Der europäische Haftbefehl gilt ab Mai auch in Deutschland.
Das Grundgesetz wurde im Jahr 2000, von vielen unbemerkt, verändert. Das bedeutet, dass deutsche an EG- Länder ausgeliefert werden können, wenn sie sich im Bereich der EG straffällig gemacht haben.
Der europäische Haftbefehl gilt ab Mai auch in Deutschland.
Es müsste eigentlich "europäischer Auslieferungsbefehl heißen.
Der Begriff könnte präziser sein.
Vermeintliche Straftäter, die sich in einem EU-Staat aufhalten, können künftig leichter in einen anderen EU-Staat überstellt werden, in dem dann ein Strafprozess durchgeführt oder eine bereits verhängte Strafe vollstreckt wird.
Der Bundestag hat das deutsche Umsetzungsgesetz hierzu beschlossen, was im Mai in Kraft treten soll.
Bisher waren solche Auslieferungsverfahren aufwändig und langsam, vor allem weil stets geprüft werden musste, ob das Delikt in beiden Staaten strafbar ist.
Manche dieser Deliktbereiche oder -gebiete wie "Sabotage", "Rassismus" oder "Cyberkriminalität" sind ziemlich unklar definiert, deshalb sieht das deutsche Gesetz nun die Bestellung eines Pflichtverteidigers vor, wenn es Streit um die Zuordnung einer Tathandlung zu diesen Deliktgruppen gibt.
Das ist eine logische Entwicklung, die ich schon vor Jahren geahnt hatte.
Der europäische Haftbefehl soll einerseits der deutschen Justiz helfen, an Verdächtige zu kommen, die sich im Ausland aufhalten und andererseits müssen auf Anforderung auch hier lebende Ausländer und Deutsche ausgeliefert werden. Juristische Einbahnstraßen können & dürfen es im EG- Bereich nicht geben.
Die Auslieferung von Deutschen an andere Staaten wird damit zum ersten Mal ausdrücklich erlaubt, was bisher, dank unseres Grundgesetzes, nicht machbar war, um uns zu schützen.
Allerdings konnte die deutsche Justiz stellvertretend einen Prozess durchführen.
Zur Durchführung eines Strafprozesses im Ausland müssen Deutsche allerdings nur ausgeliefert werden, wenn der Betroffene zur Strafverbüßung später wieder nach Deutschland zurückkommen darf. Die Rechtspolitiker von SPD und Grünen haben in den Beratungen nun durchgesetzt, dass diese Regelung auch für hier aufgewachsene Ausländer gilt. Das Innenministerium hatte diese Gleichstellung lange abgelehnt.
Falls im Ausland ein Willkürverfahren droht, gibt es zwei Möglichkeiten, den Automatismus zu stoppen. So kann das zuständige Oberlandesgericht unter Berufung auf europäische Grundrechte gegen die Auslieferung ein Veto einlegen. Außerdem kann die bearbeitende Staatsanwaltschaft ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten und gleich wieder einstellen. Auch dann ist die Auslieferung blockiert.
Bei der Ausgestaltung der Strafverfahren gibt es in den verschiedenen EG- Ländern noch erhebliche Unterschiede, die wohl demnächst oder bald durch EG- Gesetze egalisiert werden, aber alle EU-Staaten sind an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, die faire Gerichtsverfahren vorschreibt.
Zurzeit läuft ein dubioses Gerichtsverfahren in Österreich, gegen Sprayer, was eher an eine Klammmotte des Kömödienstadls erinnert, wenn die Rechtsfolgen nicht so brisant wären...
Ein weiteres wird wohl demnächst in Spanien beginnen.
In Ungarn wird der Pass weggenommen und die sind PC- mäßig gut ausgestattet, so dass man nicht denen kommen kann, "Mein Pass wurde geklaut!". Man kriegt entweder ein Schnellverfahren oder muss eine saftige Kaution hinterlegen. In einigen Ländern erteilen sie auch Einreiseverbote auf Zeit oder Lebenszeit.
Udu