i_luv_my_bitch
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die polizei hat aber besseres zu tun, als sich darüber gedanken zu machen.
also soweit ich weiß (ich bin kein jurist oder irgendwas) muss die schuld des angeklagten vom kläger bewiesen werden, was auch in diesem fall gelten müsste...und wenn sie nicht beweisen können, dass die frau schuld ist, dass das viech auf der straße rumeeiert, ist es auch nicht legitim schadensersatz zu fordern...insbesondere in diesem fall, wos den bullen klargewesen sein muss, dass das auto kaputt geht, wenn sie den hund umfahren....
es kann aber durchaus sein, dass das gesetz nicht unterscheidet zwischen einer wirklichen sache und einem lebewesen....sodass die schuld nur bei der frau liegen kann, weil einfach ausgeklammert wird, dass der hund kein schrank oder ein bett ist
volkswirtschaftlicher schaden bezieht sich auf die Leute, die wichtige termine nicht mehr einhalten können, weil sie zu spät kommen oder ähnliches
aber dass das silvester war, hatte ich überlesen...ichmeine da ist doch eh keine sau unterwegs
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