@maja, Deine Kürzung stellt den Sachverhalt ganz falsch dar. Er kam nicht in die Psychiatrie wegen Graffiti, sondern wegen Verdacht einer Psychose durch Drogenkonsum!
Ich hatte den Text daher auch vorrangig unter die Rubrik: Warum die Leute immer was gegen das Kiffen haben, gesetzt.
Nun sind da keine Wortbeiträge mehr erschienen, wie geil es ist breit durch die Rabatten zu laufen, aber es ist noch nicht Abend!!! Vielleicht denken solche Leute mal in Richtung Zukunft!!!!
Der Richter hat richtig gehandelt, denn er läßt prüfen, ob der Angeklagte vermindert- oder sogar schuldunfähig ist.
Mich erstaunt allerdings das Verhalten des Polizisten. Wenn er erkennen konnte, daß er es mit einem Drogenabhängigen zu tun hatte, der unter Strom stand, habe ich Zweifel, daß die Vernehmung statfinden durfte.
Ich frage mich auch, ob diesem Süchtigen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde.
UDU
Hier der ganze Artikel:
Lokales
Jugendrichter: Sprayer muss erst in die
Psychiatrie Ingolstadt (dga) Einen solchen Prozessausgang hatte keiner erwartet. Ein
Heranwachsender war wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung vor den Jugendrichter geladen: Einer von den vielen Graffiti- Sprayern, die mit ihren Schmierereien den Hauseigentümern viel Ärger und Kosten
verursachen. Aber schon nach einer Stunde ging das Verfahren in eine ganz andere Richtung: Der junge Mann wurde auf richterliche Anordnung von zwei Streifenbeamten festgenommen und abgeführt. Im Bezirkskrankenhaus Haar soll er jetzt ein paar Wochen lang auf seinen Geisteszustand und mögliche psychische Störungen hin
untersucht werden. Der mittlerweile 18-Jährige hatte ab Sommer 1998 private und öffentliche Flächen mit seinen Spraydosen "verziert" und dabei einen ganz erheblichen
Schaden angerichtet. Auf fast 45 000 Mark beliefen sich die Reinigungskosten - ein böser Ballast, den der junge Mann schon bei seinem Eintritt ins Berufsleben mit sich herumschleppt. Freilich: Der Heranwachsende war mit seinen Spraydosen auch recht emsig
herumgezogen. Die Außenwände des
Schulzentrums Ochsenschlacht standen auf seinem Programm, auch die Konrad- Adenauer- Brücke ließ er nicht "unbehandelt". Dazu kamen peu à peu die Fassaden von privaten Geschäftshäusern, die Isar-Amper-Werke,
Gebäude der Stadtwerke, INVG-Wartehäuschen, die Autobahnbrücke, Eisenbahnzüge und
-anlagen. Die Entwürfe zu seinen "Werken" zeichnete er sich im Skizzenbuch auf, die Schmierereien selbst bestanden überwiegend aus den sogenannten "TAGs" (Kürzeln). In der nichtöffentlichen Verhandlung räumte der 18-Jährige die Vorwürfe weitestgehend ein, gab sich aber denkbar kurz zugeknöpft, teils sogar ausgesprochen aggressiv. Der zum Prozess hinzugezogene Leitende
Landgerichtsarzt Dr. Hubert Haderthauer erhielt auf seine Fragen eine Abfuhr nach der anderen. Er habe ein schnelles Urteil erwartet, ließ der Angeklagte wissen, und Erkundigungen über seinen Drogenkonsum hätten
doch mit Graffiti nichts zu tun. "Das lass ich mir nicht gefallen - ich bin völlig normal!". Auch dem Vorsitzenden Richter Klaus Roelen kam der junge Mann in seinem Verhalten erheblich verändert vor. Er kannte den Angeklagten schon von einem vorausgegangenen Prozess im November 1999 her, in dem der junge Mann wegen Drogenbesitzes zu einem Freizeitarrest verurteilt worden war. "Damals hat er noch deutlich anders gewirkt!". Ein als Zeuge vernommener Polizeibeamter schloss nicht aus, dass der Sprayer bei der im Oktober 1999 durchgeführten Haussuchung und bei der anschließenden Beschuldigtenvernehmung "unter Strom stand".
Der Landgerichtsarzt sah Denkstörungen in der Person des Angeklagten für keinesfalls ausgeschlossen und warnte unter anderem vor daraus resultierenden Gefahren im Straßenverkehr "nicht zuletzt im Interesse des Angeklagten!" - nicht für vertretbar, diesen Aspekt auf sich beruhen zu lassen. Grund für die Staatsanwältin, eine stationäre Begutachtung zu beantragen. Richter Roelen gab dem Antrag statt. Trotz der energischen Proteste des 18-Jährigen ("Das geht doch nicht!") brachten zwei mittlerweile herbeizitierte Polizeibeamte den Angeklagten zuerst zur landgerichtsärztlichen Dienststelle; dort wird ihm eine Haarprobe entnommen (deren chemische Analyse bekanntlich Rückschlüsse auf den Konsum bestimmter Rauschgifte zulässt). Dann wird der Sprayer drei Wochen in Haar auf mögliche Störungen begutachtet. Eine Psychose sei nicht auszuschließen, hieß es dazu.
DONAUKURIER 7.8.2000, 23:10