BGH weist Klage gegen spickmich.de ab
Lehrer müssen sich weiter benoten lassen
Logo des Internetportals spickmich.de (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Auf spickmich.de dürfen auch weiterhin Lehrer von ihren Schülern benotet werden. ]
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internetforum spickmich.de erlaubt. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Allerdings handele es sich um eine "Einzelfallentscheidung", die nicht grundsätzlich auf Bewertungsportale im Internet übertragbar sei.
Geklagt hatte eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die bei spickmich.de bewertet worden war. Die Pädagogin, die im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat, sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie hatte die Löschung ihrer persönlichen Daten wie Name, Schule und unterrichtete Fächer gefordert.
Vorinstanzen bestätigt
Der BGH bestätigte damit Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Köln. Auch diese hatten die Klage mit der Begründung abgewiesen, spickmich.de falle in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen die Richter aber die Revision zu, da man eine BGH-Entscheidung für nötig halte.
Witzig oder uncool?
Auf dem Internetportal spickmich.de können Schüler ihre Lehrer in Kategorien wie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet" oder "cool und witzig" anonym mit Noten von 1 bis 6 bewerten.