D.U.T47
Platin Status
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nein das ist falsch, aus juristischer sicht darfst du das mittel anwenden das erforderlich ist den rechtwidrigen angriff sofort, sicher und endgültig zu beenden! jemanden festhalten wäre in dem fall zu gefährlich für die handelnde person selbst und eben niocht endgültigNaja, dafür hätte er den Dude auch einfach festhalten können oder
notwehr/hilfe soll ja von jedem geleistet werden können ... wenn derjenige aber angst hat selbst zu schadne zu kommen wird er nichts machen
liegt ein angriff vor ist das niederschlagen definitiv als nothilfe zu rechtfertigen (kein notstand, das ist nochmal etwas anderes), da würde kein richter sagen "he warum hast du nicht erstmal versucht freundlich mit dem zu reden"
dieser "keine gewalt" ansatz mag ja ideell recht wertvoll sein aber selbst das rechtssystem weiß dass das mit der realität nich viel zu tun hat
schwierig wird an der stelle dass der angriff nach dem zweiten schlag vorerst beendet war
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