Rechtsberatung oder Pflichtverteidigung

UDU

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In Schleswig- Holsten wurde ein Sprayer von einem Polizeibeamten mehrfach an der Wohnungstür aufgesucht, obwohl der Sprayer von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.
Eines Tages, nach dem der Sprayer ihn aufgefordert hatte, den Schriftweg zu benutzen, erschien der Polizist erneut, dieses Mal, um eine DNA- Probe abzufordern. Der Sprayer wies ihn erneut darauf hin, er möge den Schriftweg wählen. Der Polizist schrieb vor der Haustür eine Ladung, ohne Aktenzeichen usw, forderte nochmals, eine DNA- Probe abzugeben.
Der Sprayer weigerte sich, wollte einen richterlichen Beschluß.
Der Polizist fuhr weg, kam mit einem richterlichen Beschluß zurück und weigerte sich, dem Sprayer die Möglichkeit zu geben, Rechtsmittel einzulegen. Ob das Rechtens ist, wage ich zu bezweifeln, lasse es gerade klären.

Noch einmal:
Wer einer Straftat beschuldigt wird und
kein Geld für eine Rechtsberatung hat, kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung abfordern. Er bezahlt dann nur eine geringe Pauschale und der Anwalt bekommt sein Resthonorar aus der Stadtkasse. Das sieht die Strafprozeßordnung so vor.
Mitzubringen sind Unterlagen, aus denen die Bedürftigkeit hervorgeht: Lehrvertrag, Bescheid über Arbeitslosengeld oder-hilfe, Sozialhilfebescheid usw. und auch Mietvertrag u. letzte Mietequittung, falls die Miete zwischenzeitlich angehoben wurde.

Wer schon eine DNA- Probe abgeben mußte, soll sich unbedingt mit dem Datenschützer in Verbindung setzen; denn Graffiti ist keine Straftat, die es erforderlich macht, daß diese Proben gespeichert werden.

§140 der Strafprozeßordnung (StPO) Erstes Buch. Allgemeine Vorschriften Elfter Abschnitt. Verteidigung ist für Leute, die eine DNA abgeben mußten, von besonderer Bedeutung, ebenso, wenn Farbgutachten erstellt wurden:

§ 140
(2) In anderen Fällen bestellt der Vorsitzende auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.....


Wenn der Richter Gutachten bestellt hat, hat der Beschuldigte im vorrichterlichen Ermittlungsverfahren
keine Möglichkeit, das Ergebnis zu erfahren, weil nur Anwälte Akteneinsicht bekommen. Anwälte haben mir geraten, ich solle Euch darauf hinweisen, sofort einen Pflichtverteidiger zu beantragen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann man Beschwerde einlegen. Um das in ordnungsgemäßer Form abzugeben, hilft der Rechtspfleger des zuständigen Gerichts.

Ausführlichere Infos unter www.hiphophamburg.de
"Gerüchte, die Probleme machen..."

Diese Info ersetzt keinen anwaltlichen Rat.
Udu
 
Original geschrieben von UDU


Noch einmal:
Wer einer Straftat beschuldigt wird und
kein Geld für eine Rechtsberatung hat, kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung abfordern.

Udu
gut zu wissen
 
Was sollen wir Unwissenden denn sonst dazu sagen ?! :confused:
Muss das hier ja nicht alles reinstellen, die Leute können ja auch auf dich zukommen, nur mal so...

"gut zu wissen" :D echt :)
 
Original geschrieben von HolG
Was sollen wir Unwissenden denn sonst dazu sagen ?! :confused:


-...genau das is ja das problem...jeder der auch ,,anderweitig,, malt oder es vor hat sollte sich damit aus freien stuecken beschaeftigen um im ernstfall bestmoeglich darauf vorbereitet zu sein....
 
Original geschrieben von michar



-...genau das is ja das problem...jeder der auch ,,anderweitig,, malt oder es vor hat sollte sich damit aus freien stuecken beschaeftigen um im ernstfall bestmoeglich darauf vorbereitet zu sein....

haste recht , machn aber denk ich nich all zu viele und wenn dann auch ältere und omit weisere menschen ;)
 
Ja schon klar, das man sich damit befasst, halt n bisschen oberflächlich dass man ca. nen Plan hatt, woher soll ich mir denn die Zeit nehmen ?
 
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