"Sampling" von sehr alten Stücken

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27. Februar 2005
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Also es geht darum, dass ich aus einer oper von mozart (entführung aus dem serail v. 1782) was "gesamplet" hab bzw ich hab die noten und dann via klavier-vsti eingespielt und benutzt. Ich hab ma irgendwas davon gehört, dass man stücke von künstler die schon über 200 jahre tot auf konzerten spielen kann ohne gema zu zahlen. Hat jmnd ahnung wie das dann aussieht mit sampling?

MfG Moe
 
jo ich glkaube ab 150 jahr oder 200 oder 300 iwie sowas verfällt das. ich wette mit dir um den goldenen blödmann aus pappe das du da sin weniger als 2 minuten auf wiki lesen kannst.. naja sagen wir 5 falls es nen großer artikel is
 
70 jahre nach dem tod eines künstlers gibts auf jeden fall keine tantiemen à la gema mehr. urheber ist er ja noch immer, ich vermute mal das sample clearing liegt dann in den händen des musikverlages, der auch nach seinem tod die rechte hält aber ist nur ne vermutung
 
70 jahre nach dem tod eines künstlers gibts auf jeden fall keine tantiemen à la gema mehr. urheber ist er ja noch immer, ich vermute mal das sample clearing liegt dann in den händen des musikverlages, der auch nach seinem tod die rechte hält aber ist nur ne vermutung

aber wer hat denn heute rechte an mozarts werken? hab bei google gesucht aber da hab ich nur einen beitrag in dem andren forum gefunden, in dem einer behauptet keiner hat die rechte daran
 
es gibt (C) Copyright, und (P) Publishing right. Im groben Ganzen hat Mozart das Copyright an der Musik, die Noten etc.. während derjenige der eine Platte kompiliert das Publishing right hat.
Auch wenn der Komponist seit jahren tot ist samplest du wahrscheinlich von einer Platte die erst vor ein paar Jahren frisch mit einem Orchester aufgenommen wurde. Das Sample müsste dann beim Publisher gecleart werden. Wie lange der eigentliche Komponist Tod ist spielt keine Rolle es sei dem du spielst alles nach seinen Noten selber ein. (Die ja nun quasi "Public Domain" sind)
So in etwa kann ich mich daran noch erinnern.
Die Suchfunktion weiß da bestimmt mehr. Wir hatten mal vor einigen (vielen) Monaten das Thema genauestens besprochen.
 
es gibt (C) Copyright, und (P) Publishing right. Im groben Ganzen hat Mozart das Copyright an der Musik, die Noten etc.. während derjenige der eine Platte kompiliert das Publishing right hat.
Auch wenn der Komponist seit jahren tot ist samplest du wahrscheinlich von einer Platte die erst vor ein paar Jahren frisch mit einem Orchester aufgenommen wurde. Das Sample müsste dann beim Publisher gecleart werden.
Die Suchfunktion weiß da bestimmt mehr wir hatten mal vor einigen (vielen) Monaten mal das Thema genauestens besprochen.

nene hab von keiner platte gesamplet, habs selbst eingespielt deswegen frag ich ja auch.
 
dann sollte das eigentlich kein problem sein, weil eben außer dir keiner die rechte an der aufnahme hat. ich würde mich an deiner stelle bei soner sache nochmal erkundigen (gema / gvl). im zweifelsfall kommt unser halbwissen für dich jedenfalls ziemlich uncool :D
 
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