Polizei Schweiz
Die Frage, die hier gestellt werden muss, ist, ob die Polizei in der Schweiz nicht ebenso geneigt dazu ist, die neuartige Waffe zu missbrauchen. Die Taser- GegnerInnen befürchten neben dem Risiko, dass beim Einsatz der Taser Waffen gegen Personen mit Herzkrankheiten, mit Drogenproblemen oder mit einer Schwangerschaft, gesundheitliche Schäden auftreten können. Auch weisen sie die Gefahr hin, dass die Elektroschockwaffe wegen ihrer angeblichen Ungefährlichkeit die Schusswaffe nicht ersetzen, sondern ergänzen wird, wie es in den Beispielen USA und Kanada der Fall ist. Es besteht die Gefahr, dass die Elektroschockpistole überall dort ihren Einsatz findet, wo von "gewalttätigen und "widerspenstigen" Personen die Rede ist, also im Gefängnis, bei Kontrollen in der Drogenszene, bei Demonstrationen oder bei Ausschaffungen. Gehen wir doch die in der jüngsten Vergangenheit begangenen, gewaltorientierten Einsätze der Polizei durch, um einen besseren Überblick über die Situation zu erhalten.
Gewalttätige Polizisten
In der jüngsten Vergangenheit kam es regelmässig zu Misshandlungen im Zuge von Personenkontrollen, Festnahmen sowie auf Polizeiwachen, von denen vornehmlich die Ausländer und Schweizer Staatsbürger fremdländischer Herkunft betroffen waren. Immer wieder gingen Meldungen durch, die von potenziell gefährlichen Methoden zur Ruhigstellung von Personen durch die Polizei berichteten. In seltenen Fällen hat man Personen zur Rechenschaft gezogen.
Misshandlung von Asylanten in Glarus
In den frühen Morgenstunden im Juli vergangenen Jahres sind im Kanton Glarus gemäss den Berichten von Amnesty International Polizisten gewaltsam in zwei Durchgangszentren für Asylsuchende eingedrungen. Die Polizisten fesselten anschliessend die Asylanten an den Händen und Füssen, bedeckten ihre Köpfe mit Kapuzen und machten Fotoaufnahmen, wobei einige der Asylsuchenden völlig oder fast nackt waren. Einem der Opfer wurde der Mund sogar mit einem Klebband zugeklebt. Die Asylanten wurden dann inhaftiert. Fünf Stunden im jeweiligen Aufenthaltsraum hielt man sie fest. Und für was? Keinem der Asylanten konnten kriminelle Taten nachgewiesen werden. Auf das Fehlverhalten der Polizisten hin hat ein Verhörrichter die Vernichtung der gemachten Fotos angeordnet. Die Verfahrenskosten teilte er dem Einsatzleiter bei den Razzien und dem Staat zu. Des weiteren wurde dem Einsatzleiter die Pflicht auferlegt, die Asylanten, die eine Strafanzeige erstattet hatten, zu entschädigen.
Die Genfer Polizei greift nach exzessiver und ungerechtfertigter Gewalt
Die Genfer Polizei soll sowohl während einer WTO- Demonstration im März, als auch während den G-8- Demonstrationen zur vorübergehenden Überwältigung und Ruhigstellung von Personen exzessive und ungerechtfertigte Gewalt angewendet haben. Dabei wurden auch Waffen eingesetzt, die fehl am Platz waren.
Während der WTO- Demonstrationen im März wurde Denise Chervet von der Genfer Polizei verletzt. Als es während den Konfrontationen zwischen den Polizisten und den Demonstranten zu einem Streit zwischen ihrem Sohn und einem Polizeibeamten gekommen war, schmiss sie eine Flasche auf die Polizisten. Als Folge wurde sie übel hergerichtet. Sie wurde von zwei Projektilen an der Stirn und am Körper getroffen, deren Splitter später nicht mehr vollständig entfernt werden konnten. Es handelt sich um eine neuartige Waffe der Genfer Polizei, die Plastikgeschosse abfeuert, welche mit einer farbigen Substanz versetzt sind. Die Waffe dient dazu, eine Person bewegungsunfähig zu machen, und gleichzeitig das Opfer mit der Farbe zu kennzeichnen, damit die Zielperson anschliessend festgenommen werden kann. Die Tauglichkeit der neuartigen Waffe wurde schon von der Genfer Polizei getestet, und als überzeugend empfunden, jedoch sollte die Waffe nie gegen das Gesicht oder den Halsbereich gerichtet werden. Denise Chervet hat es dank fahrlässigem Polizeieinsatz erwischt, und sie muss nun mit einer Narbe ihr Leben fortführen. Nach diesem Vorfall entschied die Genfer Polizei, die Waffe nicht mehr einzusetzen, jedoch wurde der Polizist, der den Schuss abfeuerte, nicht zur Rechenschaft gezogen. Strafrechtliche Ermittlungen haben ergeben, dass der Polizist nach dem Befehl seines Polizeihauptmannes handelte, sodass dieser wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt wurde.
Während den G8- Demonstrationen im Juni kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten. Dabei habe die Genfer Polizei in extremer Weise zur Gewalt gegriffen. Die Polizei soll laut Berichten in übertriebener Form Schlagstöcke, Blendgranaten und Plastikgeschosse eingesetzt haben. In einigen Einzelfällen leitete ein vom Kantonsparlament Genf eingesetzter ausserparlamentarischer Untersuchungsausschluss Strafverfahren ein.
Bern: Der kurdische Flüchtling Cemal Gömec erleidet schwere Körperverletzungen und stirbt daraufhin
Amnesty International geht auf den Fall Cemal Gömec ein, der im Juli 2001 bei seiner Verhaftung einen Herz- Stillstand erlitt, der vier Tage später zu seinem Tod führte. Keiner der vier Polizisten wurde zur Verantwortung gezogen. Alle wurden frei gesprochen, vom Vorwurf für versuchte schwere Körperverletzung als auch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Das Berner Staatsgericht erklärt die Entscheidung so: "Der Tod des Kurden ist auf eine heftige Stressreaktion in Kombination mit Methoden zu seiner Ruhigstellung zurückzuführen. Als er überwältigt am Boden lag, erlitt er, positionsbedingt, einen Herz- Kreislauf- Stillstand." Für den Richter waren die vier Polizisten nicht übermässig gewaltsam vorgegangen, sodass er alle frei sprach.
Nun wollen viele Kantone zur Ruhigstellung von Personen sogenannte Taserwaffen anschaffen. Das gibt Anlass zur Besorgnis, denn die Gesundheitsrisiken sind nicht genügend erforscht. Auch besteht das Risiko, dass die angeblich "nicht- schädliche" Waffe missbräuchlich angewendet wird. Gemäss Amnesty International kommt es zum Beispiel auf dem Flughafen Zürich- Kloten nicht selten zu sporadischen Übergriffen, sodass im Jahr 2003 bei der Ombudsstelle der Zürcher Polizei mehr als 100 Beschwerden eingereicht wurden. 46 davon bezogen sich auf gewaltsame, physische und/oder auf verbale Übergriffe.
Taser und Zwangsausschaffungen
Man kann gut behaupten, dass Taserwaffen diese Situation noch verschlimmern werden. Anstatt die Polizei mit noch schrecklicheren Instrumenten auszurüsten, sollte man den Polizisten als aller erstes eine Ausbildung geben, mit der sie sich die rassistischen Züge und die diskriminierenden Haltungen abgewöhnen. Jedoch sieht eine derartige Orientierung der Schweiz nicht sehr wahrscheinlich aus. Nach dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement von Christoph Blocher sollte man Taser allen Vollzugsbeamten zugänglich machen, und ihn sogar bei Zwangsausschaffungen, zum Beispiel im Flugzeug, einsetzen. Zurzeit ist eine solche gesetzliche Vorlage, das Zwangsanwendungsgesetz" in Vernehmlassung, die Frist dazu läuft Ende Februar ab.
Die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) lehnt den Einsatz von Elektroschockwaffen strickt ab. Auch sie ist der Meinung, dass diese gefährliche und menschenverachtende Waffe sich in Stresssituationen sehr wahrscheinlich als riskant erweisen wird. Sie verlangt ausserdem: "…dass Ausschaffungshäftlinge jederzeit Zugang zu unabhängiger Rückkehrberatung- und Hilfe erhalten." Des weiteren sollen die Zwangsausschaffungen von unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern begleitet und dokumentiert werden, damit die Betroffenen mehr Sicherheit gegen übermässige Zwangsanwendung erhalten.
Dass die Fluggesellschaft Swiss gegen den Einsatz von Taser in Flugzeugen ist, ist leicht zu verstehen. Denn welcher Fluggast möchte schon in einem Flugzeug sitzen, in dem man unruhige Asylanten mit Elektroschockwaffen auf den Boden sinken lässt. Jeder der Fluggäste, der einen solchen Eingriff miterlebt hat, würde sich das nächste Mal mit Sicherheit zweimal überlegen, ob er in ein solches Flugzeug wieder einsteigt.
Polizei, Politiker… was denken Sie?
http://www.sncweb.ch/dossiers/taser.htm
Wenn ich an den Versuch denke, der vor mehr als 20 Jahren gemacht wurde,
(ich glaube er wurde mit Pädagogen gemacht), so wundert mich deses Ergebnis nicht. Es ist irgendwie menschlich. Man denkt "tut bloß derbe weh, dann läßt er/sie es das nächste Mal.!
Vielleicht sollte man den gebrauch deses Tasers vom vorangegangenen Eigenversuch abhängig machen., wie es die mutigen Polizisten gemacht haben.
Bestrafung sollte immer durch Richter erfolgen. Daher mein Dank an amnesty international.