Eine
Entführungsehe, die keine Zwangsehe ist, kommt dagegen dann zustande, wenn die Frau entweder nachträglich aus freien Stücken in die Eheschließung mit dem Entführer einwilligt oder von vornherein mit der Entführung einverstanden war oder gar an ihr mitgewirkt hat. Eine solche „Entführung“ mit dem Willen der Braut kann zuweilen auch mit stillschweigender Duldung seitens ihrer Familie stattfinden. In Kulturen, in denen
arrangierte Ehen üblich sind oder die Heirat des Wunschkandidaten der Heiratswilligen durch familiäre Mitspracherechte erschwert wird, wählen Brautpaare häufig den Weg des Scheinraubs, bei dem es sich im Prinzip um eine gemeinsame Flucht handelt. So sollen 5 % aller
Heiraten in der Türkei als Folge von
kız kaçırma („Mädchenraub“) zustande kommen. Duldet die Familie die Heirat nicht, muss das Paar oft eine anschließende Verfolgung durch Angehörige der Braut fürchten. Manchmal wird eine Entführung gegen den Willen der Brautfamilie sogar zum Anlass für einen „
Ehrenmord“ genommen.