alles was unter 18 Jahre ist, ist minderjährig, und somit dürfe einer, der ü18 ist, nicht mit so einer Person Geschlechtsverkehr haben !! (Laut Gesetz) Selbst wenn die beiden schon 5 Jahre ein Paar sind, und auch schonmal Sex hatten (als sie zb. 15 war, und er 17, dann wäre es OK).. !! So ist es, und nicht anders.. und wenn die Eltern des Mädels eine Anzeige gegen Bu erstatten, dann wäre es Verführung von Minderjährigen.. und ist Bu jetzt nicht sogar vorbestraft?? (..oder wurde alles aus seiner Akte geklöscht), weil dann wäre er gut ge****t.. und bräuchte einen guten Anwalt, um "nur" auf Bewährung rauszukommen, ansonsten 2-5 Jahre..
hf