Wer vor der Einberufung verweigert, wird i. d. Regel aus Zivildienstleistender anerkannt.
Wichtig ist, daß die verweigerung vor der Einberufung abgeschickt wurde, weil man sonst zuerst antreten muß und dann zur Anhörung muß.
Es reicht, wenn man zuerst schreibt:
Hiermit verweigere ich den Wehrdienst und berufe mich auf das Grundgesetz, Artikel 4, Abs. 3. (aus Gewissensgründen)
Eine Begründung wird nachgereicht.
Das Schreiben an das zuständige kreiswehrersatzamt schicken.
Wer noch nicht erfaßt wurde, sollte auch sein Geburtsdatum bei der Anschrift hinzufügen.
Man kann es einmal per @-Mail schicken oder faxen, aber auch per Normalpost schicken oder per Einschreiben mit Rückschein.
Danach bekommt man Post vom Bundesamt für Zivildienst und soll dort die restlichen Unterlagen,
polizeiliches Führungszeugnis, was man bei der Stadtverwaltung beantragen muß (Schüler und andere mit wenig Einkommen können beantragen, daß es gebührenfrei ausgestellt wird.)
Tabellarischen Lebenslauf schreiben und die Begründung für den Gewissenskonflikt beifügen u. abschicken.
Wer aus religiösen Gründen verweigert, sollte wirklich bibelfest sein; denn bei der Anhörung bekommt man häufig eine Bibel in die Hand, soll, die Bergpredigt usw aufschlagen.
Entscheidend ist nicht die Länge der Begründung, sondern worin der Gewissenskonflikt besteht.
Achtung, die haben besondere Floskeln abgespeichert und kennen die gut. Es kann passieren, daß Ihr abgelehnt werdet, weil ein lebenslauf von einer anderen person abgekupfert wurde, die diese Floskeln benutzt hatte.
Bei Rückfragen mailen.
Udu