Telefonat mit Stroebele

UDU

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Ich habe mit Herrn Stroebele telefoniert wegen des Graffitibekämpfungsgesetzes.
Er stimmt mir zwar zu und meinte, man renne bei ihm und der GAL offene Türen ein, aber er vermute, daß der GAL als Koalitionspartner, wohl nichts übrig bleiben wird, dem Gesetz zuzustimmen.
Der Bürger wünscht politisches Handeln.
Udu
 
Was heisst das im Klartext?

Blinde Zustimmung aus Gründen nicht wiederlegter
Stimmungsbarometer braver Bürgerschaften?

So wie sich das anhört, scheint der Herr eine Meinung
zu besitzen, seine Partei auch. Aber scheint es so, als
wäre es eine Art Resignation diesem entgegen zu wirken?

Oder wie kann man das verstehen?

MFG
TWISTER
 
Original geschrieben von TWISTER
So wie sich das anhört, scheint der Herr eine Meinung
zu besitzen, seine Partei auch. Aber scheint es so, als
wäre es eine Art Resignation diesem entgegen zu wirken?


"wer seine rolle nicht spielt,wird bestraft;wer sie spielt,wird belohnt,zumindest aber nicht bestraft.konformismus mit den vorgeprägten rollen ist keineswegs nur die forderung bestimmter moderner gesellschaften,sondern ein universelles merkmal aller gesellschaftlichen formen."

R.Dahrendorf
 
Ich gehe davon aus, daß man die Zustimmung nur deshalb erteilen wird, weil Bürger nur das Handeln honorieren, nicht jedoch sachgerichtetes Handeln.

Übrigens, ich habe jetzt eine Firma, die mit Autoversicherungen seit mehr als 20 Jahren zusammen arbeitet und alle Sprühlacke rückstandslos und ohne Substanzverlust entfernen kann. Sie treten auch gutachterlich auf, kostet aber.

Anwälte, mit denen ich zusammen arbeite, haben inzwischen dieses Gutachten.
Udu
 
Interessant, heisst das jetzt, daß es vor Gericht ein Leichtes
ist, zu beweisen, daß ein besprühter Zug lediglich eine Ver-
schmutzung ist, oder legitimisiert dieses Gutachten nichts der-
gleichen. Dann stehen ja einige derzeit verhandelte Urteile
in einem völlig anderem Licht..

TWISTER
 
Das würde mich auch interessieren. In der Schweiz sind die Gesetze ja noch 'n Stück anders.

Udu, sind dir in der Schweiz ebenfalls solche Gutachter bekannt?
 
wenn ich das richtig verstanden habe,will doch der bundesrat erreichen,dass gerade die blossen verunreinigungen auch als straftat angesehen und geahndet werden können.
falls der gesetzentwurf durchkommt,wäre so ein gutachten doch wertlos,oder....?
 
Dann müssten ja alle Verunreinigungen strafbar sein,
und das dürfte ein hoffnungsloses Unterfangen sein,
was es ja auch seit Jahren ist..
 
Zu dem Thema hab ich eine Frage...
Bei sowohl Zeitungsmeldungen als auch bei Verhandlungen selber wird ja immer von einem "Sachschaden" (in der Höhe von xy) gesprochen. Aber wie wird das jetzt definiert und woraus setzen sich die Kosten im Fall einer etwaigen Verurteilung zusammen?
Denn eigentlich ist das Bemalen von Zügen ja nur eine Veränderung, jedoch nicht eine Beschädigung- der Zug fährt ja noch. Aber was wird dann berechnet? Nur die Reinigungskosten? Oder auch Personalaufwand, Bußgeld wg. Sachbeschädigung und Verdienstausfall??
 
Original geschrieben von HamptiDampti
Aber was wird dann berechnet? Nur die Reinigungskosten? Oder auch Personalaufwand, Bußgeld wg. Sachbeschädigung und Verdienstausfall??

strafbefehl (ist,sofern du über 21 jahre bist,meistens ne geldstrafe,richtet sich nach höhe des einkommens und wie oft du schon gepackt wurdest) -wird vom gericht festgelegt [strafrechtliche konsequenz]

reinigungskosten,verdienstausfall,personalaufwand-deutsche bahn oder die privatisierten beförderungsunternehmen oder andere geschädigte [zivilrechtliche konsequenz]

[ohne gewähr]
 
Original geschrieben von Agent Amik
Das würde mich auch interessieren. In der Schweiz sind die Gesetze ja noch 'n Stück anders.

Udu, sind dir in der Schweiz ebenfalls solche Gutachter bekannt?

Leider nein. Es wollten Schweizer den Kontakt zu mir ausbauen, aber denen scheint die Luft ausgegangen zu sein, weil es doch nicht so einfach ist, wie sie wohl gehofft haben.

Es gibt eine Firma in der Schweiz, die auch die DB beliefert und gute Buff- Mittel hat:
CROUS CHEMICALS GmbH
CH- 3800 Interlaken

Die sind jetzt umgezogen, aber über Google müßtest Du das rauskriegen.

Wie die Rechtsprechung jetzt aussieht, kann nur vermutet werden. Fest steht, daß die schweizer Polizei auch schon Meldungen an den BGS gemacht hat und wenn die Aerosoliker zu Hause angekommen waren, fehlten Bestandteile der Wohnung, die dann vom BGS oder der Landespolizei ordnungsgemäß katalogisiert wurden.

Viele vergessen, daß die Polizei der Länder, die das Schengener Abkommen unterschrieben haben, in der Lage sind, direkt den Datenaustausch vornehmen zu können, zumindest hatte man mir das mal gesagt.
Ich hoffe, daß Ihr auf Reisen die Finger ruhig haltet und auch dem Zeigefinger Urlaub gönnt.

Was die Schweizer betrifft, so sind die Besuche in HH seltener geworden. 1993 war in Hamburg eine richtige Schwemme. Ich war auch in Luzern.
Ihr müßtet selbst mal in der Schweiz die Werbetrommel rühren, damit ich Anklageschriften und Urteile bekomme und vor allem Auzüge aus dem Strafgesetzbuch der Kantone, wenn es keine Bundesgesetze sein sollten.
Udu
 
Original geschrieben von HamptiDampti
Zu dem Thema hab ich eine Frage...
Bei sowohl Zeitungsmeldungen als auch bei Verhandlungen selber wird ja immer von einem "Sachschaden" (in der Höhe von xy) gesprochen. Aber wie wird das jetzt definiert und woraus setzen sich die Kosten im Fall einer etwaigen Verurteilung zusammen?
Denn eigentlich ist das Bemalen von Zügen ja nur eine Veränderung, jedoch nicht eine Beschädigung- der Zug fährt ja noch. Aber was wird dann berechnet? Nur die Reinigungskosten? Oder auch Personalaufwand, Bußgeld wg. Sachbeschädigung und Verdienstausfall??

Das kommt darauf an, ob es ein Jugendgerichtsverfahren und ein Strafverfahren nach dem Erwachsenenrecht ist. Beim Jugendstrafverfahren kann der Richter darauf verzichten, die Kostsen für das Gerichtsverfahren in Rechnung zu stellen. Kommst Du mit einem Anwalt und wirst schuldig gesprochen, zahlst Du auch Deinen Anwalt selbst, ansonsten, bei Freispruch, zahlt die Staatskasse den Anwalt, aber nicht jedes Wunschhonorar.
Beim Zivilprozeß zahlst Du als Verlierer die gerichtskosten, die Anwaltskosten Deines gegners, die Kosten für die Ladung der Zeugen, deren Verdienstausfall, eventuell erstellte Gutachcten und Deinen eigenen Anwalt.

Selbstverständlich zahlt man auch die Reparatur oder Reinigungskosten. Allerdings hat der Täter einen Anspruch darauf, daß der Geschädigte seiner Schadenminderungspflicht nachkommt.

Viellecht verstehst Du jetzt, waruum ich davor warne, illegal zu sprühen. Man hat sehr schnell ganze Weltreisen versprühtm, bevor man die ersten Euro verdient hat.
Udu
 
Original geschrieben von TWISTER
Dann müssten ja alle Verunreinigungen strafbar sein,
und das dürfte ein hoffnungsloses Unterfangen sein,
was es ja auch seit Jahren ist..

Ordnungswidrigkeiten sind auch Strafen gegen falsches Verhalten, Sachbeschädigungen sind nur vom Straftatbestand höher eingruppiert.
Verschmutzen und Beschädigen sind Handlungen, die die Gesellschaft sich nicht wünscht, besonders dann nicht, wenn sie vorsätzlich begangen wurden. Einen Freispruch bekommt man nur dann, wenn man etwas nicht getan hat oder der Straftatbestand nicht erfüllt wurde.

Um sich die Arbeit zu erleichtern, haben viele Städte zu einem Mittel gegriffen, was immer mehr zieht. Hamburg schließt sich ebenfalls den anderen an. Hier der Bericht:

http://www.abendblatt.de/daten/2003/09/03/203662.html

Vielleicht kannst Du ihn ja toppen, damit die Langschläfer ihn auch noch mitkriegen.
udu
 
Original geschrieben von UDU
Es gibt eine Firma in der Schweiz, die auch die DB beliefert und gute Buff- Mittel hat:
CROUS CHEMICALS GmbH
CH- 3800 Interlaken

Die sind jetzt umgezogen, aber über Google müßtest Du das rauskriegen.

Wie die Rechtsprechung jetzt aussieht, kann nur vermutet werden. Fest steht, daß die schweizer Polizei auch schon Meldungen an den BGS gemacht hat und wenn die Aerosoliker zu Hause angekommen waren, fehlten Bestandteile der Wohnung, die dann vom BGS oder der Landespolizei ordnungsgemäß katalogisiert wurden.

Viele vergessen, daß die Polizei der Länder, die das Schengener Abkommen unterschrieben haben, in der Lage sind, direkt den Datenaustausch vornehmen zu können, zumindest hatte man mir das mal gesagt.
Ich hoffe, daß Ihr auf Reisen die Finger ruhig haltet und auch dem Zeigefinger Urlaub gönnt.

Was die Schweizer betrifft, so sind die Besuche in HH seltener geworden. 1993 war in Hamburg eine richtige Schwemme. Ich war auch in Luzern.
Ihr müßtet selbst mal in der Schweiz die Werbetrommel rühren, damit ich Anklageschriften und Urteile bekomme und vor allem Auzüge aus dem Strafgesetzbuch der Kantone, wenn es keine Bundesgesetze sein sollten.
Udu

Die genannte Firma beliefert auch die SBB, sowie diverse andere Bahngesellschaften in der Schweiz. Es sind sogar Vorher-/Nachher-Abbildungen auf deren Homepage. Die Graffitis sind umweltfreundlich auf Wasserbasis rückstandslos entfernbar, also keine Verletzung der Substanz.
Trotzdem gilt Graffiti nach schweizer Strafgesetz als Sachbeschädigung und es wird im StGB Art. 144 sogar speziell erwähnt, dass das unerlaubte Besprühen einer Fläche - auch wenn diese bereits über und über bemalt ist - ebenfalls als Sachbeschädigung gilt. Verunreinigung gilt als Sachbeschädigung, die aber erst ab einer gewissen Grenze der Schwere (Aufwand der Reinigung) zum Tragen kommt. Wo diese Grenze liegt, konnte ich allerdings bis jetzt nicht ermitteln. Bei den heutigen Buff-Mitteln und -Möglichkeiten ist es sowieso fraglich, ob auch mit unseren Gesetzen Graffiti noch als Sachbeschädigung eingestuft werden kann - vorallem dann, wenn sich diese Grenzwerte aus der Höhe der Reinigungskosten (ist ja eigentlich das einzig messbare) zusammensetzen sollte.
Für Verunreinigung kann nach Gesetz im Gegensatz zu Sachbeschädigung (max. 5 Jahre Haft) keine Haftstrafe verhängt werden. Das wäre für die schweizer Justiz natürlich eine mächtige Faust aufs Auge.
 
Original geschrieben von UDU


Beim Zivilprozeß zahlst Du als Verlierer die gerichtskosten, die Anwaltskosten Deines gegners, die Kosten für die Ladung der Zeugen, deren Verdienstausfall, eventuell erstellte Gutachcten und Deinen eigenen Anwalt.

Udu

heißt das im klartext dass wenn ich von vorne herein geständig bin zahle ich deutlich weniger als wenn ich den ganzen prozess durchspiele? oder laden die trotzdem die zeugen, und denn ganzen rest muss ich auch noch zahlen.
 
Schweiz?

Wieviel muss man in der schweiz an busse zahlen, und wie siehts mit den gesetzen aus?
wurde nochnie erwischt :D
 
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