Original geschrieben von Arne2000
Weil der Staat die Gesetze dazu im Grundgesetz vor 60 Jahren erlassen hat und das allgemeine Persönlichkeitsrecht erst durch Richterrechtsfortbildung entstanden ist. In 60 Jahren kann sich einiges tun.
Das Argument mit dem "rechtsschaffenden Bürger" ist immer lächerlich und entstammt dem Polizeistaat des 19. Jahrhunderts.
Dennoch halte ich die momentan rechtliche Lage auch für unbedenklich und denke auch nicht, dass die momentane Regierung daran etwas ändern möchte. Wenn mal andere Regierungen daran rumknapsen, was aber wohl allein aus Praktikabilitätsgründen nicht geschehen wird, gibt es ja immer noch das Bundesverfassungsgericht.