sollte natürlich so sein das zu sehen wäre wenn das paket geöffnet wurden wäre...

hoffe du verstehst was ich sagen will ;-)

...sonst noch viel Glück...
cool danke, hab ich schonmal was drüber gelesen...und das is dann wirklich rechtskräftig?
wie wär es denn wenn ich die save-dateien + die spuren von den verwendeten beats an mich selber schicke? das is ja dann nochma ne stufe höher...oder is das übertrieben?

auf jeden fall danke dass du ne wirklich intellegente und themebezogene antwort gegeben hast, und danke dass du mir glück wünschst ;)
 
Die meisten Demos, egal ob MC oder Producer, landen glaub ich eh in einer grossen anonymen Kiste. Aber möchte dir nicht den Mut nehmen. Try hard, und vielleicht kommt was dabei raus.
 
Hardest_Dick schrieb:
du nimmst die ganze cd die du verschickst, packst sie in ein päkchen und schickst sie (mit der Post) an dich selbst... (natürlich dann nicht öffnen)

somit ist eindeutig am Poststempel zu sehen wann du das ganze abgeschickt hast und das das zu dieser Zeit schon "Dein Beat" war... ist rechtlich gesehen das günstigste (auf jeden fall) und sicherste (<-vom notar abgesehen)...

Verpackung sollte natürlich so sein das zu sehen wäre wenn das paket geöffnet wurden wäre...

hoffe du verstehst was ich sagen will ;-)

...sonst noch viel Glück...


wurde hier schon n paar mal diskutiert, wird nicht vom Gericht anerkannt.
 
Mannoman schrieb:
da wär ich mir nicht so sicher ...


der Punkt ist, zu beweisen, dass man den Content zuerst hatte.
Der Poststempel hat noch allgemeine Gültigkeit, was die Feststellung eines Zeitpunkts betrifft.
D.h. hasst Du einen Poststempel auf Deinem Content, ist das Datum bewiesen.
Quelle: http://www.ayom.com/topic-12540.html


Sollte dir später auffallen das sie was kommerziell genutzt haben, ist es nur deine Aufgabe zu beweisen das es dein geistiges Eigentum (nach §1 & §2 UhrG

§ 1 UrhG - Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

§ 2 UrhG - Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.


) ist und dazu hat in Deutschland der Poststempel allegemeine Gültigkeit, und ist ausreichend um etwas in der Hand zu haben was für dich ein Nachweis ist das das gane ursprünglich von dir kommt... ob das vor Gericht anerkannt wird spielt zunächst keine Rolle, da sich die meisten Labels wohl nicht der Puplicity aussetzen wollen das vor Gericht zu klären... Somit ist es in den meisten Fällen aussreichend, das Label zu kontaktieren und das ganze Ding mit Poststempel als Druckmittel zu benutzen...

wurde hier schon n paar mal diskutiert, wird nicht vom Gericht anerkannt.
Tonbänder dürfen offiziell vom Gericht auch nicht anerkannt werden aber die Tatsache das du dann son Päkchen hasst mit Poststempel wird in irgendeiner Weise schon Einfluss auf das Urteil haben, wenn auch unbewusst... So ist das ja auch mit Tonaufnahmen z.B.


Auf jeden Fall ist es besser als nix in der Hand zu haben... :D
 
Sqeeto hatte glaub ich mal den Tip mit der Briefmarke erwähnt der das ganze dann noch bekräftigt. Die Briefmarke klebst du einfach über den Rand des Umschlages den du zugeklebt hast (praktisch wie ein Siegel). Die Post wird nun natürlich darauf stempeln. Ein öffnen deinerseits würde die Briefmarke und den Stempel auf jeden Fall zerstören. Wenn der Richter also sieht aha alles heile, dann kann auch kaum jemand kommen und sagen das es ein gefälschter Umschlag ist.

Peace
 
Hi ich wollt mal fragen ob wenn man beats bei soundclick hochlädt da auch das datum dabei steht wann diese hochgeladen wurden und man somit auch rechtlich versichert ist
peeze
 
Juvenile+ schrieb:
Hi ich wollt mal fragen ob wenn man beats bei soundclick hochlädt da auch das datum dabei steht wann diese hochgeladen wurden und man somit auch rechtlich versichert ist
peeze


ich bezwifel dass das auch nur ein gericht dieser welt anerkennt
 
Zurück
Oben Unten