ok, da ich selbst auch ggf. dosen im flugzeug transportieren wollte, hab ich mal versucht rauszufinden, wies denn nun tatsächlich aussieht....
http://www.dus-int.de/dus/medieninfo_detail/?id=184&archiv=1&limit=31&thema=36&search=
Die gefährlichen Güter werden in neun Gefahrenklassen eingeteilt.....
Die Klasse zwei beschreibt die verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gase. Hierzu gehören auch Spraydosen (Aerosole) aller Art, Gasfeuerzeuge und Campinggaskartuschen........
Für jede Gefahrenklasse und für viele einzelne Stoffe gibt es detaillierte Vorschriften für die Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation sowie für mögliche Beförderungsverbote im Luftverkehr.
ok, was heisst das?....
http://www.lba.de/cln_010/nn_53936/...erinformationen__Verbotene__Gegenstaende.html
Abschnitt 1: Verbotene Gegenstände in der Flugzeugkabine
....
4. Sprengstoffe und brennbare Stoffe
.....Farbe in Sprühdosen
ABER:
Abschnitt 2: Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
Sprengkörper, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe
Gase: Propan, Butan
Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln - Feuerzeuge
Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien
Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut
Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope
Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben.
ALSO: ins handgepäck darf mans nicht mitnehmen, aber beim aufgegebenen gepäck seh ich jetzt aerosole nich explizit aufgelistet. also lohnt es sich wohl, sich direkt beim flughafen nochmal zu erkundigen, würd ich sagen.