Re: ##
Original geschrieben von A_Ripper
naja dem ganzen glaube ich irgendwie nicht....... gästebuch einträge sogar mit falscher ip können fortgeschrittene pc junks....... kein problem.... und sowas soll als indiz, beweis gelten`??? glaub ich nicht!
mfg
A_Ripper
Original geschrieben von A_Ripper
naja dem ganzen glaube ich irgendwie nicht....... gästebuch einträge sogar mit falscher ip können fortgeschrittene pc junks....... kein problem.... und sowas soll als indiz, beweis gelten`??? glaub ich nicht!
mfg
A_Ripper
Glauben heißt NICHTS WISSEN UND HOFFEN; DASS ES SO IST, WIE MAN DENKT!!!
Es gibt ehemalige Sprayer, die bei den S- Bahn- Wachen und U- Bahn- Wachen arbeiten und auch Bescheid wissen, wie und mit welchen Methoden man an Informationen kommt oder kommen kann.
Ihr geht immer davon aus, daß Euch nichts passiert, rechnet und verrechnet Euch aber ständig, weil es immer Situationen gibt, wo sich ein Mosaiksstein zum anderen fügt und Straftaten sich aufklären.
Ich habe schon erlebt, daß die besten Freunde sich wechselseitig belastet haben oder daß durch abgetrennte Verfahren ein freund den anderen belasten mußte, um nicht wegen Falschaussage bestraft zzu werden.
Ich muß immer wieder Jugendlichen mitteilen, daß Falschaussagen keine Kleinigkeit sind, sondern daß Richter bei solchen Aktionen keinen Spaß verstehen. Wo kämen wir hin, wenn durch Falschaussagen Opfer zum 2. Mal zu Opfern gemacht werden???
Eine uneidliche Falschaussage bringt mindestens 3 Monate Haft!!! Nur in großen Ausnahmefällen weicht die Staatsanwaltschaft von der Mindeststrafe ab.
Ich hatte vor kurzem 3 Leute, die einem Freund ein falsches Alibi gaben.
Vielleicht wäre es nicht rausgekommen, aber die Mittäter haben gestanden. Wer sich selbst einer schweren Straftat belastet, ist vor Gericht glaubwürdig.
Die Leute haben Vorladungen bekommen und eine Hauptverhandlung wurde terminiert.Nur dadurch, daß sie im voraus ein Geständnis abgelegt, sich entschuldigt hatten und die Tat bereuten, bekamen sie in der Hauptverhandlung den einmaligen Bonus der Milde = 150 Euro Geldstrafe u. 50 Sozialstunden.
Wenn Du meinst, daß man reinposten kann, was man will, so magst Du wohl Recht haben, aber da ich dem Mann auch geantwortet hatte, diese Mail auch nicht zurück kam, gehe ich erstmal davon aus, daß die Adresse stimmt.
Wer sich als Polizist auf einer HP der Polizei zu erkennen gibt, ohne Polizist zu sein, macht sich strafbar.
Unabhängig davon benutzen Beamte der SOKO Graffiti, bei denen ein besonderer Erfolgszwang besteht, Informationen der Gästebücher und Homepages als Indizien. Wie weit sie in der Hauptverhandlung als beweise gewertet werden, hängt von der Indizienkette ab, die die Soko zusammengestellt hat und wie der Richter diese
Indizien wertet.
Richter sind in der Beweiswürdigung frei.
Auch Du bist in Deiner Entscheidungsfindung frei, aber ob Du irgendwann unfrei bist, mußt Du selbst vertreten.
Udu