Ich brauche Drogen, jeden Tag, ich brauche Drogen, soviel ich mag..

¢¥kØ

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4. August 2003
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3.150
Hab grad bei RTL Extra nen Bericht über die Zugstrecke zwischen
Venlo und Mönchengladbach gesehen. Haben halt gezeigt, wie
der Zoll die Leute, den Zug und auch Autos auseinander baut.

Am Ende kam dann ein Kommentar, dass fast alle Verfahren
wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Gibt's für sowas
Kriterien, oder entscheidet dass der jeweilige Stattsanwalt,
Richter oder was weiß ich nicht was?

MFG ¢¥kØ
 
Wenn die Pozesskosten bei weitem die Höhe der angedrohten Strafe übersteigt, dann wird meistens das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" eingestellt!

Ist halt ne Frage der Zweckmäßigkeit!
 
Original geschrieben von Mongo-Styler
Wenn die Pozesskosten bei weitem die Höhe der angedrohten Strafe übersteigt, dann wird meistens das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" eingestellt!

Ist halt ne Frage der Zweckmäßigkeit!

Kommt bei Marihuana-Delikten auf die Menge an. Bei anderen Drogen sieht das anders aus.

Ab 1000 Ecstasy-Pillen wirst du wegen Völkermord angeklagt...ohne Scheiss.
 
Original geschrieben von Olaf Ittenbach




Ab 1000 Ecstasy-Pillen wirst du wegen Völkermord angeklagt...ohne Scheiss.

und dass endet auf jeden fall im knast...nich unter nem jahr
 
Mich würden Drogen im Allgemeinem interessieren, nicht nur Gras und Piece.
 
in berlin wurde die menge letzte woche auf 30 g erhöht...
da können sie auch gleich legalisieren - die ganzen anzeigen sind eh schwachsinn. letztendlich nur unnötige arbeit für polizei und gerichte...
 
Original geschrieben von mighty Komapatient
in berlin wurde die menge letzte woche auf 30 g erhöht...
da können sie auch gleich legalisieren - die ganzen anzeigen sind eh schwachsinn. letztendlich nur unnötige arbeit für polizei und gerichte...

Lass die Bullen doch. Die haben eh Angst vor allem was mit Gewalt zu tun hat. Kommen dann eh nicht. Sollense weiter harmlose Minikiffer belästigen...
 
wohn an der schweizer grenze... bei uns wird auch alles unter 10g fallengelassen... mich ham sie mal mit 5g is nichts passiert.. stand nur drin dass ´man mit erheblich strengeren konsequenzen rechnen muss wenn man wiederholt auffällt...

i love Zoll/Bgs/Grenzwache/Polizei :oops:
 
Original geschrieben von Olaf Ittenbach



Ab 1000 Ecstasy-Pillen wirst du wegen Völkermord angeklagt...ohne Scheiss.


:confused: wie jezz?? ernsthaft?? vielleicht wollt man ja nur auf vorrat kaufen? :confused: :eek:
 
Warum wird Cannabis immer noch nicht staatlich verkauft ???

- sehr gute Einnahmequelle
- viel weniger Kleinkriminalität
- imense Einsparung im Bereich Justiz, denn diese ganze kleinen lästigen Verfahren wegen Verstoß gegen Btmg gibts dann nicht mehr. Unglaublich, was das für Zeit- und Geldverschwendung ist jedesmal wegen jedem kleinen scheiß ne Anklage einzuleiten, die dann sowieso wieder fallen gelassen wird....nenene:oops:
 
Original geschrieben von Olaf Ittenbach


Kommt bei Marihuana-Delikten auf die Menge an. Bei anderen Drogen sieht das anders aus.

Ab 1000 Ecstasy-Pillen wirst du wegen Völkermord angeklagt...ohne Scheiss.


So, hab mich mal schlau gemacht!! Ich glaub eher, die Geschichte mit dem Völkermord ist ein Ammenmärchen......



VStGB § 6 Völkermord

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(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
 
Original geschrieben von Olaf Ittenbach
Bis 10 g ist soweit ich weiss Eigenbedarf. Bei jedem mg darüber biste Dealer...

ich dachte 4g...aber abgenommen bekommt mans trotzdem immer, oder?
 
der eigenbedarf wankt von bundesland zu bundesland. weil polizei dem land untersteht. meistens is das so ne sache bei der die grünen mal weniger, mal mehr kulant sind. die ungeschriebene grenze sind 5g. hab aber auch schon von fällen gehört woleute mit 10 g noch durchgekommen sind, andere bei 4 g schon arbeitsstunden machen mussten. abegenommen wirds in jedem fall.

konsum ist nicht strafbar! nur der besitz!
 
ein freund von mir wurde letztens wegen einem halben joint komplett gefilzt, der joint wurde dann auf die waage gelegt, es waren 0,01 g hasch drin oder so. und er bekam trotzdem ne anzeige :D aber wurde natürlich fallengelassen. ey die polizei hat echt nix besseres zu tun, das is unfassbar eigentlich. wo soll das alles nur hinführen.
 
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